Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11707/25  

 
 
Betreff: IGS Kreideberg; räumliche Situation im Zuge der Erweiterung um eine gymnasiale Oberstufe
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:1. Miekautsch, Marvin (Bereich 55)
2. Lucht, Maja (Fachbereich 8)
Federführend:Bereich 55 - Schulen Beteiligt:Fachbereich 5-3 - Familie und Bildung
Bearbeiter/-in: Miekautsch, Marvin  Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Schulausschuss Kenntnisnahme
18.02.2025 
Sitzung des Schulausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Aufgrund der am 10.01.2025 durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg erteilten Genehmigung zur Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe besteht am dortigen Schulstandort nun ein hoher räumlicher Bedarf.

 

Situation zum kommenden Schuljahr 2025/2026

Die IGS Kreideberg verfügte schon vor dem aktuellen Schuljahr 2024/2025 über keinerlei eigene räumliche Kapazitäten mehr, was dazu führte, dass die komplette neunte Jahrgangsstufe (fünfzügig) der IGS Kreideberg in Räumlichkeiten der benachbarten Grundschule Kreideberg untergebracht werden musste. Die Verwaltung hatte hierzu im Rahmen der Schulausschusssitzung am 06.06.2024 unter dem Punkt „Mitteilungen der Verwaltung“ entsprechend berichtet.

 

Diese Situation verschärft sich zum kommenden Schuljahr, da durch die genehmigte gymnasiale Oberstufe die IGS Kreideberg in den nächsten Jahren bis zum 13. Jahrgang aufwachsen wird. Die Anzahl der Klassen (derzeit 30) wird damit weiter steigen und erst mit dem Durchlaufen des ersten 13. Jahrgangs im Schuljahr 2027/2028 wird erstmals eine größere Zahl an Schüler:innen die IGS Kreideberg mit dem Abitur verlassen.

 

Die IGS Kreideberg geht davon aus, dass sie mit drei elften Klassen in das nächste Schuljahr 2025/2026 gehen wird. Parallel ist aufgrund der Tendenz davon auszugehen, dass der kommende fünfte Jahrgang wieder fünfzügig werden wird. Damit fehlen zum nächsten Jahr nach aktuellem Stand mindestens drei allgemeine Unterrichtsräume. Dieser Bedarf wird jährlich ansteigen. 

 

Das geplante Oberstufenzentrum mit insgesamt 12 allgemeinen Unterrichtsräumen sowie im Erdgeschoss den zusätzlichen Räumlichkeiten für das Stadtteilhaus KredO befindet sich derzeit in der Genehmigungsphase. Anschließend folgen die Ausführungsplanung und die Vergaben für die Einzelgewerke. Der Baubeginn ist für 2026 vorgesehen sowie eine Fertigstellung im Jahr 2028. Das Gebäude wird die aktuellen Klassencontainer ersetzen sowie den Raumbedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen decken. Bis dahin sind temporäre Lösungen zur Deckung des Raumbedarfs zu finden.

 

Parallel hierzu besteht ein Bedarf an Fachunterrichtsräumen. Die vorhandenen Räume weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf und erfüllen derzeit nicht den gesteigerten Anforderungen an einen Unterricht der gymnasialen Oberstufe (z.B. experimentelles Abitur). Es besteht Bedarf an insgesamt vier zusätzlichen Fachunterrichtsräumen (Biologie, Chemie, Informatik und Physik), um damit den Bedarf der kompletten Oberstufe abzudecken.

 

Diese räumlichen Bedarfe können im Bestandsgebäude der IGS Kreideberg definitiv nicht mehr abgebildet werden, da alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Es stehen keine allgemeinen Unterrichtsräume zur Verfügung und die vorhandenen Fachunterrichtsräume sind nicht oberstufentauglich.

 

Die im Januar 2025 erteilte Genehmigung erhöht den zeitlichen Druck massiv.

 

Die Verwaltung hat daher folgende Handlungsalternativen zur Deckung des Bedarfs an allgemeinen Unterrichtsräumen (bis zur Fertigstellung des Oberstufenzentrums) und an Fachunterrichtsräumen geprüft:

 

ume der Oberschule in Bardowickr den allgemeinen- und Fachunterricht

Die Oberschule in Bardowick verzeichnet sinkende Schülerzahlen und verfügt daher über entsprechende räumliche Kapazitäten. Laut Rückmeldung vom Landkreis Lüneburg sind dort derzeit drei allgemeine Unterrichtsräume vorhanden. Eine Mitnutzung der Fachunterrichtsräume wäre ebenfalls denkbar.

