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Vorlage - VO/11676/24  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung;
Bauvorhaben Wilhelm-Raabe-Schule - Ausbau Dachgeschoss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Müller, Marcus
Federführend:Bereich 82 - Liegenschaften und Finanzen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Müller, Marcus  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT V
   05-1 - Strategische Führungsunterstützung
   DEZERNAT VI
   Bereich 81 - Nachhaltiges Bauen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.02.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Das Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule hat durch die Wiedereinführung des 13. Jahrgangs zusätzlichen Raumbedarf. Nach verschiedenen Standortüberlegungen wurde durch Anpassung des Raumprogrammes eine Möglichkeit gefunden, den zusätzlichen Raumbedarf durch den Ausbau des Dachgeschosses im Bestandsgebäude zu sichern. Außerdem wird im Rahmen der Baumaßnahme eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Schulgebäudes montiert sowie die Aula entsprechend den Anforderungen an das Prüfungsfach Darstellendes Spiel ausgestattet.

 

Nach Erteilung der Baugenehmigung im Dezember 2024 kann im Frühjahr 2025 die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen. Um die Fertigstellung bis Herbst 2027 nicht zu gefährden, soll bis zur voraussichtlichen Haushaltsgenehmigung 2025 ein Ausschreibungsvolumen i.H.v. 6.000.000 Euro in zwei Blöcken veröffentlicht werden. Hierunter fällt im ersten Ausschreibungsblock die Vergabe der Rohbaugewerke (u.a. Dachdecker, Gerüst-, Stahl-, Zimmerer-, Estrich- & Putzarbeiten) und im zweiten Ausschreibungsblock die Vergabe der haustechnischen Gewerke (u.a. Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, PV-Anlage). Die Finanzmittel müssen haushaltsrechtlich bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibungen mindestens als Verpflichtungsermächtigung bereitstehen, auch wenn die Beauftragung und der Mittelabfluss erst später erfolgen.   

 

Die frühzeitige Veröffentlichung der Ausschreibungen ist erforderlich, um den Baustart im Sommer 2025 sowie eine zügige Umsetzung zu gewährleisten.

 

Derzeit stehen hierfür für das Projekt Wilhelm-Raabe-Schule 4.290.000 Euro aus den Verpflichtungsermächtigungen 2024 und 2025 sowie 300.000 Euro aus dem Ansatz 2024 zur Verfügung. Die aktuelle Deckungslücke beträgt somit 1.410.000 Euro. Diese kann aus der Verpflichtungsermächtigung 2024 der Maßnahme Gebäudesanierung Reitende-Diener-Straße hergeleitet werden. Der Mittelabfluss aus den oben genannten Gewerken erfolgt sukzessiv in den Jahren 2025, 2026 und 2027.

 

Die Fachplaner-Ausschreibung für die Sanierungsmaßnahme des städtischen Gebäudekomplexes Reitende-Diener-Straße erfolgt frühestens im Sommer 2025, so dass hier die vorhandene Verpflichtungsermächtigung nicht in Anspruch genommen wird. Daher kann die Verpflichtungsermächtigung für das Projekt Wilhelm-Raabe-Schule bereitgestellt werden.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Jegliche Form von Bautätigkeit oder Dienstleistungserbringung verursacht eine CO2-Emission.

Durch den Dachgeschoss-Ausbau einer Bestandsimmobilie ist eine nachhaltige Ausnutzung der Raumkapazitäten erfolgt. Dies vermeidet CO2-Emissionen für einen Neubau oder Anbau einschließlich der neu zu schaffenden Gründung und Infrastruktur. Im Falle des Dachgeschoss-Ausbaus hat man noch den zusätzlichen Nutzen der Dämmwirkung für die darunterliegende Geschossebene.

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Beim Ausbau der Räumlichkeiten wird auf Schadstofffreiheit/-reduzierung und auf eine angenehme Raumatmosphäre geachtet, so dass für den Schulbetrieb optimale Lern- und Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Durch die bedarfsgerechte und zeitgemäße Bereitstellung von Schulräumlichkeiten wird den Schülern die notwendige Bildungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Zuschnitt, Anordnung und Ausstattung der Räumlichkeiten basieren auf dem pädagogischen Konzept der Schule. 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Die Räume im Dachgeschoss entsprechen den Anforderungen der Barrierefreiheit.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): nicht ermittelbar t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

x Die Vorgaben werden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 100 Euro

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 9,9 Mio. Euro

c)  an Folgekosten: laufende Unterhaltung

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 55000 Schulen / 56070 Wilhelm-Raabe-Schule

 Produkt / Kostenträger:       217001 Gymnasien / 21700102 Bereitstellung Gym.

 Haushaltsjahr:                 2022 - 2028

 

e)  mögliche Einnahmen: 5,4 Mio. Euro aus Kreisschulbaukasse und Finanzvertrag

 

 

Anlagen: keine

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Bauvorhaben Wilhelm-Raabe-Schule (Invest-Nr. 217-003) in Höhe von 1.410.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus folgender Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt:

Verwaltungsgebäude Reitende-Diener-Str. – Sanierungsmaßnahme

Investitionsnummer 111-029/ Haushaltsjahr 2024

Teilhaushalt 81000 Gebäudewirtschaft, Kostenstelle 81204 Reitende-Diener-Str.

Produkt 111035 DL Gebäudewirtschaft, Kostenträger 11103502 Dienstl. Gebäudewirtschaft