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Vorlage - VO/11543/24  

 
 
Betreff: Schulverwaltung der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Miekautsch, Marvin
Federführend:Bereich 55 - Schulen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Miekautsch, Marvin  Fachbereich 5b - Familie und Bildung
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Schulausschuss Kenntnisnahme
19.11.2024 
Sitzung des Schulausschusses    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Bereich 55 Schulen ist die zentrale Stelle der Schulverwaltung im Rahmen der Schulträgerschaft der Hansestadt Lüneburg. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung einer modernen Schulverwaltung und der Notwendigkeit der Gestaltung der Lüneburger Schullandschaft soll der Bereich 55 als Ideen- und Konzeptgeber innerhalb der Stadtverwaltung dienen.

 

Die Schulverwaltung sieht sich gegenwärtig und zukünftig mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:

 

  • Schulentwicklungsplanung

 

Die Hansestadt Lüneburg verfügt als Schulträger über keinen Schulentwicklungsplan. Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines solchen Schulentwicklungsplans vor ein paar Jahren weggefallen ist, so ist es dringender denn je, einen solchen Schulentwicklungsplan aufzustellen.

 

Durch den hohen Sanierungsstau in den Schulen, dem kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der Inklusion und der fortschreitenden Digitalisierung kommt einem solchen Schulentwicklungsplan eine große Bedeutung zu, um unsere Schullandschaft zukunftsfähig aufzustellen und die herrschenden Bedarfe in quantitativer und qualitativer Hinsicht erfüllen zu können. Bereits jetzt können wir teilweise unsere gesetzliche Verpflichtung zur Vorhaltung ausreichender Schulplätze nicht erfüllen (z. B. Oberschule Am Wasserturm).

 

Der Bereich 55 muss hierbei der Konzeptgeber sein, damit die Gebäudewirtschaft auch entsprechend tig werden kann. Schulentwicklungsplanung darf sich aber nicht nur mit dem Zustand der Gebäude befassen, sondern auch mit Fragen schulorganisatorischer Art (Welche Schulformen brauchen wir? Wo brauchen wir Schulen? etc.).

 

Durch das Vorhaben der Oberbürgermeisterin, einen Bildungshaushalt aufzustellen, hat die Schulentwicklungsplanung noch deutlich mehr an Bedeutung gewonnen.

 

  • vielfache Durchführung von Vergabeverfahren

 

Die Schulentwicklungsplanung beschränkt sich nicht nur auf die Errichtung und/oder Sanierung von Schulen. Die Schulen sind auch entsprechend auszustatten und zu möblieren. Sofern sich nun dem Sanierungsbedarf gewidmet wird, werden sich im Ergebnis auch eine Vielzahl an vergaberechtlichen Verfahren zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen anschließen.

 

Beim Vergaberecht handelt es sich um ein komplexes sowie dynamisches Rechtsgebiet, welches durch die Rechtsprechung ständigen Wechseln unterliegt.

 

  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

 

Zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 greift der aufsteigende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, beginnend mit der ersten. Sechs der elf Grundschulen in städtischer Trägerschaft sind bereits genehmigte Ganztagsgrundschulen, an zwei Grundschulen finden bauliche Maßnahmen statt, um dort künftig ein Ganztagsschulangebot realisieren zu können.

 

Es ist zu entscheiden, wie die Hansestadt Lüneburg mit diesem Rechtsanspruch umgeht, um dann zügig Konzepte etc. umzusetzen.

 

  • fortschreitende Digitalisierung

 

Die Digitalisierung in den Schulen schreitet immer weiter voran. In den letzten Jahren konnten diverse Förderprogramme, darunter der DigitalPakt, erfolgreich abgewickelt werden. Damit wird die Digitalisierung jedoch noch lange nicht am Ende angekommen sein.

 

Im Bereich der Schulverwaltung wird sich das Land Niedersachsen mit NEO Niedersachsen in den nächsten Jahren komplett neu aufstellen und viele neue Anwendungen für die Schulträger anbieten. Auch wenn dann im Gegenzug eigene Anwendungen wegfallen, so müssen diese Verfahren nicht nur EDV-seitig, sondern auch inhaltlich begleitet werden.

 

Auch die Digitalisierung im Bereich 55 wird weiter voranschreiten. Im Bereich 55 gibt es eine Vielzahl an Vorgängen, die digitalisiert werden können und durch das Online-Zugangsgesetz besteht hierbei auch eine rechtliche Verpflichtung. Mit der Online-Schulanmeldung wurde bereits ein erster Schritt gesetzt, aber viele Projekte sind in Planung.

 

  • Abrechnungssystem für Schulessen/Schulessen im Allgemeinen

 

Der Rat der Hansestadt neburg hat in seiner Sitzung vom 20.06.2024 beschlossen, dass die Verwaltung ein zentrales Abrechnungssystem für das Schulessen einführen und hierbei mit den elf Grundschulen beginnen soll. Entsprechende Haushaltsmittel werden für das kommende Haushaltsjahr 2025 eingeplant.

