Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Zum Ende des Jahres 2024 hat die KVG dem Landkreis Lüneburg gegenüber nachgewiesen, dass durch gestiegene Personal- und Betriebskosten die Gesamtkosten für das System enorm angestiegen sind, das System damit stark defizitär war und die vertraglich vereinbarten Zuschüsse nicht mehr ausgereicht haben, um das System weiterhin betreiben zu können. Aus diesem Grund hat die KVG von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und sämtliche Verträge zum Jahresende 2024 gekündigt. Der Landkreis Lüneburg hat daher mit der KVG den bestehenden Vertrag angepasst, welcher das Fortbestehen des ASM sichert. Dieser Vertrag soll zunächst bis Ende 2025 laufen und zwei Verlängerungsoptionen für 2026 beinhalten (erstes und zweites Halbjahr 2026). Die Kosten, die sich aus diesem Vertrag bzw. den dazugehörigen Verbindlichkeiten ergeben, trägt zunächst vollständig der Landkreis Lüneburg. Des Weiteren sieht der Vertrag eine Testphase für die ersten drei Monate in 2025 vor. Nach Beendigung dieser Testphase prüft die KVG, ob die neu vereinbarten Zahlungen die Betriebskosten der KVG decken. Perspektivisch plant der Landkreis Lüneburg nach Auslaufen der Verträge in 2026 das Mobilitätsangebot des ASM durch ein Nachfolgekonzept abzulösen. Des Weiteren schlägt der Landkreis eine Vereinbarung zwischen Landkreis Lüneburg und den Kommunen vor, welche bis Ende 2024 einen eigenen Vertrag mit der KVG abgeschlossen hatten und damit das System finanziell mittrugen (u.a. die Hansestadt Lüneburg). Diese Vereinbarung (Anlage) soll dem Landkreis einen finanziellen Zuschuss zusichern. Dieser Zuschuss bemisst sich an den bisher durch die Kommunen an die KVG gezahlten Beträgen. Für die Hansestadt Lüneburg würde dies Zahlungen in Höhe von 67.436 € pro Jahr an den Landkreis Lüneburg bedeuten; haushaltsrechtlich abgesichert sind Aufwendungen bis zu 75.000 € in den Jahren 2025 und 2026. Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg trägt im Interesse eines Fortbestandes dieses Mobilitätsangebotes das Vorgehen des Landkreises mit und ist in die Erstellung der Vereinbarung eingebunden gewesen. Für Kunden und Kundinnen ändert sich durch die neue Vereinbarung zwischen Landkreis Lüneburg und KVG bzw. den gekündigten Verträgen nichts. Das ASM bedient weiterhin alle bereits bekannten Haltestellen und ist weiterhin wie gewohnt buchbar.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X (siehe Sachverhalt) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Vereinbarung zw. HLG und LK über die Kostenbeteiligung zum Betrieb eines Anruf-Sammel-Mobil-Verkehrs (ASM) in der Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg wird beauftragt, die vom Landkreis Lüneburg vorgelegte Vereinbarung (Anhang) zwischen Hansestadt und Landkreis über die Kostenbeteiligung zum Betrieb eines Anruf-Sammel-Mobil-Verkehrs (ASM) in der Hansestadt Lüneburg zu zeichnen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||