Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage "Pflegeheimkosten und Sozialhilfe" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 06.11.2024) wie folgt:
Die Hansestadt Lüneburg ist durch den Finanzvertrag („Lüneburg Vertrag“) zur Aufgabenerledigung hinsichtlich der Alten-/Pflegeheimkosten vom Landkreis Lüneburg herangezogen.
Wenn pflegebedürftige Personen in Senior:innen-/Pflegeheimen nicht über ausreichende finanziellen Mittel aus Einkommen und Vermögen sowie aus der sozialen Pflegeversicherung und/oder aus einer privaten Pflegezusatzversicherung verfügen, können sie zum Bestreiten der ungedeckten Restheimkosten Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten.
In den letzten 3 Jahren (2022-2024) hat die für die Aufgabenerledigung herangezogene Hansestadt Lüneburg durchschnittlich für 287 Personen in Senior:innen-/Pflegeheimen mtl. Sozialhilfeleistungen erbracht. Die in den entsprechenden Jahren gewährten Leistungen stellen sich folgendermaßen dar:
Die dargestellten Aufwendungen basieren auf einer Auswertung aus dem Fachverfahren LÄMMkom LISSA und weichen vom Rechnungsergebnis im Haushaltsplan ab.
Bei den vorstehenden Leistungen handelt es sich um sogenannte Transferleistungen. Diese werden 1:1 gemäß Finanzvertrag vom Landkreis an die Hansestadt erstattet. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 51000 Produkt / Kostenträger: 311801 Haushaltsjahr: 2025/2026
e) mögliche Einnahmen: 1:1 Transferleistungserstattung durch den Landkreis Lüneburg gemäß Finanzvertrag
Anlagen: Anfrage "Pflegeheimkosten und Sozialhilfe" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 06.11.2024)
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