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Vorlage - VO/1535/05  

 
 
Betreff: Antrag der Rudolf-Steiner-Schule zum Schulbauprogramm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiebe, ThomasAktenzeichen:40 20 40
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
11.05.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Rudolf-Steiner-Schule Lüneburg (RSS) legte im Dezember 2004 einen Antrag auf Bezuschussung von Sanierungsinvestitionen vor. Der Antrag ist mit seiner näheren Begründung als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die RSS stellte diesen Antrag in einen Zusammenhang mit der Aufstellung des (inzwischen vom Schul- und Bauausschuss am 19. April gebilligten) Mittelfristigen Investitionsprogramm 2005 -2009 für städtische Schulen.

Bereits zum ersten Programm (2001 - 2004) hatte die Schule einen Antrag gestellt, der allerdings mit Blick auf die schwierige Haushaltslage der Stadt zurückgestellt werden musste.

Ein Auszug aus der Niederschrift des Schulausschusses vom 16.01.2002 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Da es sich beim Mittelfristigen Investitionsprogramm um ein Programm für Schulen, die sich in der Trägerschaft der Stadt Lüneburg befinden, handelt, konnte der Antrag nicht direkt „in Konkurrenz“ zu städtischen Schulen behandelt werden.

 

Er wird daher zur heutigen Sitzung dem Ausschuss gesondert zur Beratung vorgelegt.

 

Die RSS verfügt aufgrund ihres besonderen pädagogischen Ansatzes über ein weites Einzugsgebiet, über die Grenzen von Stadt und Landkreis hinaus. Die Schule hat insgesamt 446 Schülerinnen und Schüler (Stand: 28.04.05)

Nach Auskunft der Schule werden davon z.Zt. insgesamt 158 Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Lüneburg in den verschiedenen Jahrgangsstufen unterrichtet:

 

Klassen 1 - 4

 

56

Klassen 5 - 10

SEK I

71

Klassen 11 – 13

SEK II

31

 

                             gesamt:

158

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für diese Schüler bei Besuch einer städtischen Schule eine entsprechende Ausstattung pp. durch den Schulträger vorgehalten werden müsste, ist das Anliegen der Schule auf Bezuschussung seiner Maßnahmen nachvollziehbar.

Eine finanzielle Förderung von Investitionen durch das Land Niedersachsen kommt nicht in Betracht; das Schulgesetz sieht insoweit nur eine Personalkostenbezuschussung vor.

 

Gleichwohl muss aber auch im Hinblick auf die Auswahl zu städtischen Schulen, festgestellt werden, dass eine Bewertung in der höchsten Dringlichkeitsstufe 1.1. ("baulich unumgänglich") grundsätzlich nicht gegeben wäre. Im wesentlichen fallen Aufwendungen für energetisch notwendige Vorhaben an.

Dazu kommen allerdings einige sicherheitsrelevante Arbeiten an der Elektrik und der Geländer.

 

Ein inhaltsgleicher Antrag wurde von der RSS auch beim Landkreis Lüneburg gestellt, von dort ist aber noch keine Entscheidung bekannt.

 

Der Geschäftsführer der RSS, Herr Rebmann, wird in der Sitzung zum Anliegen der Schule näher ausführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      15,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Antrag der RSS vom 13.12.2004

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Schulausschusses vom 16.01.2002

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 sa1-rss (110 KB)      
Anlage 2 2 sa2-rss (60 KB)      
Anlage 3 3 sa3-rss (79 KB)      
Anlage 4 4 sa4-rss (54 KB)      
Anlage 5 5 RSS_Anlage NS 16.01.02 (22 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rudolf-Steiner-Schule Lüneburg wird

 

a)                     für das Haushaltsjahr ........ ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von ____________ € in Aussicht gestellt.

 

Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass sich auch der Landkreis Lüneburg für Schülerinnen und Schüler aus seinem Einzugsgebiet in vergleichbarer Weise finanziell engagiert.

 

oder

 

b)                         kein Investitionskostenzuschuss in Aussicht gestellt.