Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag des VCD „Ernennung einer mit dem Fußverkehr beauftragten Person“ wie folgt Stellung:
Die Thematik der Fußverkehrsförderung wird grundsätzlich von den Mitarbeitenden des Bereichs Mobilität behandelt. Bei künftigen Baumaßnahmen werden Aspekte der Fußverkehrsförderung grundsätzlich ebenfalls berücksichtigt. Anfragen können an das Funktionspostfach, mobilitaet@stadt.lueneburg.de, gestellt werden. Zudem steht Frau Ann-Kathrin Berek als Mobilitätsbeauftragte für Anfragen des Fuß- und Radverkehrs Initiativen und Verbänden als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Die Ausschreibung einer Stelle, die sich ausschließlich dem Fußverkehr widmet, ist zurzeit nicht möglich. Belange zur Förderung des Fußverkehrs werden von den Mitarbeitenden des Bereichs Mobilität bei Planungen aber miteinbezogen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag des VCD „Ernennung einer mit dem Fußverkehr beauftragten Person“ vom 22.01.2025
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