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Sachverhalt: sh. Anfrage des ADFC vom 09.03.2025
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fuß- und Radverkehrsführung auf der Südseite der Hindenburgstraße genügt nach Auffassung der Verwaltung nicht den Anforderungen an eine sichere, schnelle und komfortable Verkehrsführung nicht. Diese Auffassung der Verwaltung, die u.a. in Stellungnahmen vom 28.09.2022 zu den Vorlagen VO/10360/22 und VO/10390/22 ausgeführt wurde, war allerdings Ausgangspunkt für eine intensive und sehr kontrovers geführte Diskussion zu der Frage, welche Führungsform für den Radverkehr auf der Südseite der Hindenburgstraße regelkonform und zweckmäßig ist (Radfahrstreifen vs. Radweg). Im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, bei entsprechender Planreife den Rat erneut zu befassen.
Die Planung für eine neue Radverkehrsführung ist ursprünglich für das Jahr 2022 im Haushalt auf Basis der Radverkehrsstrategie 2025 aufgenommen worden (Investitionsnummer 01-541-517). Die Planung und Abwägung von Gestaltungsoptionen hat sich u.a. aufgrund der baulichen Beschaffenheit des Straßenabschnittes, des begrenzten Raumes für Veränderungen, des vorhandenen Baumbestandes, der Parksituation etc. unter Betrachtung der anzustrebenden Regelkonformität als anspruchsvoll erwiesen. Auch im Rahmen der Beteiligung der Polizei, Interessenvertreter:innen und Politik erwies sich die Gestaltung einer Radverkehrsführung als herausfordernd.
Der aktuelle Haushalt 2025/2026 sieht für das Jahr 2027 und 2028 entsprechende Ansätze für die Hindenburgstraße unter der Investitionsnummer 541-154 vor. Der ursprüngliche, oben genannte Haushaltsansatz für die Maßnahme aus der Radverkehrsstrategie ist aufgrund des direkten Zusammenhanges mit der Straßennsanierung zusammengelegt worden. Aus diesem Grund werden die Planungen zu einer möglichen Änderung der Radverkehrsführung auf der Südseite der Hindenburgstraße zusammen mit der Straßenbaumaßnahme kombiniert geplant und abgewogen werden. Der Arbeitskreis Verkehr, der Mobilitätsausschuss werden zu gegebener Zeit in gewohnter Form eingebunden, bevor der Rat eine abschließende Entscheidung in der Sache trifft. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage des ADFC vom 09.03.2025
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