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Vorlage - VO/1510/05  

 
 
Betreff: Gründung einer Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT II Beteiligt:Alter Bereich 22 - Kämmerei, Steuern u. Betriebswirtschaft
Bearbeiter/-in: Lange, Leonore   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
02.05.2005 
Öffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Entscheidung
23.05.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen zurückgestellt   
08.06.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen geändert beschlossen   
Volkshochschulbeirat Entscheidung
07.06.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Volkshochschulbeirates geändert beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach eingehender Beratung und Information im Volkshochschulbeirat war die Verwaltung mit Beschluss des Beirates vom 05.07.2004 beauftragt worden, die vorbereitenden Tätigkeiten zur Umwandlung der Volkshochschule der Stadt Lüneburg aus der jetzigen Rechtsform einer unmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts (Regiebetrieb) in eine eigene Rechtspersönlichkeit (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) aufzunehmen. Dieser Beratung war eine Anhörung von Vertretern von Volkshochschulen anderer Kommunen vorausgegangen, die diesen Weg bereits eingeschlagen hatten, teilweise unter Zusammenlegung von Volkshochschulen aus einer Stadt und ihrem Umland. Eine solche aus Sicht der Stadt Lüneburg nach wie vor wirtschaftlich sinnvolle (und die Bildungsregion Lüneburg stärkende) Fusion zwischen Stadt- und Kreisvolkshochschule, ggf. weiteren Bildungsträgern, scheint gegenwärtig nicht erreichbar.

 

Indessen hat die Verwaltung bei Vorbereitung der GmbH-Gründung weitere Überlegungen angestellt, um die Effizienz der Aufgabenerledigung und die flexible bürgerfreundliche Gestaltung von Bildungsangeboten zu verbessern. In Betracht käme hierzu die Gründung nicht nur einer "vhs gGmbH", sondern - insofern möglicherweise unter Einbeziehung zunächst der Musikschule Lüneburg - die Gründung einer umfassender angelegten Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mit beschränkter Haftung. Bei entsprechend offener Fassung des Gesellschaftszweckes würde ein solcher GmbH-Mantel es für die Zukunft offen lassen, dieser Gesellschaft auch künftig weitere im Bildungs- und Kultursektor tätige städtische Einrichtungen zuzuordnen. Zahlreiche im Zusammenhang mit der Diskussion einer vhs GmbH erörterte Vorteile in der Aufgabenerfüllung würden auch für eine solch umfassendere gemeinnützige Kulturgesellschaft gelten, etwa die größere Flexibilität bei der Gewinnung von befristet beschäftigtem Personal, bei der Verbesserung der Marktpräsenz durch Werbemaßnahmen oder durch Organisation gemeinsamer Kundenberatung und Anmeldung. Auch in anderen Kommunen ist es im Übrigen nicht ungewöhnlich, wenn über die klassischen Volkshochschultätigkeiten hinaus weitere benachbarte Bereiche in eine solche Gesellschaftsgründung mit einbezogen werden. Häufig sind dies Ausbildungs- oder Beschäftigungsgesellschaften, bisweilen auch andere Jugendbildungseinrichtungen (etwa Kunstschulen) über deren Einbeziehung nachgedacht wird. Weder das Erwachsenenbildungsgesetz noch gesellschaftsrechtliche Regelungen stünden einer solchen Absicht entgegen. Zu diskutieren wäre allerdings, ob die gegenwärtig noch vorhandenen Gestaltungsspielräume im Bereich der Organisation des Kulturlebens, die unmittelbar dem Rat und seinen Ausschüssen zugeordnet sind, künftig den (kleineren, meist nichtöffentlich tagenden) Beratungs- und Aufsichtsgremien einer solchen privat-rechtlich organisierten Gesellschaft zugeordnet werden sollten.

 

Mit dieser Vorlage (siehe Anlage) wird ein Gesellschaftsvertrag vorgestellt. Die weiter erforderlichen begleitenden Regelungen (Personalgestellung, Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat usw.) sind in Vorbereitung. Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss wird um grundsätzliche Meinungsbildung gebeten. Die Beschlussfassung über die genauere Ausgestaltung der Aufgaben und der Binnenstruktur (Organe/Geschäftsführung) der zu gründenden Gesellschaft erfolgt letztendlich in Verwaltungsausschuss und Rat (nach vorheriger Beteiligung auch des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen).

 

 

Ergänzende Sachdarstellung

für den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 23.05.2005

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss wurde in der Sitzung am 02.05.2005 um grundsätzliche Meinungsbildung gebeten. Nach eingehender Beratung hat der Ausschuss dem Beschlussvorschlag zugestimmt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Gesellschaftsvertrages zu beauftragen sowie begleitende Regelungen (Personalgestellungsvertrag, Eröffnungsbilanz, Wirtschaftsplan, etc.) vorzubereiten. Die Musikschule soll nach Auffassung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses, ebenso wie nach Auffassung der Verwaltung, nicht von Anfang an in die Kultur GmbH einbezogen werden.

 

Der Gesellschaftsvertrag (siehe Anlage) wird in der Fassung vorgelegt, die auch im Kultur- und Partnerschaftsausschuss vorgestellt wurde. Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen wird um ein grundsätzliches Meinungsbildung gebeten.

 

Die Beschlussfassung über die genauere Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere der Aufgabenverteilung und der Binnenstruktur in der zu gründenden Gesellschaft, erfolgt im Verwaltungsausschuss und im Rat. Diesbezüglich wird die Verwaltung den Gesellschaftsvertrag auf Basis der Beratungsergebnisse des Kultur- und Partnerschaftsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen überarbeiten.

 

Weiterer Vortrag erfolgt mündlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Entwurf des Gesellschaftsvertrages

Anlage: Entwurf des Gesellschaftsvertrages

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. E. - - Gesellschaftsvertrag Bildungsgesellschaft 12.04.2005 (134 KB) PDF-Dokument (51 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Gründung der vorgeschlagenen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag abschließend zu formulieren sowie begleitende Regelungen (Personalgestellungsvertrag, Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan, Geschäftsordnung etc.) vorzubereiten und in die weiteren Gremienberatungen zu geben.