Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die beigefügte Anfrage der AfD-Fraktion zum Erbbauzins beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Die bisherige Vergabepraxis von Erbbaurechten hat sich über die vergangenen Jahre bewährt und den Erbbauberechtigten eine sichere Planbarkeit über den Zeitraum ihres Erbbaurechtes gegeben und der Hansestadt Lüneburg eine verlässliche Ertragsquelle gesichert. Mit dem zunehmenden Anstieg der Bodenrichtwerte in Lüneburg bzw. im näheren Stadtgebiet sind bei Vertragserneuerung teils deutliche Preissteigerungen für die Erbbauberechtigten festzustellen.
Vor diesem Hintergrund wurde im Frühjahr 2024 eine Arbeitsgruppe „Erbbau“ mit Vertretern sämtlicher Fraktionen aus dem Stadtrat initiiert, um ein neues Vergabemodell zu entwickeln. Ein besonderer Fokus bestand u.a. darin, den zu zahlenden Erbbauzins auf ein angemessenes Niveau bei zukünftigen Erneuerungen bzw. Bestellungen abzufedern. Darüber hinaus hat es sich die Arbeitsgruppe zum Ziel gesetzt, bestimmte Personengruppen bzw. Wohnraumschaffungen zu fördern.
Bei der Erarbeitung eines neuen Modells zur Vergabe von Erbbaurechten wird als Ausgangswert weiterhin der Bodenrichtwert verwendet. Durch diesen einheitlichen Ausgangswert wird eine Gleichbehandlung sämtlicher Erbbauberechtigter gewährleistet. Abschläge hierauf sind möglich und liegen im Ermessen der Kommune.
Eine Überlassung des Erbbaurechtes unter Wert sollte nicht geschehen, wobei hierfür anhand ausgewählter Vorgänge eine Gesamtbetrachtung des voraussichtlichen zukünftigen Erbbauzinses vorgenommen wurde.
Beispielsweise wurde die Belastung aus dem zukünftig zu zahlenden Erbbauzins in das Verhältnis zu einem eigenfinanzierten Grundstückserwerb gesetzt.
Der aktuelle Entwurf des Erbbaumodells wurde ebenfalls mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und als gangbarer Weg bestätigt.
Die Vorschriften aus der Landeshaushaltsordnung hinsichtlich eines konkreten Erbbauzinses (beispielsweise 4%) sind für die Hansestadt Lüneburg nicht verbindlich. Die Höhe eines angemessenen, ortsüblichen Erbbauzinses erfolgt im eigenen Ermessen der Hansestadt Lüneburg.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage der AfD-Fraktion „Erbbauzins“
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