Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Gemeinnützige Bildungs- und Forschungsgesellschaft mbH der »Euthanasie«-Gedenk-stätte Lüneburg nachfolgend »Euthanasie« – Gedenkstätte Lüneburg gGmbH genannt – vermittelt, bewahrt und erforscht die Geschichte des NS Krankenmordes in Lüneburg und klärt über die Entrechtung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen/ Neurodiversität auf. Zur nachhaltigen Sicherstellung ihrer Bildungs- und Gedenkstättenarbeit hat die Geschäftsführerin der »Euthanasie« – Gedenkstätte Lüneburg gGmbH, Frau Dr. Carola Rudnick, sowohl bei Hansestadt als auch Landkreis Lüneburg einen Antrag auf dauerhafte institutionelle Förderung gestellt. Der an die Hansestadt Lüneburg gerichtete Antrag vom 31.05.2024 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Dem Antrag sind alle notwendigen Informationen, insbesondere der Wirtschaftsplan für die Jahre 2025-2029, zu entnehmen. Beantragt wurde gegenüber der Hansestadt Lüneburg eine mittelfristige institutionelle Förderung i.H.v. 30.000 € jährlich für den Zeitraum 01.12.25 bis 31.12.2029.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 11.12.24 im Rahmen der Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen, für die Jahre 2025/2026 jeweils 30.000 € für die „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg auf Grundlage des Antrags vom 31.05.24 in den Haushalt einzustellen und zudem eine Vereinbarung über eine mittelfristige Förderung für die Jahre 2025 – 2029 zu treffen. Die Mittelbereitstellung im Schulbudget für die Jahre 2025 und 2026 sollte über die jährliche Kürzung von 15.000 € bei den Straßenumbenennungen sowie weitere 15.000 € aus der haushalterische Sperre erfolgen.
Da ein analoger Beschluss zur mittelfristigen institutionellen Förderung der »Euthanasie« – Gedenkstätte Lüneburg gGmbH beim Landkreis Lüneburg gefasst wurde, haben sich die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg mit der Geschäftsführerin, Frau Dr. Carola Rudnick, in Verbindung gesetzt, um mit ihr eine Zuschussvereinbarung für die Jahre 2025 – 2029 abzustimmen.
Alle drei Vereinbarungspartner:innen waren sich einig, dass es wünschenswert wäre, wenn Hansestadt und Landkreis Lüneburg ein gemeinsames starkes Bekenntnis zur Wichtigkeit der mittelfristigen institutionellen Förderung der »Euthanasie« – Gedenkstätte Lüneburg gGmbH leisten würden, in dem Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine gemeinsame Vereinbarung mit der »Euthanasie« – Gedenkstätte Lüneburg gGmbH abschließen würden.
Analog zur gemeinsamen institutionellen Förderung des Schulbiologie und Umweltbidlungszentrum SCHUBZ wurde der als Anlage 2 beigefügte Vereinbarungsentwurf zwischen den 3 Vereinbarungspartner:innen abgestimmt und wird nunmehr zu Beschlussfassung vorgelegt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 55000 Produkt / Kostenträger: 24300103 Haushaltsjahr: 2025/2026
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Antrag der Geschäftsführerin der »Euthanasie« – Gedenkstätte Lüneburg gGmbH vom 31.05.24 - Entwurf einer Zuschussvereinbarung für die Jahre 2025-2029
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügten Zuschussvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg, dem Landkreis Lüneburg und der »Euthanasie« – Gedenkstätte Lüneburg gGmbH über die institutionelle Förderung der Gedenkstätte für die Jahre 2025 – 2029 wird zugestimmt. Für die Zuschussleistungen der Hansestadt Lüneburg in den Jahren 2027-2029 sind entsprechende Haushaltsmittel in die Haushaltsplanung des Schulbudgets aufzunehmen.
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