Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Verwaltung nimmt bezüglich der beigefügten Anfrage des ADFC, ob es im Zuge der Baumaßnahme „Brückenneubau im Zusammenhang der SINON-Bahnstrecke Lüneburg – Soltau in der Soltauer Straße“ möglich sei, in der Soltauer Straße zwischen dem Heidkamp und dem Oedemer Weg beidseitig Fahrradpiktogrammketten anzuordnen, aufgrund der Komplexität der rechtlichen Prüfung, mündlich in der Ausschusssitzung Stellung. Eine Verschriftlichung der Stellungnahme erfolgt im Anschluss.
Die Verwaltung begrüßt die Entscheidung des Landes Niedersachsen, hier des zuständigen Verkehrsministeriums, das nach dem Vorbild anderer Bundesländer per Erlass vom 12.03.2025 unter bestimmten Voraussetzungen Piktogrammketten („Sharrows“) auf Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften zulässt. Zu diesem Thema bestand in der Vergangenheit eine konträre Haltung des Landes.
Einen ersten Anwendungsfall des Erlasses sieht die Verwaltung im Bereich der Soltauer Straße. Ein Handlungsbedarf wurde hier bereits im Rahmen der Gehwegsanierung gesehen. Im Sommer 2025 werden Brückenbauarbeiten und Ausbauarbeiten der AVACON zur Netzverstärkung auf der Soltauer Straße stattfinden. Das Aufbringen der Piktogrammketten auf der Soltauer Straße soll zweckmäßigerweise erst nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen.
Sinn und Zweck des Erlasses ist es u.a., bei der Führung des Radverkehrs auf der Straße im sog. Mischverkehr, Gefährdungssituationen zu verringern und ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu fördern und damit die allgemeine Verkehrssicherheit zu steigern. Unter Berücksichtigung der Erlassvorgaben wird der Bereich 32 die Maßnahme in der Soltauer Straße umsetzen und darüber hinaus in Abstimmung mit dem Bereich 35 weitere Anwendungsfälle prüfen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 41,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32020 Produkt / Kostenträger: 12200702 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage des ADFC vom 18.03.2025
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