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Vorlage - VO/1450/05  

 
 
Betreff: Berichterstattung Umsetzung Hartz IV
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Bodendieck, JoachimAktenzeichen:50 00 01 jb (SGA)
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Bodendieck, Joachim
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
23.03.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses gemeinsam mit Ausländerbeirat zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Sozial- und Gesundheitsausschuss wurde zuletzt in der Sitzung am 28.04.2004 vorgetragen. Im Rahmen einer Ratsanfrage der SPD/FDP-Gruppe im Rat der Stadt Lüneburg vom 17.07.2004 zur Sitzung des Rates am 30.09. und von 2 Beschlussvorlagen (Vertrag über die Heranziehung der Stadt Lüneburg zur Durchführung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 des 2. Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) (VO/1303/04) sowie Vertrag über die Heranziehung der Stadt Lüneburg zur Durchführung der Aufgaben nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (VO/1337/04)) ist am 16.11. bzw. am 14.12. 2004 im Verwaltungsausschuss über den Fortgang berichtet worden.

 

Die Reform der Sozialgesetze (SGB II, SGB XII, Begleitregelungen) ist planmäßig zum 01.01.2005 in Kraft getreten. Sie überließ den Kommunen in gewissen Grenzen ein Wahlrecht, in welcher Organisationsform die neuen Leistungen verwaltet und die Arbeitsvermittlung organisiert werden sollte.

 

Der Landkreis Lüneburg hat entschieden,  mit der Agentur für Arbeit Lüneburg zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) auf der rechtlichen Basis des § 44 b SGB II und des Nds. AG-SGB II zu gründen. Träger dieser ARGE sind die Träger der Leistungen nach diesem Buch, dieses sind nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II die Bundesagentur für Arbeit einerseits sowie nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II die kreisfreien Städte und Kreise andererseits. Somit ist eine direkte Beteiligung der Gemeinden (leider auch der großen selbständigen Stadt Lüneburg) vom Gesetzgeber ausgeschlossen worden. Eine Gründungsvereinbarung wurde zwischen den Kooperationspartnern noch vor Weihnachten des vergangenen Jahres geschlossen. In die vorbereitenden Gespräche hat sich die Stadt Lüneburg als bisher mitzuständiger Sozialhilfeträger nachdrücklich eingebracht.

 

Der Sozialausschuss des Landkreises hat sich in seiner Sitzung am 14.02.2005 erstmals mit dem Vertragsentwurf beschäftigt. Der Zeitplan sieht vor, die Vertragsverhandlungen im Frühjahr abzuschließen und den Gremien der Kooperationspartner zur Beschlussfassung bzw. Genehmigung vorzulegen.

 

Folgende Eckpunkte und –daten sind für die ARGE zu nennen:

·         Die ARGE wird in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet.

·         Die Anstalt führt den Namen „Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lüneburg“ und hat ihren Sitz in Lüneburg.

·         Der Anstalt wird keine Dienstherreneigenschaft zuerkannt. Die Agentur für Arbeit Lüneburg und der Landkreis Lüneburg bleiben Arbeitgeber ihrer jeweiligen Beschäftigten in der ARGE.

·         Der Stadt Lüneburg wird die Möglichkeit eingeräumt, über eine Amtshilfevereinbarung sowie über einen Personalgestellungsvertrag ihr eingearbeitetes und erfahrenes Personal in die ARGE einzubringen. Die Stadt erhält dafür eine volle Personalkostenerstattung aus dem Budget der ARGE.

·         Organe der ARGE sind: der Verwaltungsrat (in dem auch die Stadt Lüneburg einen Sitz anstrebt) und der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin (der/die von der Agentur für Arbeit bestimmt wird).

·         Zur Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrates, insbesondere in arbeitsmarktpolitischen Fragen, wird ein Beirat eingerichtet.

·         Die Kooperationspartner streben eine Wahrnehmung der Aufgaben nach der Vereinbarung durch die ARGE zum 01.07.2005 an.

·         Die räumliche Unterbringung ist für den Standort Lüneburg derzeit noch nicht als gesichert anzusehen. Möglicherweise wird zum Start der ARGE eine Übergangslösung erforderlich sein.

·         Die Laufzeit der ARGE beträgt zunächst 6 Jahre (analog der Zulassung der zugelassenen kommunalen Träger im Rahmen der Experimentierklausel des § 6 a Abs. 5 SGB II).

 

Von der Stadt Lüneburg werden nach derzeitigem Stand bis Juni 2005 vierzehn Mitarbeiter/innen in die ARGE wechseln, die bisher als Sachbearbeiter/innen für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem SGB II (in der Übergangsphase) eingesetzt waren. Sie werden rechtlich Beschäftigte der Stadt Lüneburg bleiben. Der rechtliche Rahmen wird abgesteckt werden über einen Personalüberlassungsvertrag zwischen den Kooperationspartnern der ARGE und der Stadt Lüneburg. Aufgrund der Qualifikation und der z T. langjährigen Erfahrungen werden sie überwiegend im Bereich der Arbeitsvermittlung / dem Fallmanagement zum Einsatz kommen.

 

Die Leistungen nach dem SGB II werden anteilig von der Bundesagentur und von den kommunalen Trägern getragen. § 1 Abs. 3 des Nds. AG SGB II ordnet diese Aufgaben den Aufgaben des eigenen Wirkungksreises zu. Da die Sozialhilfe-Nettoaufwendungen auch bereits in der Vergangenheit vom Landkreis Lüneburg zu erstatten waren, wirkt sich die Reform auf den Haushalt der Stadt Lüneburg im Wesentlichen in einer Reduzierung des Ausgabe- und Einnahmevolumens im Abschnitt 4 des Haushaltsplanes ab der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2004 aus. An den Personalkosten der Stadt hat sich der Landkreis in der Vergangenheit seit der Neufassung des „Lüneburg-Vertrages“ im Jahr 1999 bereits beteiligt, sodass hier die Einsparung nicht so hoch ausfallen dürfte, wie es der Übergang von 14 Mitarbeiter/innen auf den ersten Blick verheißt: Im Haushaltsplan 2005 wurde dem Übergang durch SGB II bereits Rechnung getragen. Deshalb weist die Einnahme-Haushaltsstelle 40000/16250 (Ansatz 2004 = 1.348.400,--) gegenüber dem Ansatz 2005 von 940.000 einen um 408.400 € verringerten Betrag aus (Erstattung Landkreis). Gleichzeitig wurde eine neue Haushaltsstelle 40000/16600 Erstattung ARGE mit 640.000 € eingerichtet. Über die Anpassung der Erstattungen des Landkreises an die veränderte Sachlage wird noch verhandelt. Dies ist auch noch abhängig von der Prüfung einer künftigen gemeinsamen (oder getrennten) Wahrnehmung der verbleibenden Aufgaben nach dem SGB XII (Sozialhilfe).

 

Die seit ihrer Einrichtung sehr erfahrene Fachstelle „Hilfe zur Arbeit“ im Fachbereich Jugend und Soziales wurde zum 31.01.2005 aufgelöst. Die beiden dort tätigen Mitarbeiter sind zum 01.02.2005 als Erste zur AfA gewechselt. Auf den Abschlussbericht (vgl. TOP 6) wird hingewiesen. Weitere organisatorische Veränderungen werden im Laufe des Jahres 2005 folgen.

 

Über die weitere Entwicklung wird dem Ausschuss zu gegebener Zeit berichtet werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen: