Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In seiner 24. Sitzung hatte der JHA am 13.06.2001 unter TOP
8, anschließend der VA in seiner 80. Sitzung am 19.06.2001, dem Abschluss einer
Vereinbarung mit dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis über die gemeinsame
Stadtteilarbeit im Stadtteil Bockelsberg zugestimmt. Aufgrund besagter
Vereinbarung, die mit dem 01.09.2001 in Kraft trat, wurde geregelt, dass die
Diakonin der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Kreuzkirche in Lüneburg,
Frau Mike Andres, mit einem Zeitumfang von 30 Wochenstunden zur Unterstützung
der Arbeit im Geschwister-Scholl-Haus auf dem Gebiet der Kinder – und
Jugendarbeit zur Dienstleistung an die Stadt abgeordnet wird. Im Gegenzug wurde
vereinbart, dass diese personelle Unterstützung mit jährlich 30.667,51 € (=
60.000,- DM) seitens der Stadt bezuschusst wird. Mit Wirkung vom 01.01.2005 ist Frau Andres auf eigenen Wunsch aus obigem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden. Gemäß § 5 Nr. 2 Satz 1 der Vereinbarung endet damit die soziale Zusammenarbeit im „Geschwister-Scholl-Haus“ im Stadtteil Bockelsberg zwischen Stadt und Kirche. Für diesen Fall hatten sich die Vertragsparteien entsprechend § 5 Nr. 2 Satz 2 der Vereinbarung zur Aufnahme unverzüglicher Verhandlungen mit dem Ziel einer Folgevereinbarung verpflichtet. Im Dezember 2004 sowie Januar 2005 fanden daher bereits
Gespräche mit Herrn Superintendent Dr. Wiesenfeldt der Evangelisch-lutherischen
Kirchengemeinde Kreuzkirche statt, nachdem sich der Kirchenkreisvorstand in
seiner Sitzung am 14.12.2004 für die Fortsetzung der Kooperationsvereinbarung
um 3 Jahre entschieden hatte. – Auch seitens der Stadt / Fachbereich Jugend-
und Soziales besteht ein besonderes Interesse an einer Folgevereinbarung, da
die von der Diakonin in der Vergangenheit geleisteten 30 Wochenstunden
sozialpädagogischer Kinder- und Jugendarbeit und die damit installierten
Kinder- und Jugendangebote von dem städtischen Personal schlichtweg nicht
zusätzlich leistbar sind. Dies führt unweigerlich zu reduzierten Angeboten im
„Geschwister-Scholl-Haus“ und entspricht nicht mehr dem für die
Begegnungsstätte eigens aufgestellten Konzept, dass anhand der vor Ort
ermittelten Bedarfe erstellt und seit 2001 fortgeschrieben sowie
weiterentwickelt wurde. Somit sollte die Kooperation mit der
Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Kreuzkirche fortgesetzt werden. Derzeit findet das kirchliche Stellenausschreibungs- und
anschließende Personalauswahlverfahren, bei dem die Stadt / Fachbereich Jugend-
und Soziales ein Mitbestimmungsrecht erhält, statt. Die entsprechenden Haushaltsmittel zur Bezuschussung der
Kirche stehen – vorbehaltlich der Genehmigung der Hausshaltssatzung 2005 – im
Haushaltsplan 2005 bereit. Der als Anlage beigefügte Vereinbarungsentwurf wurde
gegenüber der ausgelaufenen Vereinbarung geringfügig modifiziert und ist mit
den Vertretern der Kreuzkirche, dem Kirchenkreisamt Lüneburg sowie dem
Superintendenten abgestimmt worden und liegt parallel zu den Beratungen in den
städtischen Ausschüssen auch den kirchlichen Gremien zur Beschlussfassung vor. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30,-
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle: 43900.71820 Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Dem Abschluss der beiliegenden Folgevereinbarung zwischen
der Stadt Lüneburg und dem Kirchenkreis Lüneburg über die gemeinsame
Stadtteilarbeit in der Begegnungsstätte „Geschwister-Scholl-Haus“ im Stadtteil
Bockelsberg wird zugestimmt. |
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