Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Nach
Nutzungsaufgabe der zwischen den Stadtteilen "Zeltberg" und
"Goseburg" gelegenen Keulahütte liegen der südliche und der zentrale
Bereich dieses Industrieareals brach. Auf diesen Flächen der ehemaligen
Keulahütte plant ein Investor nunmehr die Errichtung eines Fachmarktzentrums
sowie eine Büro- und Hotelnutzung. Dieses Gebiet ist zurzeit nach § 34
Baugesetzbuch (BauGB) als im Zusammenhang bebauter Ortsteil und entlang des
Bardowicker Wasserweges als Gewerbe-, im übrigen als Industriegebiet nach § 8
bzw. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu beurteilen. Der
wirksame Flächennutzungsplan stellt das Gelände der ehemaligen Keulahütte
entlang des Bardowicker Wasserweges als eingeschränkte gewerbliche Baufläche,
ferner industrielle Baufläche und die Fläche der ehemaligen Heizkraftwerksbahn
als Fläche für Bahnanlagen dar. Vor
einer Durchführung des o. a. Vorhabens sind daher zunächst die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Parallel sind der
Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" aufzustellen und der
Flächennutzungsplan im Rahmen eines 51. Änderungsverfahrens für den Teilbereich
"Ehemalige Keulahütte" zu ändern. Der Verwaltungsausschuss der Stadt
hat am 18.11.2003 bereits entsprechende Aufstellungsbeschlüsse i. S. von § 2
Abs. 1 und 4 BauGB gefasst. Der
Bebauungsplan soll dort künftig Sondergebiete "Großflächiger Einzelhandel“
und „Hotel, Wohnen,“ „Dienstleistungen" festsetzen. Um eine dem geplanten
Fachmarktzentrum entsprechende Sortimentsentwicklung sicherzustellen, sollen
die innenstadtrelevanten Sortimente beschränkt werden. Im Rahmen einer
Voruntersuchung wurden zwischenzeitlich Lärm- und Verkehrsgutachten erarbeitet
und ein Vorentwurf erstellt. Der am 18.01.2003 beschlossene Geltungsbereich des
Bebauungsplanes wird im Nordosten um zusätzliche gewerbliche Flächen ergänzt. Der
Planvorentwurf wird in der Sitzung im einzelnen erläutert. Als
nächster Verfahrensschritt kann nunmehr über die Art und Weise der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. Der Geltungsbereich wird im
Sinne des anliegenden Lageplanes neu festgesetzt. |
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