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Vorlage - VO/11679/25  

 
 
Betreff: Anfrage "Erbbauzins" (Anfrage der AfD-Fraktion vom 05.01.2025, eingegangen am 05.01.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Kenntnisnahme
13.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die beigefügte Anfrage der AfD-Fraktion zum Erbbauzins beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Die bisherige Vergabepraxis von Erbbaurechten hat sich über die vergangenen Jahre bewährt und den Erbbauberechtigten eine sichere Planbarkeit über den Zeitraum ihres Erbbaurechtes gegeben und der Hansestadt neburg eine verlässliche Ertragsquelle gesichert. Mit dem zunehmenden Anstieg der Bodenrichtwerte in Lüneburg bzw. im näheren Stadtgebiet sind bei Vertragserneuerung teils deutliche Preissteigerungen für die Erbbauberechtigten festzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde im Frühjahr 2024 eine Arbeitsgruppe „Erbbau“ mit Vertretern sämtlicher Fraktionen aus dem Stadtrat initiiert, um ein neues Vergabemodell zu entwickeln. Ein besonderer Fokus bestand u.a. darin, den zu zahlenden Erbbauzins auf ein angemessenes Niveau bei zukünftigen Erneuerungen bzw. Bestellungen abzufedern. Darüber hinaus hat es sich die Arbeitsgruppe zum Ziel gesetzt, bestimmte Personengruppen bzw. Wohnraumschaffungen zu fördern.

 

Bei der Erarbeitung eines neuen Modells zur Vergabe von Erbbaurechten wird als Ausgangswert weiterhin der Bodenrichtwert verwendet. Durch diesen einheitlichen Ausgangswert wird eine Gleichbehandlung sämtlicher Erbbauberechtigter gewährleistet. Abschläge hierauf sind möglich und liegen im Ermessen der Kommune.

 

Eine Überlassung des Erbbaurechtes unter Wert sollte nicht geschehen, wobei hierfür anhand ausgewählter Vorgänge eine Gesamtbetrachtung des voraussichtlichen zukünftigen Erbbauzinses vorgenommen wurde.

 

Beispielsweise wurde die Belastung aus dem zukünftig zu zahlenden Erbbauzins in das Verhältnis zu einem eigenfinanzierten Grundstückserwerb gesetzt.

 

Der aktuelle Entwurf des Erbbaumodells wurde ebenfalls mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und als gangbarer Weg bestätigt.

 

Die Vorschriften aus der Landeshaushaltsordnung hinsichtlich eines konkreten Erbbauzinses (beispielsweise 4%) sind für die Hansestadt Lüneburg nicht verbindlich. Die Höhe eines angemessenen, ortsüblichen Erbbauzinses erfolgt im eigenen Ermessen der Hansestadt Lüneburg.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anfrage der AfD-Fraktion „Erbbauzins“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage AfD Erbbauzins (151 KB)