Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.11.2021 von seinem Recht Gebrauch gemacht, gem. § 71 Abs. 7 NKomVG andere Personen ohne Stimmrecht in die Fachausschüsse zu berufen.
Unter anderem hat sich der Rat entschieden, einen Sitz im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung auf Vorschlag der Bauhütte Lüneburg zu vergeben. Derzeit ist Herr Andreas Oldenburg als beratendes Mitglied berufen.
Herr Oldenburg hat mitgeteilt, dass sich die Bauhütte Lüneburg zum Jahresende 2024 auflösen wird. Damit wird die Mitgliedschaft von Herrn Oldenburg im Ausschuss für Bauen und Stadtentwickung enden und die Expertise aus den Reihen der Architekten entfallen.
Der Rat hat damit die Entscheidung zu treffen, ob der Sitz neu vergeben wird oder sich die Anzahl beratender Mitglieder im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung verringert.
Herr Oldenburg ist interessiert, auch weiterhin im Ausschuss aktiv zu sein, und hat angeregt, den Sitz künftig an das Forum Baukultur Lüneburg zu geben. Das „Forum Baukultur Lüneburg e.V.“ versteht sich als Initiative für Architektur, Städtebau und Denkmalpflege.
Das Baudezernat unterstützt das Anliegen und kann sich auch unabhängig von Herrn Oldenburg das Forum Baukultur als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorstellen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
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