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Vorlage - VO/11696/25  

 
 
Betreff: Verkehrliche und sicherheitsbezogene Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Innenstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Fr. Pickbrenner
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Pickbrenner, Mareike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Kenntnisnahme
27.02.2025 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Urbane Sicherheit in ihrer Gesamtkomplexität und Vielfalt ist ein wichtiger Belang r das städtische Zusammenleben und Miteinander und berührt damit auch die künftige Stadtplanung. Barrierefreiheit, Angsträume, Beleuchtung, Kriminalität im Allgemeinen und inngerer Zeit leider wieder zunehmend die Abwehr von verschiedenen Anschlagsszenarien sowie die sichere Durchführung von Veranstaltungen nehmen immer stärker Einfluss auf die Gestaltung der Städte. Ausgangspunkt ist dabei die Einschätzung, dass eine lückenlose objektive Sicherheit bei einer Vielzahl von denkbaren Anschlagsszenarien auch bei erheblichem (finanziellem) Aufwand nicht möglich ist. Durch geeignete Maßnahmen kann eine Risikominimierung aber zu einer objektiven Erhöhung der Sicherheit und damit auch zum subjektiven Sicherheitsempfinden der Besucherinnen und Besucher von Innenstädten beitragen.

 

Aufgrund der jüngsten Anschläge, insbesondere des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am Alten Markt am 20.12.2024 sowie des mutmaßlichen Anschlags in München am 13.02.2025, bei dem ein Mann mit einem Pkw in eine Gruppe von Demonstrierenden fuhr, rückt erneut und verstärkt die Abwehr von Szenarien in den Vordergrund der Betrachtungen der Sicherheitsbehörden und Veranstalter, bei denen Fahrzeuge bei einer Amokfahrt gezielt als Waffe eingesetzt werden.

 

Damit stellt sich auch für Lüneburg zwangsläufig die Frage nach besserem Schutz von Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt vor vergleichbaren Ereignissen. Das gilt in besonderem Maße für Veranstaltungen in der Innenstadt, wo naturgemäß mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist. Festzuhalten ist dabei, dass täglich viele Kraftfahrzeuge die verkehrsrechtlich beschränkten Bereiche der Lüneburger Innenstadt befahren, ohne eine Berechtigung hierfür zu haben.

 

Ein realistisches Element zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit in der Innenstadt ist die Reduzierung der Möglichkeit zur Befahrung von Plätzen und Fußngerzonen in der Innenstadt durch den motorisierten Individualverkehr. Durch die Installation versenkbarer Polleranlagen nnen nicht nur die geltenden Verkehrsbeschränkungen effektiv durchgesetzt und damit unberechtigte Verkehre am Befahren der Innenstadt gehindert werden. Bei entsprechendem Sicherheitsstandard solcher Polleranlagen kann ganzjährig der Aufenthalt in der Innenstadt und der Besuch von innerstädtischen und publikumsintensiven Veranstaltungen nicht nur attraktiver sondern auch objektiv sicherer gestaltet werden, auch wenn ein absoluter Schutz vor irrational handelnden Einzeltätern trotz aller Anstrengungen nicht möglich ist.

 

Integrierte und stadtbildverträgliche technische Lösungen zum Schutz von Fußngerzonen stellen ein sehr komplexes Thema der Stadtentwicklung dar. Zahlreiche praktische und technische Fragen müssen hierbei bedacht werden.

 

So gibt es zum Teil ganztägig berechtigte Verkehre in der Innenstadt. Nur exemplarisch seien die Warenanlieferung für die Einzelhändler:innen, der ÖPNV- und Taxenverkehr oder Rettungs- und Einsatzfahrzeuge im Notfall sowie Anwohnerverkehre genannt. Es bedarf daher eines intelligenten Steuerungssystems für die Polleranlagen, das die individuelle Zufahrtsbeschränkung verlässlich prüft und die Polleranlagen benötigen einen ebenso verlässlichen Absenkmechanismus, der eine dauerhafte Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der regelmäßigen Verkehrsbedürfnisse gewährleistet. Besonders in einer historischen Innenstadt wie in Lüneburg spielt dabei auch die Gestaltung der einzelnen Sicherheitselemente sowie deren Multifunktionalität eine erhebliche Rolle.

 

Über die dazu erforderliche Infrastruktur wird die Machbarkeitsstudie eines Fachunternehmens Aufschluss geben.

 

In seiner Sitzung vom 19.12.2024 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 €r 2025 und 100.000,00 €r 2026 (Invest.-Nr. 122-001) für die Umsetzung von Polleranlagen an den Standorten Neue Sülze sowie Bardowicker Straße bereitgestellt. Als ersten Schritt für eine effektive Durchsetzung der verkehrsrechtlichen Beschränkungen und zur Erhöhung der Sicherheit in der Innenstadt hatte die Verwaltung in die Haushaltsplanberatungen den Vorschlag eingebracht, Polleranlagen an 5 Standorten in der Innenstadt zu installieren.

 

Um die verkehrlichen und sicherheitsbezogenen Ziele deutlich zu verbessern, wird verwaltungsseitig nach wie vor vorgeschlagen, das im Zuge der Haushaltsplanberatungen vorgestellt System sukzessive auf nf Anlagen zu erweitern, um somit die Innenstadt verkehrlich weitestgehend zu entlasten.

 

Zielführend wäre es dabei, zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Anlagen in der Bardowicker Straße und in der Neuen Sülze, den Einbau von drei weiteren versenkbaren Polleranlagen an den Standorten Rote Straße, Bei der St. Johanniskirche und Am Berge/Rosenstraße umzusetzen. Im weiteren Verlauf sollte auch eine Erweiterung auf angrenzende Nebenstraßen in Betracht gezogen werden, um die Effektivität des Systems zu erhöhen und eine noch gezieltere Verkehrslenkung und Zufahrtskontrolle mit den verbundenen Sicherheitseffekten zu ermöglichen.

 

Auch wenn hierdurch kein vollumfänglicher Schutz erreicht werden kann und ein Anschlag mittels Kraftfahrzeugen nur eines von vielen denkbaren Sicherheitsszenarien bleibt, entstünde eine deutliche Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit im Innenstadtbereich.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   109,50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X  Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32020 

 Produkt / Kostenträger: 12200902

 Haushaltsjahr: 2025 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: