Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Stadt Lüneburg hat im letzten Jahrzehnt erhebliche Bemühungen unternommen, um
den in §§ 19 und 20 des Bundessozialhilfegesetztes seinerzeit niedergelegten
Gedanken der "Hilfe zur Arbeit" (d.h. auch Hilfe durch Arbeit) zur
Geltung zu verhelfen. Im Laufe der Jahre sind durch die eigens dafür
eingerichtete "Fachstelle Hilfe zur Arbeit" des Fachbereichs Jugend
und Soziales in ganz erheblichem Umfang Personen beschäftigt worden, die auf
diese Weise nicht nur eine sinnvolle tagesstrukturierende Tätigkeit ausüben
konnten, sondern dadurch auch vor allen Dingen Zugang zum 1. Arbeitsmarkt
fanden, der ihnen sonst verschlossen geblieben wäre. Gleichzeitig wurden eine
ganze Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und kulturellen
Infrastruktur in der Stadt Lüneburg unterstützt bzw. teilweise erst ermöglicht
(vom Wasserturm und dem Kulturforum bis zu Sportvereinen und der Unterstützung
schulischer Projekte). Mit
Wirkung vom 01.01.2005 ist an die Stelle der genannten Vorschriften des
Sozialhilferechts nun das Sozialgesetzbuch II (§ 16) getreten, dessen
Verwirklichung nicht mehr unmittelbar in Händen der Stadt Lüneburg, sondern
künftig bei der "Arbeitsgemeinschaft" aus Agentur für Arbeit und
Landkreis Lüneburg liegen wird, einstweilen noch allein bei der Agentur für
Arbeit. Es
erscheint daher sinnvoll, diese so geleistete Arbeit einmal Revue passieren zu
lassen und in einem Abschlussbericht festzuhalten. Dieser ist für den Zeitraum
1995 - 2004 als Anlage beigefügt. Ergänzend
wird zur neuen Situation und den neuen rechtlichen Bestimmungen in der Sitzung
vorgetragen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage:
50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlage: Abschlussbericht 1995 - 2004 der
Fachstelle Hilfe zur Arbeit
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