Sachverhalt:
In ihrer Garantenrolle als Jugendhilfeträger haben Hansestadt und Landkreis geprüft, ob die seit 2023 bestehende Vereinbarung über die Ausgestaltung der Kindertagespflege gemäß §23 Sozialgesetzbuch VIII mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband und die Strukturen, Prozesse und Verfahren, die sich daraus ergeben, geeignet sind, die Aufträge des NKiTaG zur Kindertagespflege ausreichend und nachhaltig umzusetzen.
Ebenfalls betrachtet wurde die Verhältnismäßigkeit der erforderlichen wirtschaftlichen und personellen Aufwendungen – auch unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen und neuen Ressourcen des Familienbüros seit 2023 sowie der weiterhin gesunkenen Zahl an aktiven Kindertagespflegepersonen.
Nach eingehender Analyse aller Prozesse, Verfahren und Auswertung von Dialogen mit Vertreter:innen der Kindertagespflege kamen Hansestadt und Landkreis Lüneburg zu dem Schluss, dass die gegenwärtigen Strukturen und Aufgabenübertragungen grundsätzlich NICHT geeignet sind, um die gesetzlichen Aufträge zur Kindertagespflege in der notwendigen Qualität sowie wirtschaftlich effizient umzusetzen.
Die Vereinbarung mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband wurde daraufhin Ende 2024 fristgerecht gekündigt. Die Kündigung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Die gesetzlichen Aufträge gemäß SGB VIII sollen künftig wie folgt umgesetzt und verortet werden:
- Fachliche Beratung und Begleitung:
Im Familienbüro sollen über die Umwidmung bestehender, aber unbesetzter Stellen/Stellenanteile des Familienbüros (dort die sog. „Zukunftsstelle“) und des Bereichs 53 (dort eine 0,5 VZÄ Kita-Fachberatungsstelle) Kindertagespflege-Fachberatungsstellen im Umfang von 1,25 VZÄ besetzt werden. Dies ist nach Tätigkeits- und Bedarfsanalysen des Familienbüros und bei der aktuellen Zahl aktiver Kindertagespflegepersonen ausreichend.
- Qualifizierung:
Die VHS Region Lüneburg soll als anerkannter und vom AEBW zertifizierter Bildungsträger für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung jährlich in enger Zusammenarbeit mit der Fachberatung des Familienbüros die Qualifizierung als Kindertagespflegepersonen nach QHB im Umfang von 300 UE anbieten (bei erfolgreichem Abschluss weiterhin kostenfrei). Die Fachberatung soll dabei im Familienbüro die kontinuierliche Kursbegleitung gemäß QHB übernehmen. Das AEBW-Gütesiegel für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen ist Voraussetzung für die abschließende Zertifizierung einer Qualifizierung nach QHB.
- Fortbildung:
Das bestehende Angebot von 240 UE an Fortbildungen pro Kita-Jahr soll nach Auslastungsanalyse auf 210 bis 220 UE reduziert, aber weiterhin konstant und kostenfrei angeboten werden.
12 Angebote à 8 UE, insgesamt also 96 UE, sollen pro Kita-Jahr durch die VHS Region Lüneburg durchgeführt werden.
Alle Fortbildungsangebote mit Pflichtcharakter (u.a. zu den Themen Inklusion, Konzeption, Beobachtung & Dokumentation, Kinderschutz) sollen innerhalb jedes Kita-Jahres durch die Fachberatung im Familienbüro durchgeführt werden, um über die direkte Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht Kindertagespflege jederzeit schnelle, flexible und bedarfsgerechte Qualitätssteuerung zu gewährleisten.
Weitere Fortbildungsangebote innerhalb eines Kita-Jahres sollen kontinuierlich in kürzeren Turni von der Fachberatung im Familienbüro geplant und durchgeführt werden, um flexibel und zeitnah auf aktuellen Bedarf und Bedürfnisse der Kindertagespflegepersonen reagieren zu können.
Alle verbleibenden Leitungs- und Verwaltungsaufgaben können und sollen über bestehende Ressourcen des Familienbüros abgedeckt werden.
Dies erfordert Umstrukturierungen, die ebenso wie die Aufgabenerweiterung um Fachberatung und Fortbildung Kindertagespflege eine Anpassung der Zweckvereinbarung zum Familienbüro zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg nötig machen. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll in den Herbstterminen der jeweiligen JHA eingebracht werden.
Die finanziellen Auswirkungen müssen differenziert betrachtet werden.
Auswirkungen Neuverortung Fachliche Beratung und Begleitung:
Hansestadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam haben nach Implementierung der Fachberatungsstellen gemäß der folgenden Gegenüberstellung von Ausgaben und Einsparungen voraussichtlich jährliche Minderausgaben i. H. v. 141.425 €:
Personal- und Sachkosten p.a. Fachberatungsstellen 1,25 VZÄ HLG und LK zusammen | Personal- und Sachkosten p.a. Anteile Zukunftsstelle 0,75 VZÄ HLG und LK zusammen | Kosten Vereinbarung p.a. Ev.-luth. Kindertagesstättenverband HLG und LK zusammen (hier angesetzt: Ist-Kosten 2023) |
105.600,00 € | 50.025,00 € | 197.000 € |
entstehen neu | entfallen | entfallen |
Beim Ev.-luth. Kindertagesstättenverband sind zudem (insbesondere in der Corona-Zeit) Rücklagen in maßgeblicher Höhe entstanden, die nach Schlussabrechnung an Hansestadt und Landkreis zurückfließen.
Auswirkungen Qualifizierung und Fortbildung:
Aktuell befindet sich die VHS noch in der Kostenkalkulation, daher ist derzeit noch keine Kostengegenüberstellung mit den Durchführungen über den Kindertagesstättenverband möglich. Da die Gegenfinanzierung der Durchführungskosten einer Qualifizierung nach QHB im Umfang von 300 UE im Regelfall aber 90% beträgt, sind mögliche finanzielle Auswirkungen nach oben oder unten allenfalls gering. Die Kalkulation des Ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes ging bei zehn Teilnehmenden grundsätzlich von Durchführungskosten i. H. v. 35.000 € aus.
Die Fortbildungs-Durchführungen über das Familienbüro werden durch Einsparungen an Raum-Mietkosten geringfügig günstiger, da für diese Angebote künftig der Besprechungsraum des Bereichs 53 der HLG genutzt wird.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
| Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) | Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | | |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | | |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | | |
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | | |
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | | |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Kindertagespflege stellt für die frühkindliche Bildung einen beträchtlichen Teil der notwendigen Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Neuverortung der Ausgestaltung der Aufgaben Fachberatung, Qualifizierung und Fortbildung in der Kindertagespflege beim Jugendhilfeträger steigern die Qualität der Aufgabenwahrnehmung und damit langfristig auch die Qualität in der Kindertagespflege. |
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | | |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | | |
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | | |
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten: Einsparungen für Hansestadt und Landkreis gemeinsam i. H. v. ca. 141.425 € jährlich (davon voraussichtlich individuelle Einsparungen der HLG i. H. v. 88312,50€).
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: Tagespflege / 57810
Produkt / Kostenträger: 361201 / 36120102
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: