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Vorlage - VO/11808/25  

 
 
Betreff: Anfrage "Soltauer Straße-Aufbringen von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn" (Anfrage des ADFC vom 18.03.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Lauterschlag, Dennis
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Pickbrenner, Mareike  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 35 - Mobilität
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
02.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Verwaltung nimmt bezüglich der beigefügten Anfrage des ADFC, ob es im Zuge der Baumaßnahme „Brückenneubau im Zusammenhang der SINON-Bahnstrecke Lüneburg Soltau in der Soltauer Straße“ glich sei, in der Soltauer Straße zwischen dem Heidkamp und dem Oedemer Weg beidseitig Fahrradpiktogrammketten anzuordnen, aufgrund der Komplexität der rechtlichen Prüfung, mündlich in der Ausschusssitzung Stellung.

Eine Verschriftlichung der Stellungnahme erfolgt im Anschluss.

 

Die Verwaltung begrüßt die Entscheidung des Landes Niedersachsen, hier des zuständigen Verkehrsministeriums, das nach dem Vorbild anderer Bundesländer per Erlass vom 12.03.2025 unter bestimmten Voraussetzungen Piktogrammketten („Sharrows“) auf Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften zulässt. Zu diesem Thema bestand in der Vergangenheit eine konträre Haltung des Landes.

 

Einen ersten Anwendungsfall des Erlasses sieht die Verwaltung im Bereich der Soltauer Straße. Ein Handlungsbedarf wurde hier bereits im Rahmen der Gehwegsanierung gesehen. Im Sommer 2025 werden Brückenbauarbeiten und Ausbauarbeiten der AVACON zur Netzverstärkung auf der Soltauer Straße stattfinden. Das Aufbringen der Piktogrammketten auf der Soltauer Straße soll zweckmäßigerweise erst nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen.

 

Sinn und Zweck des Erlasses ist es u.a., bei der Führung des Radverkehrs auf der Straße im sog. Mischverkehr, Gefährdungssituationen zu verringern und ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu fördern und damit die allgemeine Verkehrssicherheit zu steigern. Unter Berücksichtigung der Erlassvorgaben wird der Bereich 32 die Maßnahme in der Soltauer Straße umsetzen und darüber hinaus in Abstimmung mit dem Bereich 35 weitere Anwendungsfälle prüfen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 41,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32020 

 Produkt / Kostenträger: 12200702

 Haushaltsjahr: 2025 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

Anlagen:

Anfrage des ADFC vom 18.03.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25_03_18 Anfrage zu Fahrradpiktogrammen auf der Soltauer Straße (511 KB)