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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.05.2023 beschlossen, für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets Bilmer Berg und südwestlich der geplanten Bundesautobahn A 39 die 45. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Bilmer Berg II“ aufzustellen (VO/10609/23).
Planungsziele sind neben der Ausweisung neuer Gewerbegebiete, die planungsrechtliche Sicherung bestehender Waldflächen und Grünstrukturen sowie die Schaffung der städtebaurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Sportanlage. Zur Umsetzung der vorgenannten Planungsziele werden im parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ Gewerbeflächen sowie Flächen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Spiel- und Sportanlagen festgesetzt. Diese Flächenfestsetzungen widersprechen den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 103/II aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind, ist der Flächennutzungsplan insoweit zu ändern, dass die Festsetzungen im Bebauungsplan mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans übereinstimmen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 13.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023 durchgeführt. Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 11.02.2025 vom Verwaltungsausschuss gefasst (VO/11687/25). Folglich wurde der Planentwurf mit seiner Begründung vom 18.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme im Internet veröffentlicht sowie im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg ausgelegt.
Die 45. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan Nr. 103/II aufgestellt. Über den Bebauungsplan Nr. 103/II ist gesondert zu beschließen (VO/11909/25).
Dem Rat wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge den Feststellungsbeschluss über die 45. Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Bilmer Berg II“ zu fassen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung). Sobald die Genehmigung erteilt wird, ist diese gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 172,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Planzeichnung Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht Anlage 4 Abwägungsvorschläge förmliche Beteiligung
Beschlussvorschlag:
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