Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
I. Sachstand Umsetzung Bewohnerparken Nachdem die Verwaltung durch den Ratsbeschluss VO/11281/24-3 vom 19.12.2024 den Auftrag zur Umsetzung des Bewohnerparkens erhielt, wurden die allgemeinen Infoschreiben an alle betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner noch Ende Dezember 2024 versandt. Die geänderte Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Zudem wurde die Karte der Bewohnerparkbereiche korrigiert, weil irrtümlicherweise im Bereich des südlichen Roten Feldes ein Bereich grafisch nicht einbezogen war, der aber tatsächlich auch in der Vergangenheit schon Bewohnerparkbereich war und entsprechend beschildert ist. Beim Fachbereich „Ordnung und Bürgerservice“ meldeten sich nach Zustellung der Infoschreiben einige Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Anliegen (z.B. Gebührenhöhe, Fragen zu konkreten Parkbereichen etc.). Es handelt sich aber insgesamt um eine geringe Anzahl an Rückmeldungen. Aktuell sind weiterhin umfassende Arbeiten seitens des Bereiches 32 in seiner Funktion als untere Straßenverkehrsbehörde erforderlich, wie die Beantwortung der Anliegen und Beschwerden, verkehrsrechtliche Prüfungen der örtlichen Gegebenheiten, Erstellung von Verkehrszeichenplänen und verkehrsrechtliche Anordnungen, die im Anschluss durch die AGL umzusetzen sind.
II. Nächster Schritt des Parkraumbewirtschaftungskonzepts: Gebührenparken Auch zum Gebührenparken befindet sich die Verwaltung bereits in den weiteren Arbeitsschritten. Es ist vorgesehen, weitere parkscheinpflichtige Parkplätze auszuweisen und neue Standorte für Parkscheinautomaten zu prüfen. Die notwendige Anpassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) ist in Bearbeitung. Die Thematik und weiteren Schritte sollen Ende März in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Mobilität (MobA) und des Wirtschaftsausschusses (WirtschA) unter Einbeziehung der Entgeltregelungen für die Parkhäuser und die mögliche Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen vorgestellt werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 494,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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