Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Urbane Sicherheit in ihrer Gesamtkomplexität und Vielfalt ist ein wichtiger Belang für das städtische Zusammenleben und Miteinander und berührt damit auch die künftige Stadtplanung. Barrierefreiheit, Angsträume, Beleuchtung, Kriminalität im Allgemeinen und – in jüngerer Zeit leider wieder zunehmend – die Abwehr von verschiedenen Anschlagsszenarien sowie die sichere Durchführung von Veranstaltungen nehmen immer stärker Einfluss auf die Gestaltung der Städte. Ausgangspunkt ist dabei die Einschätzung, dass eine lückenlose objektive Sicherheit bei einer Vielzahl von denkbaren Anschlagsszenarien auch bei erheblichem (finanziellem) Aufwand nicht möglich ist. Durch geeignete Maßnahmen kann eine Risikominimierung aber zu einer objektiven Erhöhung der Sicherheit und damit auch zum subjektiven Sicherheitsempfinden der Besucherinnen und Besucher von Innenstädten beitragen.
Aufgrund der jüngsten Anschläge, insbesondere des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am Alten Markt am 20.12.2024 sowie des mutmaßlichen Anschlags in München am 13.02.2025, bei dem ein Mann mit einem Pkw in eine Gruppe von Demonstrierenden fuhr, rückt erneut und verstärkt die Abwehr von Szenarien in den Vordergrund der Betrachtungen der Sicherheitsbehörden und Veranstalter, bei denen Fahrzeuge bei einer Amokfahrt gezielt als Waffe eingesetzt werden.
Damit stellt sich auch für Lüneburg zwangsläufig die Frage nach besserem Schutz von Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt vor vergleichbaren Ereignissen. Das gilt in besonderem Maße für Veranstaltungen in der Innenstadt, wo naturgemäß mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist. Festzuhalten ist dabei, dass täglich viele Kraftfahrzeuge die verkehrsrechtlich beschränkten Bereiche der Lüneburger Innenstadt befahren, ohne eine Berechtigung hierfür zu haben.
Ein realistisches Element zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit in der Innenstadt ist die Reduzierung der Möglichkeit zur Befahrung von Plätzen und Fußgängerzonen in der Innenstadt durch den motorisierten Individualverkehr. Durch die Installation versenkbarer Polleranlagen können nicht nur die geltenden Verkehrsbeschränkungen effektiv durchgesetzt und damit unberechtigte Verkehre am Befahren der Innenstadt gehindert werden. Bei entsprechendem Sicherheitsstandard solcher Polleranlagen kann ganzjährig der Aufenthalt in der Innenstadt und der Besuch von innerstädtischen und publikumsintensiven Veranstaltungen nicht nur attraktiver sondern auch objektiv sicherer gestaltet werden, auch wenn ein absoluter Schutz vor irrational handelnden Einzeltätern trotz aller Anstrengungen nicht möglich ist.
Integrierte und stadtbildverträgliche technische Lösungen zum Schutz von Fußgängerzonen stellen ein sehr komplexes Thema der Stadtentwicklung dar. Zahlreiche praktische und technische Fragen müssen hierbei bedacht werden.
So gibt es – zum Teil ganztägig – berechtigte Verkehre in der Innenstadt. Nur exemplarisch seien die Warenanlieferung für die Einzelhändler:innen, der ÖPNV- und Taxenverkehr oder Rettungs- und Einsatzfahrzeuge im Notfall sowie Anwohnerverkehre genannt. Es bedarf daher eines intelligenten Steuerungssystems für die Polleranlagen, das die individuelle Zufahrtsbeschränkung verlässlich prüft und die Polleranlagen benötigen einen ebenso verlässlichen Absenkmechanismus, der eine dauerhafte Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der regelmäßigen Verkehrsbedürfnisse gewährleistet. Besonders in einer historischen Innenstadt wie in Lüneburg spielt dabei auch die Gestaltung der einzelnen Sicherheitselemente sowie deren Multifunktionalität eine erhebliche Rolle.
Über die dazu erforderliche Infrastruktur wird die Machbarkeitsstudie eines Fachunternehmens Aufschluss geben.
In seiner Sitzung vom 19.12.2024 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € für 2025 und 100.000,00 € für 2026 (Invest.-Nr. 122-001) für die Umsetzung von Polleranlagen an den Standorten Neue Sülze sowie Bardowicker Straße bereitgestellt. Als ersten Schritt für eine effektive Durchsetzung der verkehrsrechtlichen Beschränkungen und zur Erhöhung der Sicherheit in der Innenstadt hatte die Verwaltung in die Haushaltsplanberatungen den Vorschlag eingebracht, Polleranlagen an 5 Standorten in der Innenstadt zu installieren.
Um die verkehrlichen und sicherheitsbezogenen Ziele deutlich zu verbessern, wird verwaltungsseitig nach wie vor vorgeschlagen, das im Zuge der Haushaltsplanberatungen vorgestellt System sukzessive auf fünf Anlagen zu erweitern, um somit die Innenstadt verkehrlich weitestgehend zu entlasten.
Zielführend wäre es dabei, zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Anlagen in der Bardowicker Straße und in der Neuen Sülze, den Einbau von drei weiteren versenkbaren Polleranlagen an den Standorten Rote Straße, Bei der St. Johanniskirche und Am Berge/Rosenstraße umzusetzen. Im weiteren Verlauf sollte auch eine Erweiterung auf angrenzende Nebenstraßen in Betracht gezogen werden, um die Effektivität des Systems zu erhöhen und eine noch gezieltere Verkehrslenkung und Zufahrtskontrolle mit den verbundenen Sicherheitseffekten zu ermöglichen.
Auch wenn hierdurch kein vollumfänglicher Schutz erreicht werden kann und ein Anschlag mittels Kraftfahrzeugen nur eines von vielen denkbaren Sicherheitsszenarien bleibt, entstünde eine deutliche Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit im Innenstadtbereich.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 109,50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32020 Produkt / Kostenträger: 12200902 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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