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Sachverhalt: Im
Sozial- und Gesundheitsausschuss wurde zuletzt in der Sitzung am 28.04.2004
vorgetragen. Im Rahmen einer Ratsanfrage der SPD/FDP-Gruppe im Rat der Stadt
Lüneburg vom 17.07.2004 zur Sitzung des Rates am 30.09. und von 2
Beschlussvorlagen (Vertrag über die Heranziehung der Stadt Lüneburg zur
Durchführung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 des 2. Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
(VO/1303/04) sowie Vertrag über die Heranziehung der Stadt Lüneburg zur
Durchführung der Aufgaben nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (VO/1337/04))
ist am 16.11. bzw. am 14.12. 2004 im Verwaltungsausschuss über den Fortgang
berichtet worden. Die
Reform der Sozialgesetze (SGB II, SGB XII, Begleitregelungen) ist planmäßig zum
01.01.2005 in Kraft getreten. Sie überließ den Kommunen in gewissen Grenzen ein
Wahlrecht, in welcher Organisationsform die neuen Leistungen verwaltet und die
Arbeitsvermittlung organisiert werden sollte. Der
Landkreis Lüneburg hat entschieden, mit
der Agentur für Arbeit Lüneburg zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach
dem SGB II eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) auf der rechtlichen Basis des § 44 b
SGB II und des Nds. AG-SGB II zu gründen. Träger dieser ARGE sind die Träger
der Leistungen nach diesem Buch, dieses sind nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II
die Bundesagentur für Arbeit einerseits sowie nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II
die kreisfreien Städte und Kreise andererseits. Somit ist eine direkte
Beteiligung der Gemeinden (leider auch der großen selbständigen Stadt Lüneburg)
vom Gesetzgeber ausgeschlossen worden. Eine Gründungsvereinbarung wurde
zwischen den Kooperationspartnern noch vor Weihnachten des vergangenen Jahres
geschlossen. In die vorbereitenden Gespräche hat sich die Stadt Lüneburg als
bisher mitzuständiger Sozialhilfeträger nachdrücklich eingebracht. Der
Sozialausschuss des Landkreises hat sich in seiner Sitzung am 14.02.2005
erstmals mit dem Vertragsentwurf beschäftigt. Der Zeitplan sieht vor, die
Vertragsverhandlungen im Frühjahr abzuschließen und den Gremien der
Kooperationspartner zur Beschlussfassung bzw. Genehmigung vorzulegen. Folgende
Eckpunkte und –daten sind für die ARGE zu nennen: ·
Die
ARGE wird in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts
gegründet. ·
Die
Anstalt führt den Namen „Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lüneburg“
und hat ihren Sitz in Lüneburg. ·
Der
Anstalt wird keine Dienstherreneigenschaft zuerkannt. Die Agentur für Arbeit
Lüneburg und der Landkreis Lüneburg bleiben Arbeitgeber ihrer jeweiligen
Beschäftigten in der ARGE. ·
Der
Stadt Lüneburg wird die Möglichkeit eingeräumt, über eine Amtshilfevereinbarung
sowie über einen Personalgestellungsvertrag ihr eingearbeitetes und erfahrenes
Personal in die ARGE einzubringen. Die Stadt erhält dafür eine volle
Personalkostenerstattung aus dem Budget der ARGE. ·
Organe
der ARGE sind: der Verwaltungsrat (in dem auch die Stadt Lüneburg einen Sitz
anstrebt) und der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin (der/die von der
Agentur für Arbeit bestimmt wird). ·
Zur
Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrates,
insbesondere in arbeitsmarktpolitischen Fragen, wird ein Beirat eingerichtet. ·
Die
Kooperationspartner streben eine Wahrnehmung der Aufgaben nach der Vereinbarung
durch die ARGE zum 01.07.2005 an. ·
Die
räumliche Unterbringung ist für den Standort Lüneburg derzeit noch nicht als
gesichert anzusehen. Möglicherweise wird zum Start der ARGE eine
Übergangslösung erforderlich sein. ·
Die
Laufzeit der ARGE beträgt zunächst 6 Jahre (analog der Zulassung der
zugelassenen kommunalen Träger im Rahmen der Experimentierklausel des § 6 a
Abs. 5 SGB II). Von der Stadt Lüneburg werden nach derzeitigem Stand bis Juni 2005 vierzehn Mitarbeiter/innen in die ARGE wechseln, die bisher als Sachbearbeiter/innen für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem SGB II (in der Übergangsphase) eingesetzt waren. Sie werden rechtlich Beschäftigte der Stadt Lüneburg bleiben. Der rechtliche Rahmen wird abgesteckt werden über einen Personalüberlassungsvertrag zwischen den Kooperationspartnern der ARGE und der Stadt Lüneburg. Aufgrund der Qualifikation und der z T. langjährigen Erfahrungen werden sie überwiegend im Bereich der Arbeitsvermittlung / dem Fallmanagement zum Einsatz kommen. Die
Leistungen nach dem SGB II werden anteilig von der Bundesagentur und von den
kommunalen Trägern getragen. § 1 Abs. 3 des Nds. AG SGB II ordnet diese Aufgaben den
Aufgaben des eigenen Wirkungksreises zu. Da die Sozialhilfe-Nettoaufwendungen
auch bereits in der Vergangenheit vom Landkreis Lüneburg zu erstatten waren,
wirkt sich die Reform auf den Haushalt der Stadt Lüneburg im Wesentlichen in
einer Reduzierung des Ausgabe- und Einnahmevolumens im Abschnitt 4 des
Haushaltsplanes ab der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2004 aus. An den Personalkosten
der Stadt hat sich der Landkreis in der Vergangenheit seit der Neufassung des
„Lüneburg-Vertrages“ im Jahr 1999 bereits beteiligt, sodass hier die Einsparung
nicht so hoch ausfallen dürfte, wie es der Übergang von 14 Mitarbeiter/innen
auf den ersten Blick verheißt: Im Haushaltsplan 2005 wurde dem Übergang durch
SGB II bereits Rechnung getragen. Deshalb weist die Einnahme-Haushaltsstelle
40000/16250 (Ansatz 2004 = 1.348.400,--) gegenüber dem Ansatz 2005 von 940.000
einen um 408.400 € verringerten Betrag aus (Erstattung Landkreis). Gleichzeitig
wurde eine neue Haushaltsstelle 40000/16600 Erstattung ARGE mit 640.000 €
eingerichtet. Über die Anpassung der Erstattungen des Landkreises an die
veränderte Sachlage wird noch verhandelt. Dies ist auch noch abhängig von der
Prüfung einer künftigen gemeinsamen (oder getrennten) Wahrnehmung der
verbleibenden Aufgaben nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Die
seit ihrer Einrichtung sehr erfahrene Fachstelle „Hilfe zur Arbeit“ im
Fachbereich Jugend und Soziales wurde zum 31.01.2005 aufgelöst. Die beiden dort
tätigen Mitarbeiter sind zum 01.02.2005 als Erste zur AfA gewechselt. Auf den
Abschlussbericht (vgl. TOP 6) wird hingewiesen. Weitere organisatorische
Veränderungen werden im Laufe des Jahres 2005 folgen. Über
die weitere Entwicklung wird dem Ausschuss zu gegebener Zeit berichtet werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: |
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