Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In einigen Satzungen des Ortsrechtes der Stadt Lüneburg sind
nach der Währungsumstellung noch ungerade Euro-Beträge enthalten. Zur besseren
Merk- und Rechenbarkeit der Beträge und Verringerung des
Erfassungs-/Erhebungsaufwandes in der täglichen Verwaltungspraxis sind diese
unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften auf Möglichkeiten der
Betragsglättung überprüft worden. Ergebnis der Prüfung sind die in der Anlage beigefügten Änderungssatzungen zu den im folgenden aufgeführten Regelungen. Für hierbei nicht berücksichtigte Satzungen, in denen noch ungerade Beträge enthalten sind, stehen entweder in Kürze Änderungen an, bei denen die Rundung mit vorgenommen wird, oder es handelt sich um Gebührensatzungen, deren Beträge nicht gerundet werden dürfen, weil ihnen eine genaue Kalkulation zugrunde liegt. Hauptsatzung der Stadt Lüneburg (10-01) Die Wertgrenzen sind im Zuge der Betragsglättung nur ganz
geringfügig angehoben worden. Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte
der laufenden Verwaltung (10-01a) Ziffern 3 und 4: Die Wertgrenzen sind im Zuge der Betragsglättung nur ganz
geringfügig angehoben worden. Ziffer 5 5.a,b,c): Die Wertgrenzen wurden entsprechend dem Vorgehen bei der
Glättung der Euro-Beträge in den Richtlinien für Kassengeschäfte auf volle
Tausend abgerundet. 5.d, e, f, g und h): Die Wertgrenzen sind im Zuge der Betragsglättung nur ganz
geringfügig angehoben worden. Verwaltungskostensatzung inkl. Kostentarif (teilweise)
(10-04) § 6 (1 und 3): Der Betrag, ab dem Auslagen erhoben werden, wurde
geringfügig von 25,56 € auf glatte 25,00 € gesenkt. Kostentarif: Tarifziffern 1 – 26: Betragsaufrundungen wurden jeweils nur auf den nächsten
glatten 10-Cent-Betrag vorgenommen. In Tarifziffer 1.3.1.1 wurde ab einer Anzahl von 20 Kopien
eine leichte Minderung des Betrags vorgenommen. Tarifziffer 1.4 wurde neu aufgenommen, um den Möglichkeiten
der elektronischen Datenverarbeitung Rechnung zu tragen, was insbesondere für
Ausschreibungsunterlagen inzwischen häufiger nachgefragt wird. Die in den Tarifziffern 9., 10. und 22. festgelegten
Wertgrenzen wurden auf volle Tausend bzw. Fünfhundert € abgerundet. Satzungen der Stiftungen Hospitäler zum Graal, zum Großen
Heiligen Geist, St. Nikolaihof (20-01, 20-02, 20-03) Jeweils § 4: Die Beträge der jeweiligen Kapitalvermögen zum 30.06.1994,
die als gerundete Werte in DM aufgeführt waren, sind auf Euro umgestellt und
auf volle Tausend aufgerundet worden. Für das Hospital St. Nikolaihof gilt das
selbe für den Betrag der Kreditverbindlichkeiten. Jeweils § 7, Satz 4: Der Schwellenwert bezüglich der Entscheidungen über
Stiftungsmittel, die durch die Stadt im Benehmen mit dem Stiftungsbeirat zu
treffen sind, wird von 100.000 DM, bzw. 51.129,19 € auf 50.000 € abgerundet. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Änderungssatzungen
zu 10-01 Hauptsatzung
der Stadt Lüneburg 10-01a Richtlinien der Stadt Lüneburg zur
Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung 10-04 Verwaltungskostensatzung
inkl. Kostentarif 20-01 Satzung
der Stiftung Hospital zum Graal, 20-02 Satzung
der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist, 20-03 Satzung
der Stiftung Hospital St. Nikolaihof
Beschlussvorschlag: Den
in der Anlage beigefügten Änderungssatzungen zu 10-01 Hauptsatzung
der Stadt Lüneburg 10-01a Richtlinien der Stadt Lüneburg zur
Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung 10-04 Verwaltungskostensatzung
inkl. Kostentarif 20-01 Satzung
der Stiftung Hospital zum Graal, 20-02 Satzung
der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist, 20-03 Satzung
der Stiftung Hospital St. Nikolaihof wird
zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||