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Vorlage - VO/11625/24  

 
 
Betreff: Berufung beratender Mitglieder in die Fachausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.11.2021 von seinem Recht Gebrauch gemacht, gem. § 71 Abs. 7 NKomVG andere Personen ohne Stimmrecht in die Fachausschüsse zu berufen.

 

Unter anderem hat sich der Rat entschieden, einen Sitz im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung auf Vorschlag der Bauhütte Lüneburg zu vergeben. Derzeit ist Herr Andreas Oldenburg als beratendes Mitglied berufen.

 

Herr Oldenburg hat mitgeteilt, dass sich die Bauhütte Lüneburg zum Jahresende 2024 auflösen wird. Damit wird die Mitgliedschaft von Herrn Oldenburg im Ausschuss für Bauen und Stadtentwickung enden und die Expertise aus den Reihen der Architekten entfallen.

 

Der Rat hat damit die Entscheidung zu treffen, ob der Sitz neu vergeben wird oder sich die Anzahl beratender Mitglieder im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung verringert.

 

Herr Oldenburg ist interessiert, auch weiterhin im Ausschuss aktiv zu sein, und hat angeregt, den Sitz künftig an das Forum Baukultur Lüneburg zu geben. Das „Forum Baukultur Lüneburg e.V.“ versteht sich als Initiative für Architektur, Sdtebau und Denkmalpflege.

 

Das Baudezernat unterstützt das Anliegen und kann sich auch unabhängig von Herrn Oldenburg das Forum Baukultur als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorstellen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag: