Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag des Seniorenbeirats wie folgt Stellung:
Träger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs ist in Bezug auf das Stadtgebiet der Landkreis Lüneburg. Das Stadtbusnetz, das nicht nur das Stadtgebiet selbst sondern auch einige der Nachbargemeinden erschließt, ist in den Verkerhstarif des HVV eingebunden. Einfluss auf die vom hvv angebotenen Tarife hat die Hansestadt Lüneburg nicht, der Landkreis Lüneburg ist Gesellschafter der hvv Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH.
Die Verwaltung war bereits im vergangenen Jahr in der Angelegenheit, die Gegenstand des vorliegende Antrages ist, befasst und befand sich mit dem Landkreis als Aufgabenträger dazu im Austausch.
Im Zuge der Einführung des Deutschland-Tickets und einer allgemeinen Tarifreform hatte der hvv die im Stadtbusverkehr Lüneburg geltende ehemalige Seniorenmonatskarte (32,10/Monat) aus dem Angebot genommen. Für den berechtigten Personenkreis der Seniorinnen und Senioren bedeutete dies eine monatliche Mehrbelastung von 16,90,- € für den Erwerb einer Monatskarte in Form des Deutschland-Tickets (49,- €).
Der Landkreis Lüneburg hatte der Verwaltung seinerzeit mitgeteilt, dass es vor der Einführung des Deutschland-Tickets im Tarifgebiet des HVV über 130 verschiedene Tarife und Fahrkarten mit 100 verschiedenen Abo-Varianten gab. Die ohnehin durch den hvv verfolgte Konsolidierung dieser Tarife wurde durch die Einführung des Deutschland-Tickets noch beschleunigt. Nach Analyse der verschiedenen Produkte sei es im Ergebnis zum Entfall einzelner Angebote gekommen, zu denen auch das o.g. Seniorenabo zählt. Der Landkreis Lüneburg habe die Entscheidung des hvv vollumfänglich mitgetragen. Sollte die Wiedereinführung des Seniorenabos als Bestandteil des hvv-Tarifs verfolgt werden, ist aus Sicht der Verwaltung der Landkreis Lüneburg der richtige Adressat.
Eine Aussage zu den im Antrag genannten Vergleichskommunen bedarf einer näheren Betrachtung. Für die Stadt Celle dürfte es sich aber so darstellen, dass der ÖPNV-Aufgabenträger (Landkreis Celle) für sein Tarifgebiet ein Seniorenabo eingeführt hat, ohne Teil eines Tarifverbundes zu sein. Insofern scheint die Situation am Beispiel der Stadt Celle nicht ohne Weiteres vergleichbar.
Ohne die (Wieder-)Einführung eines speziellen Seniorentarifs (im hvv-Verbund) erscheint nur eine unmittelbare Bezuschussung eines bestimmten Personenkreises denkbar. Hierbei handelt es sich unter sachlicher Berücksichtigung der finanzielle Situation der Hansestadt Lüneburg um eine politische Entscheidung.
Abschließend ist anzumerken, dass die Ermäßigungen für Studierende aufgrund einer Einigung zwischen der Niedersachsentarif GmbH, dem Anbieter der lokalen Semestertickets sowie Vertreter:innen der Studierendenvertretungen zustande gekommen ist.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: nicht bezifferbar c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein X Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Antrag des Seniorenbeirats
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