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Vorlage - VO/11706/25  

 
 
Betreff: Anpassung der Förderrichtlinie an die Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte (Richtline der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe, Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond))
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Regina Schallar
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina  Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
20.02.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Verwaltungsausschuss Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und interner Service am 15.3.2024 wurde die Einführung eines Fördermittel Managements vorgestellt.

Dieses sieht eine Vereinheitlichung und Einführung eines zentralen Fördermittelmanagements (ZFM) von allgemein gültigen Fördergrundsätzen und Verfahrensabläufen vor.

Diesbezüglich wurde eine Dienstanweisung für Zuwendungen erlassen, welche u.a. auch den Aufbau von Förderrichtlinien regelt, um die Nutzung öffentlicher Zuwendungen zu vereinheitlichen, zu optimieren und eine rechtskonforme Umsetzung zu gewährleisten.

Im Bereich der Jugendhilfe mussten folgende Förderrichtlinien angepasst werden:

 

-          Richtlinien zur Förderung der freien Jugendhilfe,

-          Richtlinien zur Förderung der Jugenderholung und die

-          Richtlinie zur rderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg

 

Zusammengefasst wurden die Förderrichtlinien nicht inhaltlich überarbeitet, sondern lediglich im Hinblick auf ihre Rechtssicherheit angepasst.

Dabei mussten Abgabefristen, Höchstsummen und Beispielaufzählungen eingefügt werden. Der Abschnitt zur Förderung von Jugendprojekten wurde durch eine eigenständige Richtlinie ersetzt, die sich speziell auf die Förderung von Projekten des Jugendforums bezieht.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

X

Sicherung des sozialen Zusammenhalts

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X im Haushalt 2025/2026 enthalten

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe,

- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung

- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RL Förderung der freien Jugendhilfe (343 KB)      
Anlage 2 2 RL Förderung der Jugenderholung (295 KB)      
Anlage 3 3 RL Förderung Jugendforum (294 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat für die Sitzung am 20.03.2025 gemäß der Vorlage die

-         Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe,

- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung

- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond) zu beschließen.