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Vorlage - VO/11815/25  

 
 
Betreff: Änderung des Belegrechtsvertrages ab 01.08.2025 mit der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH zur Erlangung von Belegrechten in der Kindertagesstätte "Brockwinkler Wald" des Freien Trägers Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Lüneburg e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tamara Penzkofer
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Skrobanek, Irene  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.04.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
06.05.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat in der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH (PKL) weiterhin einen hohen Stellenwert. Um qualifizierte Mitarbeiter:innen zu halten bzw. neu zu gewinnen, ist deshalb ein gutes Kinderbetreuungsangebot von hoher Bedeutung.

Seit dem Kita-Jahr 2013/2014 werden in der Kita „Brockwinkler Wald“ des Trägers Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Lüneburg e. V. (DRK e. V.) Belegrechte angeboten. Im Anfangsjahr (2013/2014) wurden 25, ab den darauffolgenden Jahren 30 Belegplätze durch die PKL erworben. In den vergangenen Jahren wurde dieses Angebot durch die PKL mit sehr hoher Kontinuität in Anspruch genommen. Es ist eine durchgehend hohe Auslastung der Belegplätze durch Kinder von Mitarbeiter:innen der PKL zu erkennen.

Die Belegrechte erwirbt die PKL über einen Belegrechtsvertrag, der jeweils für ein Kindergartenjahr (01.08. des Jahres bis 31.07. des Folgejahres) abgeschlossen wird.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der PKL ein neues Vertragsmuster ausgearbeitet. Dieses neue Vertragsmuster beinhaltet neben redaktionellen Änderungen auch die Erhöhung der jährlich von der PKL an die Hansestadt Lüneburg zu entrichtenden Kostenunterdeckungsbeträge für städtische und gemeindefremde Kinder. Nach den vorliegenden Unterlagen, auch einem Beschluss vom 17.12.2013 (VO/5501/13), sollte eine Anpassung der Kostenunterdeckungsbeträge alle zwei Jahre durchgeführt werden. Eine Kostenanpassung fand jedoch bislang nicht statt. Grund hierfür ist, dass der bearbeitende Bereich der Stadtverwaltung durch eine hohe Mitarbeiter:innenfluktuation geprägt war und die Anpassungsintervalle nicht im Vertrag geregelt waren. Bei Prüfung der zu erstellenden Rechnungen an das PKL im Jahr 2024 fiel auf, dass bislang keine Anpassung der Kostenunterdeckungsbeträge stattgefunden hat. Durch die Festschreibung der Anpassungsintervalle im neuen Vertragswerk soll kontinuierlichen Betragsprüfungen Rechnung getragen werden.

 

Der Entwurf des neuen Vertragsmusters, die Synopse aktuelles und neues Vertragsmuster ab dem 01.08.2025 sowie die aktuelle Berechnung zu den Kostenunterdeckungsbeträgen, die im Kindergartenjahr 2025/2026 vertraglich berücksichtigt werden, sind der Vorlage als Anlagen beigefügt. Die jährlichen Kostenunterdeckungsbeträge ergeben sich aus § 2 Absätze 1 und 2 des Vertragsmusters. Die Berechnung der Beträge für das Kita-Jahr 2025/2026 erfolgen auf der Grundlage der jährlichen Miete, des jährlichen Betriebskostenzuschusses der Hansestadt Lüneburg sowie der jährlichen Nebenkostenabrechnung aus dem Kalenderjahr 2023. Dies bedeutet für die Folgejahre, dass die Beträge aus den Betriebskostenabrechnungen der vorvergangenen Jahre (zwei Jahre zurückliegend) herangezogen werden. Begründet wird dies damit, dass die Betriebskostenabrechnungen für das vergangene Jahr (ein Jahr zurückliegend) erst im dritten Quartal eines laufenden Jahres bei der Hansestadt Lüneburg eingereicht werden. Dementsprechend ist die Berechnung der Kostenunterdeckungsbeträge für die laufenden Kita-Jahre vor Vertragsabschluss nicht möglich. Um der PKL und der Hansestadt Lüneburg Planungssicherheit zu geben, wurde sich im Rahmen der Verhandlungen auf dieses Vorgehen verständigt. Eine jährliche Anpassung der Kostenunterdeckungsbeträge wird als sinnvoll angesehen, da sich die Berechnungsgrundlage (Betriebskostenabrechnung des Trägers) ebenfalls jährlich ändert. Die Kosten eines Betreuungsplatzes belaufen sich im Kita-Jahr 2025/2026 abgerundet auf jährlich 8.800,00 €. Bislang wurde der PKL jährlich je Betreuungsplatz 6.500,00 € in Rechnung gestellt unabhängig davon, ob das Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gegenüber der Hansestadt Lüneburg hatte. Die Erhöhung beläuft sich demnach auf 2.300,00 € je Betreuungsplatz. Die Kosten werden einmal jährlich an die Hansestadt Lüneburg entrichtet.

