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Vorlage - VO/11814/25  

 
 
Betreff: Änderung des Belegrechtsvertrages ab 01.08.2025 mit den Unternehmen am Wirtschaftsstandort Lüneburg zur Erlangung von Belegrechten in der Kindertagesstätte "HanseKids" des Freien Trägers Pädagogische Initiative e.V. (PädIn e.V.)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tamara Penzkofer
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Skrobanek, Irene  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.04.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
06.05.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Ab dem 01.10.2016 hat die Kindertagesstätte „HanseKids“, die in freier Trägerschaft von der Pädagogischen Initiative e.V. (PädIn e.V.) betrieben wird, ihren Betrieb aufgenommen. Die Betreuung fand zunächst nur im Gebäude 40 der ehemaligen Schlieffenkaserne statt und wurde auf das Gebäude 41 erweitert. 

Unternehmen am Wirtschaftsstandort Lüneburg haben die Möglichkeit für max. 50 % der Plätze in der Einrichtung Belegrechte zu erwerben.

Die Kindertagesstätte „HanseKids“ ist in dieser Form einmalig in der Hansestadt und soll für Arbeitnehmer:innen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen, da sich Arbeitszeiten bestimmter Berufsbilder nicht mehr in dem „normalen“ Arbeitstag zwischen 8.00 Uhr und 16.30 Uhr abbilden lassen. Mit dieser Einrichtung wurde ein gutes und flexibles Kinderbetreuungsangebot geschaffen, welches auch den Unternehmen am Wirtschaftsstandort Lüneburg ermöglicht, qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen.

Die Möglichkeit der Unternehmen des Wirtschaftsstandortes Lüneburg Belegrechte in der Kita „HanseKids“ zu erwerben, wurde seit Inbetriebnahme der Kindertagesstätte sehr gut angenommen.

Die Belegrechte erwerben die Unternehmen über einen Belegrechtsvertrag, der jeweils für ein Kindergartenjahr (01.08. des Jahres bis 31.07. des Folgejahres) abgeschlossen wird.

Das für den Belegrechtsvertrag bisher genutzte Vertragsmuster ist unter anderem wegen der Einbindung des Gebäude 41 in den Kitabetrieb nicht mehr zeitgemäß. Auch von Seiten des Arbeitgeberverbandes Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V. sowie des Trägers PädIn e.V. besteht der Wunsch, den Belegrechtsvertrag anzupassen. Die Hansestadt Lüneburg hat daher in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V. und PädIn e.V. ein neues Vertragsmuster ausgearbeitet.

Dieses neue Vertragsmuster beinhaltet die Aufnahme des Gebäudes 41, deren Kosten in die Berechnung der Kostenunterdeckungsbeträge mit einfließen, klarere Regelungen zur Aufnahme von gemeindefremden Kindern sowie die Umschreibung einzelner Paragrafen im Sinne der Vereinfachung und Verdeutlichung. Bei der praktischen Arbeit mit dem alten Vertragsmuster hat sich herausgestellt, dass es zu Ungenauigkeiten und Kontroversen bei der Ausführung gekommen war. Das neue Vertragsmuster soll dies abstellen und allen Beteiligten eine bessere Handhabung in der Umsetzung der Vertragsmodalitäten gewähren. Gleichzeitig wurde sich bei den Verhandlungen darauf verständigt, weiterhin die Kostenunterdeckungsbeträge jährlich zu prüfen und anzupassen.

Die Synopse aktuelles und neues Vertragsmuster, der Entwurf des neuen Vertragsmusters ab 01.08.2025 sowie die aktuelle Berechnung zu den Kostenunterdeckungsbeträgen, die im Kindergartenjahr 2025/2026 vertraglich berücksichtigt werden, sind der Vorlage als Anlagen beigefügt. Die monatlichen Kostenunterdeckungsbeträge ergeben sich aus § 2 Abs. 1 des Vertragsmusters. Die Berechnung der Beträge für das Kita-Jahr 2025/2026 erfolgen auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Trägers für das Kalenderjahr 2023. Dies bedeutet für die Folgejahre, dass die Beträge aus den Betriebskostenabrechnungen der vorvergangenen Jahre (zwei Jahre zurückliegend) herangezogen werden. Begründet wird dies damit, dass die Betriebskostenabrechnungen für das vergangene Jahr (ein Jahr zurückliegend) erst im dritten Quartal eines laufenden Jahres bei der Hansestadt Lüneburg eingereicht werden. Dementsprechend ist die Berechnung der Kostenunterdeckungsbeträge für die laufenden Kita-Jahre vor Vertragsabschluss nicht möglich. Um den Firmen und der Hansestadt Lüneburg Planungssicherheit zu geben, wurde sich im Rahmen der Verhandlungen auf dieses Vorgehen verständigt. Eine jährliche Anpassung der Kostenunterdeckungsbeträge wird als sinnvoll angesehen, da sich die Berechnungsgrundlage (Betriebskostenabrechnung des Trägers) ebenfalls jährlich ändert. Die Beträge belaufen sich für das Kita-Jahr 2025/2026 nach erfolgter Berechnung auf 685,58 € für eine ganztägige Krippenbetreuung (acht Stunden) und auf 432,26 € für eine ganztägige Betreuung im Elementarbereich (acht Stunden). Die Kosten sind monatlich an die Hansestadt Lüneburg zu entrichten.

 


Folgenabschätzung:

Durch die Anpassung des Vertragsmusters zu den Belegrechten entstehen der Hansestadt Lüneburg keine Ertragsminderungen.

 

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

x

Die Qualität des Bildungs- und Erziehungsauftrages wird durch die vertraglichen Regelungen erhöht. Die Belegplätze bieten Arbeitnehmer:innen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermöglicht den Unternehmen am Wirtschaftsstandort Lüneburg, qualifiziertes Personal zu gewinnen.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja  X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2025 und Folgejahre

 

e)  mögliche Einnahmen: Kostenunterdeckungsbeträge durch die Lüneburger Unternehmen für ganztägige Plätze im Krippen- sowie im Elementarbereich.

 

 

Anlagen:

-         Entwurf Belegrechtsvertrag HanseKids

-         Synopse Belegrechtsvertrag HanseKids aktuelles und neues Vertragsmuster ab 01.08.2025

-         Berechnung Kostenunterdeckung für das abzurechnende Kita Jahr 2025/2026

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Entwurf Belegrechtsvertrag HanseKids (15 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Synopse Belegrechtsvertrag HanseKids aktuell - neu (28 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Berechnung Kostenunterdeckung für das abzurechnende Kita Jahr 2025_2026 (6 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Die Hansestadt Lüneburg schließt den neuen Belegrechtsvertrag ab 01.08.2025 mit den teilnehmenden Unternehmen am Wirtschaftsstandort Lüneburg sowie dem Träger der Kindertagesstätte „HanseKids“, der Pädagogischen Initiative e. V. (PädIn e. V.), ab.