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Vorlage - VO/1553/05  

 
 
Betreff: Weisungsbeschlüsse für die Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service GmbH
- Feststellung und Genehmigung der Eröffnungsbilanz zum 21.12.2004 und des Jahresabschlusses 2004
- Entlastung der Geschäftsleitung
- Verzicht auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2004
- Vorlage und Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:Az. 20 43 85
Federführend:Alter Bereich 22 - Kämmerei, Steuern u. Betriebswirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
23.05.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Klinikum Lüneburg Service-GmbH ist durch Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2004 gegründet worden und mit Wirkung vom 02.02.2005 ins Handelsregister beim Amtsgericht Lüneburg eingetragen worden. Der Geschäftsbetrieb wurde zum 01.01.2005 aufgenommen.

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service-GmbH werden die nachfolgenden Tagesordnungspunkte behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen.

 

Feststellung und Genehmigung der Eröffnungsbilanz zum 21.12.2004 und des Jahresabschlusses 2004

Die Eröffnungsbilanz zum 21.12.2004 (Anlage 1) weist ein Umlaufvermögen von 25.000 € und ein Eigenkapital von 25.000 € aus. Der Anhang und die Anlage über die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse weisen keine Auffälligkeiten aus.

 

 Der Jahresabschluss 2004, beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 2), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 3) sowie der Lagebericht (Anlage 4), schließt wie folgt ab:

 

Bilanzsumme     25.065,26 €

Jahresfehlbetrag          657,88 €

Bilanzverlust 657,88 €

 

Seitens der Geschäftsführung wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Entlastung der Geschäftsleitung

 

Verzicht auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2004

Da im Geschäftsjahr 2004 nur die Gründung vorgenommen und der Geschäftsbetrieb erst in 2005 aufgenommen wurde, sollte auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet werden.

 

Vorlage und Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2005

Das geplante Jahresergebnis 2005 weist einen Jahresüberschuss von 890 € aus. Der Wirtschaftsplan (Anlage 5) ist unter den in Punkt A. getroffenen Prämissen über die Entwicklung in 2005 erstellt worden. Der Wirtschaftsplan weist im Erfolgsplan Erlöse von 1.248.910 € und Aufwendungen in Höhe von 1.248.020 € auf. Die Stellenübersicht weist im Jahresdurchschnitt 2005 insgesamt 22,57 Stellen aus. Ein Vermögensplan ist unter den derzeitigen Prämissen nicht zu erstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 35 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Eröffnungsbilanz

Jahresabschluss 2004

Wirtschaftsplan 2005

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eröffnungsbilanz seite 1 (27 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 Eröffnungsbilanz Anhang (19 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Anlage 3 3 Eröffnungsbilanz Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse (21 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 4 4 Jahresabschluss Bilanz 31.12.2004 (30 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 5 5 Jahresabschluss GUV v. 21.12.-31.12.2004 (18 KB) PDF-Dokument (3 KB)    
Anlage 6 6 Jahresabschluß Lagebericht (20 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 7 7 Wirtschaftsplan 2005 (66 KB) PDF-Dokument (20 KB)    
Anlage 8 8 Wirtschaftsplan 2005 Erläuterungen (47 KB) PDF-Dokument (15 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service GmbH werden angewiesen,

 

-    die vorliegende Eröffnungsbilanz zum 21.12.2004 festzustellen und zu genehmigen

 

-    den vorliegenden Jahresabschluss 2004 festzustellen und die Übertragung des Bilanzverlustes auf neue Rechnung zu genehmigen sowie der Geschäftsleitung, unter Verzicht auf eine Prüfung des Jahresabschlusses, für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen

 

-    den vorliegenden Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2005 zu genehmigen.