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Vorlage - VO/11860/25  

 
 
Betreff: Abschluss einer mehrjährigen Zuschussvereinbarung mit der Euthanasie-Gedenkstätte zur Regelung und Sicherstellung der zukünftigen Finanzierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:Bereich 55 - Schulen Beteiligt:Fachbereich 5-3 - Familie und Bildung
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   05-2 Service und Finanzen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
27.05.2025 
Sitzung des Schulausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
17.06.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Gemeinnützige Bildungs- und Forschungsgesellschaft mbH der »Euthanasie«-Gedenk-stätte Lüneburg nachfolgend »Euthanasie« Gedenkstätte Lüneburg gGmbH genannt vermittelt, bewahrt und erforscht die Geschichte des NS Krankenmordes in Lüneburg und klärt über die Entrechtung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen/ Neurodiversität auf. Zur nachhaltigen Sicherstellung ihrer Bildungs- und Gedenkstättenarbeit hat die Geschäftsführerin der »Euthanasie« Gedenkstätte Lüneburg gGmbH, Frau Dr. Carola Rudnick, sowohl bei Hansestadt als auch Landkreis Lüneburg einen Antrag auf dauerhafte institutionelle Förderung gestellt. Der an die Hansestadt Lüneburg gerichtete Antrag vom 31.05.2024 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Dem Antrag sind alle notwendigen Informationen, insbesondere der Wirtschaftsplan für die Jahre 2025-2029, zu entnehmen. Beantragt wurde gegenüber der Hansestadt Lüneburg eine mittelfristige institutionelle Förderung i.H.v. 30.000 €hrlich für den Zeitraum 01.12.25 bis 31.12.2029.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 11.12.24 im Rahmen der Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen, für die Jahre 2025/2026 jeweils 30.000 €r die „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg auf Grundlage des Antrags vom 31.05.24 in den Haushalt einzustellen und zudem eine Vereinbarung über eine mittelfristige Förderung für die Jahre 2025 2029 zu treffen. Die Mittelbereitstellung im Schulbudget für die Jahre 2025 und 2026 sollte über die jährliche Kürzung von 15.000 € bei den Straßenumbenennungen sowie weitere 15.000 € aus der haushalterische Sperre erfolgen.

 

Da ein analoger Beschluss zur mittelfristigen institutionellen Förderung der »Euthanasie« Gedenkstätte Lüneburg gGmbH beim Landkreis Lüneburg gefasst wurde, haben sich die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg mit der Geschäftsführerin, Frau Dr. Carola Rudnick, in Verbindung gesetzt, um mit ihr eine Zuschussvereinbarung für die Jahre 2025 2029 abzustimmen.

 

Alle drei Vereinbarungspartner:innen waren sich einig, dass es wünschenswert wäre, wenn Hansestadt und Landkreis Lüneburg ein gemeinsames starkes Bekenntnis zur Wichtigkeit der mittelfristigen institutionellen Förderung der »Euthanasie« Gedenkstätte Lüneburg gGmbH leisten würden, in dem Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine gemeinsame Vereinbarung mit der »Euthanasie« Gedenkstätte Lüneburg gGmbH abschließen würden.

 

Analog zur gemeinsamen institutionellen Förderung des Schulbiologie und Umweltbidlungszentrum SCHUBZ wurde der als Anlage 2 beigefügte Vereinbarungsentwurf zwischen den 3 Vereinbarungspartner:innen abgestimmt und wird nunmehr zu Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Inklusive und gerechte Bildung. Förderung lebenslanges Lernen für alle. Bildungsarbeit, indem über die Verbrechen des NS-Krankenmords informiert wird und Anregung zur Reflexion über Menschenrechte und gesellschaftliche Verantwortung.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Die Gedenkstätte setzt sich mit der Entrechtung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen auseinander und trägt zur Sensibilisierung für soziale Gerechtigkeit bei.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X  Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 55000

 Produkt / Kostenträger: 24300103

 Haushaltsjahr: 2025/2026

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-         Antrag der Geschäftsführerin der »Euthanasie« Gedenkstätte Lüneburg gGmbH vom 31.05.24

-         Entwurf einer Zuschussvereinbarung für die Jahre 2025-2029

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu VO_11860_25_Antrag Euthanasie-Gedenkstätte (4133 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zu VO_11860_25_2025-05-12_final_Entwurf Zuschussvereinbarung Euthanasie-Gedenkstätte 2025-2029 (79 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügten Zuschussvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg, dem Landkreis Lüneburg und der »Euthanasie« Gedenkstätte Lüneburg gGmbH über die institutionelle Förderung der Gedenkstätte für die Jahre 2025 2029 wird zugestimmt.

r die Zuschussleistungen der Hansestadt Lüneburg in den Jahren 2027-2029 sind entsprechende Haushaltsmittel in die Haushaltsplanung des Schulbudgets aufzunehmen.