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Vorlage - VO/11592/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Pflegeheimkosten und Sozialhilfe" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 06.11.2024, eingegangen am 06.11.2024 um 23:35 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 5a - Soziales und Integration
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Kenntnisnahme
21.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage "Pflegeheimkosten und Sozialhilfe" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 06.11.2024) wie folgt:

 

Die Hansestadt Lüneburg ist durch den Finanzvertrag („neburg Vertrag“) zur Aufgabenerledigung hinsichtlich der Alten-/Pflegeheimkosten vom Landkreis Lüneburg herangezogen.

 

Wenn pflegebedürftige Personen in Senior:innen-/Pflegeheimen nicht über ausreichende finanziellen Mittel aus Einkommen und Vermögen sowie aus der sozialen Pflegeversicherung und/oder aus einer privaten Pflegezusatzversicherung verfügen, können sie zum Bestreiten der ungedeckten Restheimkosten Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten.

 

In den letzten 3 Jahren (2022-2024) hat die für die Aufgabenerledigung herangezogene Hansestadt Lüneburg durchschnittlich für 287 Personen in Senior:innen-/Pflegeheimen mtl. Sozialhilfeleistungen erbracht. Die in den entsprechenden Jahren gewährten Leistungen stellen sich folgendermaßen dar:

 

Jahr

mtl. Fallzahl

Σ Barbetrag

(3. Kapitel)

Σ Grundsicherung

(4. Kapitel)

Hilfe zur Pflege (7. Kapitel)

2022

281

180.553,44

373.777,13

2.173.348,66

2023

287

177.260,08

371.601,66

2.515.824,92

2024

291

174.128,56

302.689,49

2.375.697,13

 

Die dargestellten Aufwendungen basieren auf einer Auswertung aus dem Fachverfahren LÄMMkom LISSA und weichen vom Rechnungsergebnis im Haushaltsplan ab.

 

Bei den vorstehenden Leistungen handelt es sich um sogenannte Transferleistungen. Diese werden 1:1 gemäß Finanzvertrag vom Landkreis an die Hansestadt erstattet.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Pflegebedürftige Menschen erhalten Zugang zu notwendiger Pflege und Unterstützung, was ihre Lebensqualität erheblich verbessert.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Durch den Zugang zu notwendiger Pflege und Unterstützung werden soziale Ungleichheiten verringert.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 30

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 51000 

 Produkt / Kostenträger: 311801

 Haushaltsjahr: 2025/2026

 

e)  mögliche Einnahmen:

1:1 Transferleistungserstattung durch den Landkreis Lüneburg gemäß Finanzvertrag

 

 

Anlagen:

Anfrage "Pflegeheimkosten und Sozialhilfe" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 06.11.2024)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Pflegeheimkosten und Sozialhilfe (102 KB)