Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Für die Straßeninstandsetzung hat der Fachbereich 7 – Straßen- und Ingenieurbau - gem. den Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen eine Dringlichkeitsreihung aufgestellt. Dabei sind die Schadensmerkmale mit unterschiedlichen Punkten versehen worden, so dass die Aufsummierung der einzelnen bewerteten Straßenzustandsschäden die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Straße ergab. Zusätzlich wurde der Straßentyp (Klassifizierung) und die Nutzung durch den ÖPNV mit berücksichtigt. Die anliegende Liste gibt die Reihung nach der Dringlichkeit wieder. Anschließend
wurden die in der Liste aufgeführten Straßenzüge hinsichtlich der
durchzuführenden Maßnahmen ingenieurmäßig bearbeitet und die Kosten ermittelt. 1. Stresemannstraße
2. BA zwischen
Willy-Brandt-Straße und Barckhausenstraße 68.000,00
€ 2. Dahlenburger
Landstraße zwischen
Ahornweg und Walter-Bötcher-Straße 115.000,00
€ 3. Am
Graalwall 38.000,00 € 200
m Länge 4. Deutsch-Evern-Weg Kreuzungsbereich
Konrad-Adenauer-Straße bis zum Göxer Weg 58.000,00€ 5. Helmholtzstraße Gesamte
Länge 16.000,00 € Im Haushalt 2005 sind für die
Grundsanierung von Straßen 300.000,00 € vorgesehen (Haushaltsstelle
63010.95010). Die Haushaltstelle ist mit dem Vermerk versehen, dass die
Freigabe der Mittel nur nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Bauen und
Stadtentwicklung erfolgen darf. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage. 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. 4.000,00
€ b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: 295.000,00
€ c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Haushaltsstelle: 63010.95010 Haushaltsjahr: 2005 e) mögliche
Einnahmen: Keine Anlagen: Dringlichkeitsliste
Beschlussvorschlag: 1. Die Mittel für die Grundsanierung von Straßen in Höhe von 300.000 € werden kurzfristig nach Genehmigung des Haushaltes für die Ausschreibung und Auftragsauslösung freigegeben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt
die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen entsprechend der Dringlichkeitsliste
nach Genehmigung des Haushaltes auszuschreiben. |
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