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Vorlage - VO/11624/24  

 
 
Betreff: Antrag "Verkehrsberuhigung der Scharnhorststraße" (Antrag des AStA vom 19.11.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Herr Hagmaier
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:Bereich 35 - Mobilität
Bearbeiter/-in: Hagmaier, Bastian  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
04.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem am 19.11.2024 eingegangenen Antrag "Verkehrsberuhigung der Scharnhorststraßer den KfZ-Verkehr" des AStA wie folgt Stellung:

 

Der Antrag zielt darauf ab, den Kfz-Durchgangsverkehr zu reduzieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität in der Scharnhorststraße, insbesondere im Umfeld der Leuphana Universität, zu verbessern.

 

 

Hintergrund

Die Scharnhorststraße wird seit vielen Jahren als Querverbindung zwischen Soltauer Straße und Universitätsallee genutzt, was zu einer Belastung durch Durchgangsverkehr führt. Die verkehrliche Situation ist bereits durch verschiedene Ansätze betrachtet worden:

 

Städtische Verkehrsmessungen in den Jahren 2009 und 2019 zeigten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

 

Die Leuphana Universität befasste sich z.B. im Oktober 2022 im Rahmen einer Verkehsrzählung mit der Schranhorststraße und ermittelte, dass rund 45 % des Verkehrs in der Scharnhorststraße Durchgangsverkehr ist. Im April 2022 präsentierte die Leuphana ein Konzept, das eine Verkehrsunterbrechung der Scharnhorststraße als Maßnahme zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs empfahl.

 

Im Juli 2023 stellte die Leuphana Universität einen Antrag auf eine Verkehrsunterbrechung der Scharnhorststraße. Ziel war es, den Durchgangsverkehr einzudämmen und die Straße sicherer und attraktiver für den Fuß- und Radverkehr zu gestalten. Die Verwaltung signalisierte daraufhin gegenüber der Universitätsleitung weitere Untersuchungen aufzunehmen.

 

Im Auftrag der Stadt wurde daraufhin von Mai bis Oktober 2024 eine Untersuchung durchgeführt.

 

Diese wird derzeit verwaltungsintern - unter Einbeziehung des Bereiches Ordnung in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde - ausgewertet. Insbesondere gilt es dabei die Verlagerungseffekte der beantragten Unterbrechung der Verkehrsbeziehung zu untersuchen. Ohne eine solche Bewertung kann aus Sicht der Verwaltung die Mnahme nicht umgesetzt werden. Hervorzuheben sind insb. die Mehrverkehre im Munstermannskamp mit Auswirkungen auf die nachgelagerten Knotenpunkte.  


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag "Verkehrsberuhigung der Scharnhorststraße" (Antrag des AStA vom 19.11.2024)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Scharnhorststraße AStA (19.11.2024) (55 KB)      
Anlage 2 2 Anschreiben bzw. Antrag Scharnhorststraße der Leuphana Universität Lüneburg (25.07.2023) (7830 KB)