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Vorlage - VO/11910/25  

 
 
Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Bilmer Berg II"
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.06.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2025    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.05.2023 beschlossen, für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets Bilmer Berg und südwestlich der geplanten Bundesautobahn A 39 die 45. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Bilmer Berg II“ aufzustellen (VO/10609/23).

 

Planungsziele sind neben der Ausweisung neuer Gewerbegebiete, die planungsrechtliche Sicherung bestehender Waldflächen und Grünstrukturen sowie die Schaffung der städtebaurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Sportanlage. Zur Umsetzung der vorgenannten Planungsziele werden im parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ Gewerbeflächen sowie Flächen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Spiel- und Sportanlagen festgesetzt. Diese Flächenfestsetzungen widersprechen den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 103/II aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind, ist der Flächennutzungsplan insoweit zu ändern, dass die Festsetzungen im Bebauungsplan mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans übereinstimmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 13.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023 durchgeführt. Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 11.02.2025 vom Verwaltungsausschuss gefasst (VO/11687/25). Folglich wurde der Planentwurf mit seiner Begründung vom 18.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme im Internet veröffentlicht sowie im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg ausgelegt.

 

Die 45. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan Nr. 103/II aufgestellt. Über den Bebauungsplan Nr. 103/II ist gesondert zu beschließen (VO/11909/25).

 

Dem Rat wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge den Feststellungsbeschluss über die 45. Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Bilmer Berg II“ zu fassen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung). Sobald die Genehmigung erteilt wird, ist diese gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-

Jede Bebauung bringt Versiegelung mit sich, bei Bauvorhaben fallen grundsätzlich Emissionen durch den Transport von Baustoffen etc. an.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

-Geplante Infrastruktur wird genutzt (A39), Möglichkeit, Gewerbeverkehr aus dem Stadtgebiet herauszuhalten

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Ausstattung der Stadt mit Sportflächen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Schaffung von Ausbildungsplätzen zu erwarten

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

-Schaffung von Arbeitsplätzen

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

-Die Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur wird gefördert.

-Ausstattung der Stadt mit Gewerbeflächen (Steuereinnahmen)

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 172,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Planzeichnung

Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht

Anlage 4 Abwägungsvorschläge förmliche Beteiligung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich 45_Änd. FNP (844 KB)      
Anlage 4 2 Anlage 2 Planzeichnung.pdf (280 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3 Begründung+UB.pdf (1615 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 4 Abwägungsvorschläge förmliche Beteiligung.pdf (2699 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung im Internet abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
  2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt die 45. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Bilmer Berg II fest.
  3. Die 45. Änderung des Flächennutzungsplans ist der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.