 

Ein Ausweichen auf Räumlichkeiten in der Oberschule in Bardowick kommt nach mehreren Gesprächen für die IGS Kreideberg jedoch nicht in Betracht.

 

ume in der Grundschule Kreidebergr den allgemeinen Unterricht

Die Grundschule Kreideberg ist seit vielen Jahren konstant dreizügig und hat ausreichend allgemeine Unterrichtsräume.

Die Herderschule hatte über mehrere Jahre eine Außenstelle in dem Gebäude. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus an der Herderschule konnte diese Außenstelle aufgelöst werden. In den Räumen der ehemaligen Außenstelle wurde dann zu Beginn dieses Schuljahres die neunte Jahrgangsstufe der IGS Kreideberg (fünf Klassen) untergebracht.

 

Die Übermittagsbetreuung der AWO befindet sich ebenso in den Räumen der Grundschule Kreideberg und nutzt dort nf Unterrichtsräume sowie einen Unterrichtscontainer.

 

Im Schulgebäude der Grundschule Kreideberg war früher die Haupt- und Realschule sowie die Christianischule untergebracht. Im Kellergeschoss (Souterrain) der Grundschule Kreideberg befinden sich Werk- und Kunsträume sowie allgemeine Unterrichtsräume, kleinere Räumlichkeiten und Technikräume. Diese Räumlichkeiten wurden, mit Ausnahme des Musikraums der Grundschule, zuletzt ebenfalls durch die Herderschule genutzt. Aufgrund von brandschutztechnischen Ertüchtigungen findet dort aktuell keine Nutzung statt; diese Maßnahmen sind aber nun nahezu abgeschlossen.

 

Aus Sicht der Verwaltung und der IGS Kreideberg wäre es daher glich

a)      im Souterrain drei Räume zu nutzen, um zumindest die allgemeinen Unterrichtsräume vorhalten zu können. Die kleineren Räume könnten zusätzlich als Gruppen- und Rückzugsräume sowie gegebenenfalls als Selbstlernzentrum genutzt werden. Diese Raumbelegungrde die Nutzungsinteressen der Grundschule Kreideberg nicht erheblich tangieren.

 

b)      Alternativ wäre denkbar, die Nachmittagsbetreuung der Grundschule Kreideberg (ÜMI) in die Kellerräumlichkeiten zu verlagern und die leergezogenen ÜMI-ume im Erdgeschoss optisch herzurichten. Damit ständen Räume im Erdgeschoss der Grundschule für die gymnasiale Oberstufe zur Verfügung. Der Nachteil wäre, die gemeinsame Nutzung des Erdgeschosses für Grund- und Oberstufenschüler auf einem Flur ohne Rückzugsmöglichkeit.

 

Mit der Schulleitung der Grundschule Kreideberg wurden in einem persönlichen Gespräch am 11.02.2025 die Alternativen abgewogen und entschieden, dass die IGS Kreideberg die Räumlichkeiten im Souterrain nutzen sollte. Die Verwaltung (Fachbereich Gebäudewirtschaft) wird hierzu die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit die Beschulung zum nächsten Schuljahr erfolgen kann.

 

Entsprechende Möbel der Herderschule sind in ausreichender Anzahl vorhanden, um die voraussichtlich drei elften Klassen auszustatten. Die Promethean-Boards (digitale Präsentationsmedien) sind ebenfalls bereits in der IGS Kreideberg eingelagert. Die entsprechenden Netzwerkarbeiten des Bereiches EDV sind vor Ort abgeschlossen.

 

Nutzung der Unterrichtscontainer vor der Herderschuler den allgemeinen Unterricht

Geprüft wurde durch die Verwaltung auch, ob die vorhandenen Unterrichtsmodule auf dem Vorplatz der Herderschule durch die IGS genutzt werden können. Aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Schulen wäre ein Ausweichen der Oberstufenschüler dorthin zumutbar.