In den Verhandlungen wurde sich darauf verständigt, dass der jährliche Betrag für einen Belegplatz für Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung gegenüber der Hansestadt Lüneburg haben, für das Kita-Jahr 2025/2026 reduziert auf 7.650,00 € festgelegt wird. Durch diese Reduzierung des Betrages für die Belegplätze für Kinder mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung gegenüber der Hansestadt Lüneburg unterstützt die Hansestadt Lüneburg eine durchführbare Betreuung und steuert gleichzeitig der Abschaffung von Belegplätzen aufgrund zu hoher finanzieller Belastungen für die PKL entgegen. In einem Gesprächstermin wurde die Reduzierung der Belegplätze durch die Geschäftsführung der PKL bereits ins Spiel gebracht. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, sollte die Hansestadt Lüneburg die Betreuung von Lüneburger Kindern mittels niedrigerer Belegplatzkosten Rechnung tragen.

Die Berechnung des Betrages für einen Belegplatz für Kinder mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung gegenüber der Hansestadt Lüneburg setzt sich für das Kita-Jahr 2025/2026 wie folgt zusammen:

   8.800,00 € (Platzkosten nach neuer Berechnung für das Kita-Jahr 2025/2026)

– 6.500,00 € (aktuell in Rechnung gestellter Betrag)

= 2.300,00 € (Erhöhung der Platzkosten)

Die Hansestadt Lüneburg beteiligt sich mit 50 % (1.150,00 €) an der Erhöhung der jährlichen Platzkosten eines Belegplatzes.

   6.500,00 € (aktuell in Rechnung gestellter Betrag)

+ 1.150,00 € (50 % der Erhöhung der jährlichen Platzkosten)

= 7.650,00 € (jährlicher Betrag je Betreuungsplatz für Kinder mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung gegenüber der Hansestadt Lüneburg)

 


Folgenabschätzung:

Durch die Anpassung des Vertrages zu den Belegrechten entstehen der Hansestadt Lüneburg keine Ertragsminderungen.

 

 

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

X

Die Qualität des Bildungs- und Erziehungsauftrages wird durch die vertraglichen Regelungen erhöht. Die Belegplätze bieten Arbeitnehmer:innen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermöglicht der PKL am Wirtschaftsstandort Lüneburg, qualifiziertes Personal zu gewinnen.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:    60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja       X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr:  2025 und Folgejahre 

 

e)  mögliche Einnahmen: Erhöhte Kostenunterdeckungsbeträge durch das PKL für ganztägige Betreuungsplätze in der Kita Brockwinkler Wald.

 

 

 

Anlagen:

-          Entwurf Belegrechtsvertrag mit der PKL

-          Synopse Belegrechtsvertrag - aktuelles und neues Vertragsmuster ab 01.08.2025

-         Berechnung der Kostenunterdeckung für das abzurechnende Kita Jahr 2025/2026

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Entwurf Belegrechtsvertrag ab 01.08.2025 (9 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Synopse aktueller_neuer Belegrechtsvertrag (14 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_Berechnung Kostenunterdeckung (6 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Die Hansestadt Lüneburg schließt den neuen Belegrechtsvertrag zur Erlangung von Belegrechten ab 01.08.2025 mit der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH ab.