Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Aufgrund der Regelungen im SGB VIII weicht das „Jugendamt“ aufgrund der gesetzlich verankerten Zweigliedrigkeit mit dem Jugendhilfeausschuss einerseits und der Verwaltung des Jugendamtes andererseits von den ansonsten innerhalb der Kommunalverwaltung klar getrennten Strukturen der Ausschüsse und der Verwaltung ab. Dies spiegelt sich unter anderem auch darin wider, dass vor der Berufung der jeweiligen Jugendamtsleitung der Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII anzuhören ist. Nach der erfolgten Organisationsuntersuchung und der Anpassung der Strukturen des Fachbereich 5-2 erfolgt nun eine Neubesetzung der Jugendamtsleitung. Die Stelle wurde ausgeschrieben und Frau Cornelia Wilke hat sich in dem durchgeführten Ausschreibungsverfahren durchgesetzt. Neben der Tätigkeit der Jugendamtsleitung ist geplant Frau Wilke die Bereichsleitung der Sozialen Dienste zu übertragen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen in der Kinder und Jugendhilfe im Jugendamt der Hansestadt Lüneburg verfügt sie über die notwendigen Fähigkeiten und Fachkenntnisse, um diese verantwortungsvolle Tätigkeit einer Jugendamtsleitung ausüben zu können. Sie erfüllt damit die Vorgaben des § 72 Abs. 2 SGB VIII. Frau Wilke wird sich in der Sitzung persönlich vorstellen und somit die Möglichkeit der Anhörung des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 Abs.4 SGB VIII geben. Die Leitung des Jugendamtes ist in dieser Funktion auf Grundlage der Jugendamtssatzung beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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