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Vorlage - VO/11713/25  

 
 
Betreff: Antrag "Ernennung einer mit dem Fußverkehr beauftragten Person" (Antrag des VCD vom 22.01.2025, eingegangen am 22.01.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  03 - Steuerung und Service
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 35 - Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
05.02.2025 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag des VCD „Ernennung einer mit dem Fußverkehr beauftragten Person“ wie folgt Stellung:

 

Die Thematik der Fußverkehrsförderung wird grundsätzlich von den Mitarbeitenden des Bereichs Mobilität behandelt. Bei künftigen Baumaßnahmen werden Aspekte der Fußverkehrsförderung grundsätzlich ebenfalls berücksichtigt. Anfragen können an das Funktionspostfach, mobilitaet@stadt.lueneburg.de, gestellt werden. Zudem steht Frau Ann-Kathrin Berek als Mobilitätsbeauftragte für Anfragen des Fuß- und Radverkehrs Initiativen und Verbänden als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

 

Die Ausschreibung einer Stelle, die sich ausschließlich dem Fußverkehr widmet, ist zurzeit nicht möglich. Belange zur Förderung des Fußverkehrs werden von den Mitarbeitenden des Bereichs Mobilität bei Planungen aber miteinbezogen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag des VCD „Ernennung einer mit dem Fußverkehr beauftragten Person“ vom 22.01.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Fußverkehrsbeaufragte/r (84 KB)