Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Nach
Nutzungsaufgabe der zwischen den Stadtteilen "Zeltberg" und
"Goseburg" gelegenen Keulahütte liegt der südliche und der zentrale
Bereich dieses Industrieareals brach. Auf diesen Flächen der ehemaligen
Keulahütte plant ein Investor nunmehr die Errichtung eines Fachmarktzentrums
sowie eine Büro- und Hotelnutzung. Dieses Gebiet ist zurzeit nach § 34
Baugesetzbuch (BauGB) als im Zusammenhang bebauter Ortsteil und entlang des
Bardowicker Wasserweges als Gewerbe-, im übrigen als Industriegebiet nach § 8
bzw. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu beurteilen. Der
wirksame Flächennutzungsplan stellt das Gelände der ehemaligen Keulahütte
entlang des Bardowicker Wasserweges als eingeschränkte gewerbliche Baufläche,
ferner industrielle Baufläche und die Fläche der ehemaligen Heizkraftwerksbahn
als Fläche für Bahnanlagen dar. Vor
einer Durchführung des o. a. Vorhabens sind daher zunächst die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Parallel sind der
Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" aufzustellen und der
Flächennutzungsplan im Rahmen eines 51. Änderungsverfahrens für den Teilbereich
"Ehemalige Keulahütte" zu ändern. Der Verwaltungsausschuss der Stadt
hat am 18.11.2003 bereits entsprechende Aufstellungsbeschlüsse i. S. von § 2
Abs. 1 und 4 BauGB gefasst. Der
Flächennutzungsplan soll dort künftig eine Sonderbaufläche "Einzelhandel
und Dienstleistungen" darstellen, um ein Entwickeln des Bebauungsplanes
Nr. 126 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten. Der am 18.11.2003
beschlossene Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes soll im Nordosten um
zusätzliche gewerbliche Flächen ergänzt werden. Als
nächster Verfahrensschritt kann nunmehr über die Art und Weise der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Die Planungen
werden in der Sitzung erläutert. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ehemalige Keulahütte" eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. Der
Geltungsbereich wird im Sinne des anliegenden Lageplanes neu dargestellt. |
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