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Vorlage - VO/1443/05  

 
 
Betreff: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ehemalige Keulahütte"
Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Beteiligt:06 - Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
28.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach Nutzungsaufgabe der zwischen den Stadtteilen "Zeltberg" und "Goseburg" gelegenen Keulahütte liegt der südliche und der zentrale Bereich dieses Industrieareals brach. Auf diesen Flächen der ehemaligen Keulahütte plant ein Investor nunmehr die Errichtung eines Fachmarktzentrums sowie eine Büro- und Hotelnutzung. Dieses Gebiet ist zurzeit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als im Zusammenhang bebauter Ortsteil und entlang des Bardowicker Wasserweges als Gewerbe-, im übrigen als Industriegebiet nach § 8 bzw. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu beurteilen.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Gelände der ehemaligen Keulahütte entlang des Bardowicker Wasserweges als eingeschränkte gewerbliche Baufläche, ferner industrielle Baufläche und die Fläche der ehemaligen Heizkraftwerksbahn als Fläche für Bahnanlagen dar.

 

Vor einer Durchführung des o. a. Vorhabens sind daher zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Parallel sind der Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" aufzustellen und der Flächennutzungsplan im Rahmen eines 51. Änderungsverfahrens für den Teilbereich "Ehemalige Keulahütte" zu ändern. Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 18.11.2003 bereits entsprechende Aufstellungsbeschlüsse i. S. von § 2 Abs. 1 und 4 BauGB gefasst.

 

Der Flächennutzungsplan soll dort künftig eine Sonderbaufläche "Einzelhandel und Dienstleistungen" darstellen, um ein Entwickeln des Bebauungsplanes Nr. 126 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten. Der am 18.11.2003 beschlossene Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes soll im Nordosten um zusätzliche gewerbliche Flächen ergänzt werden.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Die Planungen werden in der Sitzung erläutert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 F-Plan Keulahütte (175 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht zum F-Plan (169 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ehemalige Keulahütte" eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. Der Geltungsbereich wird im Sinne des anliegenden Lageplanes neu dargestellt.