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Vorlage - VO/1498/05  

 
 
Betreff: Ratsbücherei Lüneburg
Änderung der Benutzungsordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Beteiligt:Bereich 44 - Ratsbücherei
Bearbeiter/-in: Mehl-alt, Lorenz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
02.05.2005 
Öffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.05.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Neben vielen kleinen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen sind vor allem § 5 und § 6 der Benutzungsordnung inhaltlich neu gefasst worden.

 

Mit § 5 wird die Haftung der Benutzer für Schäden umfassender als vorher beschrieben.

 

Mit dem neu geschaffenen § 6 wird erstmalig die Haftung der Ratsbücherei für entstehende Schäden beim Benutzer ausgeschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          25,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:         50,-

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Benutzungsordnung der Stadt Lüneburg für die Ratsbücherei in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.1998 wird mit Wirkung vom 01.06.2005 wie folgt geändert:

 

Benutzungsordnung der Stadt Lüneburg für die Ratsbücherei

 

§ 1 Anmeldung

Zur Entleihung von Medien bedarf es des Bibliotheksausweises der Ratsbücherei, der gegen Vorlage des gültigen Personalausweises ausgestellt wird. Der Ausweis ist nicht übertrag­bar. Sein Verlust ist unverzüglich der Ratsbücherei zu melden, ebenso ein  Wohnungswechsel und Veränderungen der Personalien. Die eingetragene Benutzerin / der eingetragene Benutzer haftet für Schäden, die durch Missbrauch des Ausweises entstehen. Für die Ausstellung eines neuen Ausweises als Ersatz für einen verlorenen oder beschädigten Ausweis wird eine Gebühr erhoben.

Durch die Unterschrift auf dem Bibliotheks­ausweis wird die Benutzungsordnung als verbindlich anerkannt.

§ 2 Gebühren

Die Benutzungsgebühren werden nach dem Kostentarif der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüne­burg erhoben. Zusätzlich dazu sind Auslagen, wie zum Beispiel Portokosten, die der Ratsbücherei bei der Abwicklung der Mahnvorgänge, Vorbestellungen und des auswärtigen Leihverkehrs entstehen, ge­mäß § 6 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg in der zur Zeit geltenden Fassung zu erstatten

§ 3 Allgemeine Ordnung

Vor Betreten der Bibliotheksräume sind Taschen und sonstige Gepäckstücke in die hierfür im Erdgeschoss aufgestellten Schließfächer einzuschließen. Rauchen, Essen, Trinken und der Gebrauch eines Handys sind in den Räumen der Ratsbücherei nicht erlaubt. Hunde haben keinen Zutritt. Im übrigen sollen sich alle in den Räumen der Rats­bücherei so verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden.

§ 4 Ausleihe

Die Medien können an den Regalen selbst ausgesucht, oder es kann die Beratung des bibliothe­karischen Personals in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch können Medien vorbestellt werden. Schrifttum, soweit es in der Ratsbücherei nicht vorhanden ist, kann über den auswärtigen Leihverkehr besorgt werden. Die Leihfrist beträgt in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung um weitere drei Wo­chen ist möglich, wenn das Medium nicht vorbestellt ist. Bei Überschreiten der Leihfrist ist ein Versäum­nisentgelt zu zahlen. Werden die Medien auch mit Ablauf der in der Mahnung festgesetzten Frist nicht zu­rückgegeben, werden sie gegen Kostenerstattung eingezogen.

Für die Benutzung der Artothek gelten besondere Bedingungen.

Die Ratsbücherei kann eine weitere Ausleihe von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Zahlung fälliger Gebühren abhängig machen.

Für Kassetten und Videos, die bei Rückgabe nicht zurückgespult sind, wird eine Gebühr erhoben.

§ 5 Haftung der Benutzerin/des Benutzers

Die Einrichtungen der Ratsbücherei und die Medien sind im allgemeinen Interesse schonend zu behan­deln. Bei Entgegennahme eines Mediums soll die Benutzerin / der Benutzer auf sichtbare Mängel hinweisen. Für jede Beschädigung oder jeden Verlust ist die Benutzerin / der Benutzer schadenersatzpflichtig, unabhängig davon, ob sie / ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten oder verlorenen Gegenstandes zuzüglich einer Einarbeitungspauschale.

 

§ 6 Haftungsausschluss der Ratsbücherei

Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Garderobe der Benutzer.

Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die bei Verwendung ausgeliehener Datenträger an Dateien, Datenträgern und Hardware entstehen, die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Das gilt auch für Schäden, die durch die Benutzung der öffentlichen Bibliotheksrechner entstehen können.

§ 7 Verstöße

Bei Verstoß gegen diese Benutzungsordnung entsteht eine Haftung für den daraus entstandenen Scha­den. Dies kann auch zu einem Ausschluss von der Benutzung der Ratsbücherei für dauernd oder für bestimmte Zeit führen.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.06.2005 in Kraft. Gleichzeitig wird die Benutzungsordnung für die Ratsbücherei vom 01.01.1998 außer Kraft gesetzt.

 

Lüneburg, 01.06.2005

Mädge

Oberbürgermeister

Auszug aus dem Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg

– in der zur Zeit geltenden Fassung –

 

27                Ratsbücherei                                                     

27.1            Lesegebühren     

27.1.1.    jährlich (Lesefrist 3 Wochen)                                15,00

        ab 01.01.06: 17,00

         ab 01.01.08: 20,00

 

                halbjährlich                                                           10,00

        ab 01.01.06: 12,00

         ab 01.01.08: 15,00

 

 

27.1.2       Für Personen, die sich in der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befinden, einen gültigen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,  Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit beziehen oder Sozialhilfe erhalten

jährlich                                                                   9,00

      ab 01.01.06: 11,00

      ab 01.01.08: 14,00

 

halbjährlich                                                           6,50

      ab 01.01.06:   8,50

      ab 01.01.08: 10,00

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der Lesegebühren befreit.

 

27.2            Ausstellung eines Ersatzausweises                 5,00

 

27.3            Bezug von Medien im auswärtigen

Leihverkehr für jede aufgegebene

Bestellung                                                            1,50

 

27.4            Benutzung der Altbestände

 

27.4.1     Für Recherchen schwieriger Art aus den

Altbeständen wird für den Benutzer eine

Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben,

je angefangene halbe Stunde                   15,50

 

27.5            Versäumnisgelder

 

27.5.1       Für Personen ab dem 16. Lebensjahr pro

ausgeliehenes Medium und Woche, jeweils

beginnend mit dem ersten Tag der zweiten

überschrittenen Woche                                    1,50

 

27.5.2       Für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr

pro ausgeliehenes Medium und Woche,
jeweils beginnend mit dem ersten Tag

der zweiten überschrittenen Woche                0,50

 

27.6                Einziehungsgebühr                                             7,50

 

27.7                Zurückspulen von Kassetten und Videos                1,00

 

27.8                Einarbeitungsgebühr bei Verlust von Medien   5,00