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Vorlage - VO/11797/25  

 
 
Betreff: Anfrage "Radverkehrsführung in der Hindenburgstraße" (Anfrage des ADFC vom 09.03.2025, eingegangen 09.03.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  03 - Steuerung und Service
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 35 - Mobilität
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
02.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Anfrage des ADFC vom 09.03.2025

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Fuß- und Radverkehrsführung auf der Südseite der Hindenburgstraße genügt nach Auffassung der Verwaltung nicht den Anforderungen an eine sichere, schnelle und komfortable Verkehrsführung nicht. Diese Auffassung der Verwaltung, die u.a. in Stellungnahmen vom 28.09.2022 zu den Vorlagen VO/10360/22 und VO/10390/22 ausgeführt wurde, war allerdings Ausgangspunkt für eine intensive und sehr kontrovers geführte Diskussion zu der Frage, welche Führungsform für den Radverkehr auf der Südseite der Hindenburgstraße regelkonform und zweckmäßig ist (Radfahrstreifen vs. Radweg). Im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, bei entsprechender Planreife den Rat erneut zu befassen.

 

Die Planung für eine neue Radverkehrsführung ist ursprünglich für das Jahr 2022 im Haushalt auf Basis der Radverkehrsstrategie 2025 aufgenommen worden (Investitionsnummer 01-541-517). Die Planung und Abwägung von Gestaltungsoptionen hat sich u.a. aufgrund der baulichen Beschaffenheit des Straßenabschnittes, des begrenzten Raumes für Veränderungen, des vorhandenen Baumbestandes, der Parksituation etc. unter Betrachtung der anzustrebenden Regelkonformität als anspruchsvoll erwiesen. Auch im Rahmen der Beteiligung der Polizei, Interessenvertreter:innen und Politik erwies sich die Gestaltung einer Radverkehrsführung als herausfordernd.

 

Der aktuelle Haushalt 2025/2026 sieht r das Jahr 2027 und 2028 entsprechende Ansätze für die Hindenburgstraße unter der Investitionsnummer 541-154 vor. Der ursprüngliche, oben genannte Haushaltsansatz für die Maßnahme aus der Radverkehrsstrategie ist aufgrund des direkten Zusammenhanges mit der Straßennsanierung zusammengelegt worden. Aus diesem Grund werden die Planungen zu einer möglichen Änderung der Radverkehrsführung auf der Südseite der Hindenburgstraße zusammen mit der Straßenbaumaßnahme kombiniert geplant und abgewogen werden. Der Arbeitskreis Verkehr, der Mobilitätsausschuss werden zu gegebener Zeit in gewohnter Form eingebunden, bevor der Rat eine abschließende Entscheidung in der Sache trifft.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

Anlagen:

Anfrage des ADFC vom 09.03.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25_03_09 Anfrage des ADFC zur Radverkehrsführung in der Hindenburgstraße (122 KB)