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Vorlage - VO/1465/05  

 
 
Betreff: Betragsrundungen in Satzungen des Ortsrechts der Stadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.04.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In einigen Satzungen des Ortsrechtes der Stadt Lüneburg sind nach der Währungsumstellung noch ungerade Euro-Beträge enthalten. Zur besseren Merk- und Rechenbarkeit der Beträge und Verringerung des Erfassungs-/Erhebungsaufwandes in der täglichen Verwaltungspraxis sind diese unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften auf Möglichkeiten der Betragsglättung überprüft worden.

 

Ergebnis der Prüfung sind die in der Anlage beigefügten Änderungssatzungen zu den im folgenden aufgeführten Regelungen. Für hierbei nicht berücksichtigte Satzungen, in denen noch ungerade Beträge enthalten sind, stehen entweder in Kürze Änderungen an, bei denen die Rundung mit vorgenommen wird, oder es handelt sich um Gebührensatzungen, deren Beträge nicht gerundet werden dürfen, weil ihnen eine genaue Kalkulation zugrunde liegt.

 

Hauptsatzung der Stadt Lüneburg (10-01)

 

Die Wertgrenzen sind im Zuge der Betragsglättung nur ganz geringfügig angehoben worden.

 

Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung (10-01a)

 

Ziffern 3 und 4:

 

Die Wertgrenzen sind im Zuge der Betragsglättung nur ganz geringfügig angehoben worden.

 

Ziffer 5

 

5.a,b,c):

Die Wertgrenzen wurden entsprechend dem Vorgehen bei der Glättung der Euro-Beträge in den Richtlinien für Kassengeschäfte auf volle Tausend abgerundet.

 

5.d, e, f, g und h):

 

Die Wertgrenzen sind im Zuge der Betragsglättung nur ganz geringfügig angehoben worden.

 

Verwaltungskostensatzung inkl. Kostentarif (teilweise) (10-04)

 

§ 6 (1 und 3):

Der Betrag, ab dem Auslagen erhoben werden, wurde geringfügig von 25,56 € auf glatte 25,00 € gesenkt.

 

Kostentarif:

Tarifziffern 1 – 26:

Betragsaufrundungen wurden jeweils nur auf den nächsten glatten 10-Cent-Betrag vorgenommen.

 

In Tarifziffer 1.3.1.1 wurde ab einer Anzahl von 20 Kopien eine leichte Minderung des Betrags vorgenommen.

 

Tarifziffer 1.4 wurde neu aufgenommen, um den Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung Rechnung zu tragen, was insbesondere für Ausschreibungsunterlagen inzwischen häufiger nachgefragt wird.

 

Die in den Tarifziffern 9., 10. und 22. festgelegten Wertgrenzen wurden auf volle Tausend bzw. Fünfhundert € abgerundet.

 

 

Satzungen der Stiftungen Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist, St. Nikolaihof (20-01, 20-02, 20-03)

 

Jeweils § 4:

Die Beträge der jeweiligen Kapitalvermögen zum 30.06.1994, die als gerundete Werte in DM aufgeführt waren, sind auf Euro umgestellt und auf volle Tausend aufgerundet worden. Für das Hospital St. Nikolaihof gilt das selbe für den Betrag der Kreditverbindlichkeiten.

 

Jeweils § 7, Satz 4:

Der Schwellenwert bezüglich der Entscheidungen über Stiftungsmittel, die durch die Stadt im Benehmen mit dem Stiftungsbeirat zu treffen sind, wird von 100.000 DM, bzw. 51.129,19 € auf 50.000 € abgerundet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Änderungssatzungen zu

 

10-01             Hauptsatzung der Stadt Lüneburg

10-01a            Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung

10-04            Verwaltungskostensatzung inkl. Kostentarif

20-01            Satzung der Stiftung Hospital zum Graal,

20-02            Satzung der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist,

20-03            Satzung der Stiftung Hospital St. Nikolaihof

 

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 3 aenderungssatzung10-04 (105 KB) PDF-Dokument (33 KB)    
Anlage 4 4 Aenderung20-01 (22 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 5 5 Aenderung20-02 (22 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 6 6 Aenderung20-03 (22 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Den in der Anlage beigefügten Änderungssatzungen zu

 

10-01             Hauptsatzung der Stadt Lüneburg

10-01a            Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung

10-04            Verwaltungskostensatzung inkl. Kostentarif

20-01            Satzung der Stiftung Hospital zum Graal,

20-02            Satzung der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist,

20-03            Satzung der Stiftung Hospital St. Nikolaihof

 

wird zugestimmt.