 

Nach Rücksprache mit der Herderschule werden diese sechs Unterrichtsräume jedoch dauerhaft genutzt und sind fest in den hiesigen Schulbetrieb eingebunden. Vier der Container sind feste Unterrichtsräume, zwei Container werden als Gruppenräume genutzt. Nur durch zusätzliche Nutzung dieser Unterrichtsmodule konnte die Außenstelle des Gymnasiums an der Grundschule Kreideberg aufgelöst werden.

 

Eine Nutzung der Unterrichtsmodule vor der Herderschule scheidet damit aus.

 

Standort hinter der Sporthalle Kreideberg (Rasen-Bolzplatz) r einen Neubau

Geprüft wird derzeit auch, ob auf der Rasenfläche (Bolzplatz) hinter der Sporthalle Kreideberg ein Modulbaur die IGS aufgestellt werden könnten. Mittlerweile gibt es auch Systemlösungen aus dem Modularbau mit Fachunterrichtsraumausstattung. Damit könnte der Flächenbedarf für den Fachunterricht Physik, Chemie, Biologie und Informatik gedeckt werden. Zusätzlich könnten Unterrichtsvorbereitungsräume (für die Lehrmaterialien) sowie Sanitärräume geschaffen werden. Ein solcher Systembau könnte je nach Individualisierungsgrad mit einer verhältnismäßig kurzen Planungs- und Bauzeit errichtet werden. Die Standdauer des Gebäudes wäre auf mindestens 10 Jahre oder auf Dauer ausgerichtet. Dies hängt vom weiteren Sanierungsfahrplan für die Schulliegenschaft ab.    

 

Nutzung von Fachunterrichtsräumen der Wilhelm-Raabe-Schule und der Herderschule

Seitens der Verwaltung wird derzeit auch geprüft, ob eine temporäre Mitnutzung der Fachunterrichtsräume der Wilhelm-Raabe-Schule und/oder der Herderschule möglich ist, um die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Fachunterrichtsräume zu überbrücken, sodass kein Fachunterricht in der Oberstufe ausfallen muss. Die Verwaltung steht hier im Kontakt mit den Schulen, grundsätzlich besteht eine positive Tendenz dahingehend.

 

 

Gesamtsituation:

Die Gebäude der Schulliegenschaft weisen einen hohen bauzeitlich bedingten Sanierungsbedarf auf.

 

Insbesondere durch die Erweiterung einer gymnasialen Oberstufe verschärfen sich folgende Bedarfe 

-          Die Kapazität an Mensa-Plätzen ist nicht ausreichend, so dass Räume im benachbarten Stadtteilhaus angefragt werden.

-          Die Kapazität der Schulküche ist begrenzt und als Übergangslösung wurde eine separate Spülküche in Form eines Containers auf dem Schulhof aufgestellt.

-          Die Anzahl der Sanitäreinheiten für die Schüler:innen sowie für das Lehrpersonal ist zu erweitern.

-          Es besteht zusätzlicher Bedarf an Allgemein- und Fachunterrichtsräumen sowie an Differenzierungsflächen

-          r die Vor- und Nachbereitungsarbeiten der Lehrkräfte sind entsprechend Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeiten einzurichten.

-          Die Ausstattung an Lehr und Lernmitteln ist entsprechend der pädagogischen Konzepte für die Oberstufe aufzustocken.

 

Durch die Errichtung eines bereits geplanten Solitärbaus (Oberstufenzentrum) können voraussichtlich zum Schuljahr 2028/29 zusätzliche Allgemeine Unterrichtsräume, Einzelarbeitsplätzen und Flächen für offene Lernräume bereitgestellt werden.

 

Die Verwaltung ist derzeit in engem Austausch mit der Schulleitung und prüft Varianten, um die benötigten umlichen Kapazitäten r die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Neubaus sowie für die Bereitstellung an Fachunterrichtsräumen zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu wird die Verwaltung gemeinsam mit der Schule die notwendigen Anschaffungen für Lehr- und Lernmittel sowie Ausstattung für den Unterricht abstimmen.

 

r die Sanierung der Bestandsgebäude oder bedarfsgerechter Neubauten wird im Zuge der Schulentwicklungsplanung ein Masterplan erstellt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen: keine