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Sachverhalt: Im
Februar 1990 wurde in Lüneburg das „Institut für Erlebnispädagogik“ gegründet.
Dabei geht es einerseits um die wissenschaftliche Begleitung von
Praxisprojekten und andererseits um die Sicherung der Forschungsergebnisse. Die
zentralen Absichten, die durch das Institut verfolgt werden, lassen sich unter
anregen, beraten, begleiten und innovieren zusammenfassen. Über
die Ziele und Projekte des Institutes für Erlebnispädagogik wird Herr Prof. Dr.
Ziegenspeck vortragen. § 75
SGB VIII (KJHG) lautet: (1) Als Träger
der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen
anerkannt werden, wenn sie 1. auf
dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind, 2. gemeinnützige
Ziele verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und
personellen Voraussetzungen erwarten lassen, daß sie einen nicht unwesentlichen
Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und 4. die Gewähr für eine den Zielen des
Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. (2) Einen
Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den
Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens
drei Jahre tätig gewesen ist. (3) Die Kirchen
und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene
zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte
Träger der freien Jugendhilfe. Unter
diesen Voraussetzungen gibt es für die Anerkennung keinen Ermessensspielraum.
Der Umfang der Beteiligung freier Träger der Jugendhilfe an öffentlichen
Aufgaben ist indessen einzelfallbezogen zu beurteilen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 20 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Das
Institut für Erlebnispädagogik e.V. an der Universität Lüneburg wird als freier
Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt. |
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