Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 29.01.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich
"Häcklingen - An der Kiesgrube" im Rahmen eines 44.
Änderungsverfahrens zu ändern. Durch
diese Änderung sollen die zurzeit im wirksamen Flächennutzungsplan noch
dargestellten Flächen für die Landwirtschaft insbesondere in Wohnbauflächen
umgewandelt werden, um die Errichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. So wird
das Baugebiet um die Straßen Sonnenhang, Eichenhain, Triftweg, Am Dornbusch und
Am Heidebusch arrondiert und abgeschlossen. Dem noch vorhandenen
Nachfragebedarf nach Wohnbaugrundstücken kann damit nachgekommen werden. Diese
Planungen werden durch die parallel durchzuführende 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 "Häcklingen/An der Kiesgrube" konkretisiert. Es
ist darauf hinzuweisen, dass die angesprochene und in der Anlage zeichnerisch
dargestellte Fläche einen Teil der ehemaligen Kiesgrube Häcklingen umfasst, die
bis zum Jahre 1974 wieder aufgefüllt wurde. Zwei durch die Stadt bzw. durch den
Investor in Auftrag gegebene Bodengutachten bestätigen, dass eine Bebauung mit
Wohngebäuden unter geringfügigen Auflagen denkbar ist. Die Flächennutzungs- und
Bebauungsplanänderungen weisen auf diese Bodenverhältnisse hin. In
dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte -
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB, -
Beteiligungen
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie -
öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes im
Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr noch auf der Grundlage der bis zum
19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB durch Feststellungsbeschluss beschlossen
werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist
ebenfalls zu beschließen. Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
07.06.2004 bis einschließlich 22.07.2004 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 08.06.2004 in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 23.06.2004 bis 22.07.2004
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 04.06.2004 über die
Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Als
Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfes nicht erforderlich;
lediglich der Erläuterungsbericht ist um die klärende Aussage des Gutachters zu
geforderten weiteren Bodenuntersuchungen ergänzt worden. Der Gutachter sieht
keine Notwendigkeit für zusätzliche Untersuchungen oder Messungen. Eine erneute
öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Ergänzung nicht erforderlich. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerk, Erläuterungsbericht, Flächennutzungsplanauszug Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
"Häcklingen - An der Kiesgrube" während der Auslegungsfrist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2.
Die
44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich
"Häcklingen - An der Kiesgrube" nebst Erläuterungsbericht wird
beschlossen. |
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