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Vorlage - VO/1439/05  

 
 
Betreff: Fortsetzung der Vereinbarung zwischen der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Kreuzkirche in Lüneburg und der Stadt Lüneburg / Fachbereich Jugend und Soziales über die soziale Zusammenarbeit im "Geschwister-Scholl-Haus" im Stadtteil Bockelsberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rumpel
Federführend:Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe Bearbeiter/-in: Rumpel, Jens
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
09.03.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In seiner 24. Sitzung hatte der JHA am 13.06.2001 unter TOP 8, anschließend der VA in seiner 80. Sitzung am 19.06.2001, dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis über die gemeinsame Stadtteilarbeit im Stadtteil Bockelsberg zugestimmt. Aufgrund besagter Vereinbarung, die mit dem 01.09.2001 in Kraft trat, wurde geregelt, dass die Diakonin der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Kreuzkirche in Lüneburg, Frau Mike Andres, mit einem Zeitumfang von 30 Wochenstunden zur Unterstützung der Arbeit im Geschwister-Scholl-Haus auf dem Gebiet der Kinder – und Jugendarbeit zur Dienstleistung an die Stadt abgeordnet wird. Im Gegenzug wurde vereinbart, dass diese personelle Unterstützung mit jährlich 30.667,51 € (= 60.000,- DM) seitens der Stadt bezuschusst wird.

 

Mit Wirkung vom 01.01.2005 ist Frau Andres auf eigenen Wunsch aus obigem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden. Gemäß § 5 Nr. 2 Satz 1 der Vereinbarung endet damit die soziale Zusammenarbeit im „Geschwister-Scholl-Haus“ im Stadtteil Bockelsberg zwischen Stadt und Kirche. Für diesen Fall hatten sich die Vertragsparteien entsprechend § 5 Nr. 2 Satz 2 der Vereinbarung zur Aufnahme unverzüglicher Verhandlungen mit dem Ziel einer Folgevereinbarung verpflichtet.

 

Im Dezember 2004 sowie Januar 2005 fanden daher bereits Gespräche mit Herrn Superintendent Dr. Wiesenfeldt der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Kreuzkirche statt, nachdem sich der Kirchenkreisvorstand in seiner Sitzung am 14.12.2004 für die Fortsetzung der Kooperationsvereinbarung um 3 Jahre entschieden hatte. – Auch seitens der Stadt / Fachbereich Jugend- und Soziales besteht ein besonderes Interesse an einer Folgevereinbarung, da die von der Diakonin in der Vergangenheit geleisteten 30 Wochenstunden sozialpädagogischer Kinder- und Jugendarbeit und die damit installierten Kinder- und Jugendangebote von dem städtischen Personal schlichtweg nicht zusätzlich leistbar sind. Dies führt unweigerlich zu reduzierten Angeboten im „Geschwister-Scholl-Haus“ und entspricht nicht mehr dem für die Begegnungsstätte eigens aufgestellten Konzept, dass anhand der vor Ort ermittelten Bedarfe erstellt und seit 2001 fortgeschrieben sowie weiterentwickelt wurde. Somit sollte die Kooperation mit der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Kreuzkirche fortgesetzt werden.

 

Derzeit findet das kirchliche Stellenausschreibungs- und anschließende Personalauswahlverfahren, bei dem die Stadt / Fachbereich Jugend- und Soziales ein Mitbestimmungsrecht erhält, statt.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel zur Bezuschussung der Kirche stehen – vorbehaltlich der Genehmigung der Hausshaltssatzung 2005 – im Haushaltsplan 2005 bereit.

 

Der als Anlage beigefügte Vereinbarungsentwurf wurde gegenüber der ausgelaufenen Vereinbarung geringfügig modifiziert und ist mit den Vertretern der Kreuzkirche, dem Kirchenkreisamt Lüneburg sowie dem Superintendenten abgestimmt worden und liegt parallel zu den Beratungen in den städtischen Ausschüssen auch den kirchlichen Gremien zur Beschlussfassung vor.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                30,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja                                X

            Nein    

            Haushaltsstelle:                         43900.71820

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Folgevereinbarung Kreuzkirche (32 KB) PDF-Dokument (22 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss der beiliegenden Folgevereinbarung zwischen der Stadt Lüneburg und dem Kirchenkreis Lüneburg über die gemeinsame Stadtteilarbeit in der Begegnungsstätte „Geschwister-Scholl-Haus“ im Stadtteil Bockelsberg wird zugestimmt.