Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem am 19.11.2024 eingegangenen Antrag "Verkehrsberuhigung der Scharnhorststraße für den KfZ-Verkehr" des AStA wie folgt Stellung:
Der Antrag zielt darauf ab, den Kfz-Durchgangsverkehr zu reduzieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität in der Scharnhorststraße, insbesondere im Umfeld der Leuphana Universität, zu verbessern.
Hintergrund Die Scharnhorststraße wird seit vielen Jahren als Querverbindung zwischen Soltauer Straße und Universitätsallee genutzt, was zu einer Belastung durch Durchgangsverkehr führt. Die verkehrliche Situation ist bereits durch verschiedene Ansätze betrachtet worden:
Städtische Verkehrsmessungen in den Jahren 2009 und 2019 zeigten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die Leuphana Universität befasste sich z.B. im Oktober 2022 im Rahmen einer Verkehsrzählung mit der Schranhorststraße und ermittelte, dass rund 45 % des Verkehrs in der Scharnhorststraße Durchgangsverkehr ist. Im April 2022 präsentierte die Leuphana ein Konzept, das eine Verkehrsunterbrechung der Scharnhorststraße als Maßnahme zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs empfahl.
Im Juli 2023 stellte die Leuphana Universität einen „Antrag“ auf eine Verkehrsunterbrechung der Scharnhorststraße. Ziel war es, den Durchgangsverkehr einzudämmen und die Straße sicherer und attraktiver für den Fuß- und Radverkehr zu gestalten. Die Verwaltung signalisierte daraufhin gegenüber der Universitätsleitung weitere Untersuchungen aufzunehmen.
Im Auftrag der Stadt wurde daraufhin von Mai bis Oktober 2024 eine Untersuchung durchgeführt.
Diese wird derzeit verwaltungsintern - unter Einbeziehung des Bereiches Ordnung in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde - ausgewertet. Insbesondere gilt es dabei die Verlagerungseffekte der beantragten Unterbrechung der Verkehrsbeziehung zu untersuchen. Ohne eine solche Bewertung kann aus Sicht der Verwaltung die Maßnahme nicht umgesetzt werden. Hervorzuheben sind insb. die Mehrverkehre im Munstermannskamp mit Auswirkungen auf die nachgelagerten Knotenpunkte. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag "Verkehrsberuhigung der Scharnhorststraße" (Antrag des AStA vom 19.11.2024)
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