 

Auch wenn hier ein sog. Full-Service-System ausgeschrieben werden soll, wird ein verwaltungsseitiger Aufwand durch die Betreuung des Systems und der Schule entstehen. Die vorhandenen personellen Ressourcen reichen nicht aus, um dieses Vorhaben mit der notwendigen Adäquanz zu begleiten.

 

Die Einführung eines zentralen Abrechnungssystems für das Schulessen wird auch nur der erste Schritt in der Thematik Schulessen sein. Auf absehbarer Zeit wird der Schulträger das ihm eigentlich obliegende Thema Schulessen übernehmen müssen. Spätestens durch die Genehmigung der Heiligengeistschule als Ganztagsgrundschule und dem Angebot eines Schulessens wird dieses Thema auf die Agenda kommen. Der Landkreis Lüneburg schreibt beispielsweise aktuell die Schulverpflegung neu aus.

 

  • Startchancen-Programm

 

nf Grundschulen und die Oberschule Am Wasserturm nehmen am Startchancen-Programm von Bund und Ländern in den nächsten zehn Jahren teil. Dieses Programm, vor allem die Säule I, muss eng durch den Schulträger begleitet werden. Auch in den übrigen Säulen II und III ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen, dem Schulträger und der Jugendhilfe notwendig. Ziel ist es, die Ressourcen so sachgerecht und gewinnbringend wie möglich zu verwenden.

 

Der Bereich 55 besteht aktuell aus den Sachgebieten 551 (Schulverwaltung) und 552 (Schulorganisation). Perspektivisch soll aufgrund einer bestehenden Organisationsverfügung das Sachgebiet 553 (Schul-IT) geschaffen und im Bereich 55 angegliedert werden. Dieses Sachgebiet soll eine Sachgebietsleitung erhalten, welche im Rahmen eines Auswahlverfahrens ermittelt werden soll. Die bereits tätigen acht Schul-IT-Administratoren werden organisatorisch dem Sachgebiet 553 zugewiesen.

 

Der Bereich 55 besteht derzeit aus sechs Ganztagskoordinatoren, einen Projektmitarbeiter (Projekt Selbstverständlich Miteinander“), elf Hauswirtschaftskräften, 24 Schulverwaltungskräften und fünf Verwaltungsmitarbeiter:innen, wobei die Sachgebietsleitung 552 und die Bereichsleitung hierbei schon berücksichtigt wurden.

 

Im Detail stellt sich die Situation bezüglich des Verwaltungsteams wie folgt dar:

 

  • Stellenplan-Nr. 534.025: Teilzeitkraft mit derzeit 29 Wochenstunden, Mutterschutz ab dem 05.03.2025

 

  • Stellenplan-Nr. 534.015: Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden

 

  • Stellenplan-Nr. 534.020: Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden, derzeit als Elternzeitvertretung im Rahmen eines bis zum 30.11.2025 befristeten Arbeitsverhältnisses

 

  • Stellenplan-Nr. 551.001: Sachgebietsleitung 552 mit derzeit 30 Wochenstunden

 

  • Stellenplan-Nr. 534.010: Bereichsleitung mit 40 Wochenstunden

 

r 18 allgemeinbildende Schulen umfasst das Verwaltungsteam derzeit drei Vollzeitmitarbeiter:innen (eine Elternzeitvertretung, perspektivisch zwei Elternzeitvertretungen) und zwei Teilzeitkräfte, wobei eine Teilzeitkraft davon gleichzeitig Sachgebietsleitung ist.

 

Zwar sind quantitativ derzeit alle Stellen im „Verwaltungsteam“ besetzt, aber bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass neben der Bereichsleitung derzeit lediglich die Stellenplan-Nr. 534.015 die einzige Vollzeitkraft in unbefristeter Anstellung ist. Die Stellenplan-Nr. 534.025 Nr. 534.020 befinden sich aktuell noch in der Einarbeitung und der Probezeit, ab März 2025 wird dann, im Falle eines erfolgreichen Auswahlverfahrens, eine befristete Elternzeitvertretung in Teilzeittätigkeit eingearbeitet werden müssen.

 

Die anfallenden Aufgaben sind entsprechend der Arbeitsplatzbeschreibungen wie folgt verteilt:

 

  • Stellenplan-Nr. 534.025: Belegung der Sport- und Schwimmhallen inklusive Schülerbeförderung, Anmeldeverfahren an Grund- und weiterführenden Schulen, Schulvermeidung, Prüfung der Handvorschusskassen und Schulgirokonten, Begleitung der Wahlen von Stadteltern- und Stadtschülerrat

 

  • Stellenplan-Nr. 534.015: Vergabeangelegenheiten für Schulen, Raumvergaben, Ausnahmegenehmigungen für den Schulbesuch außerhalb des Schulbezirks, Abrechnung von Sondervereinbarungen zum Finanzvertrag, Abrechnung von Fördermittelprogrammen

 

  • Stellenplan-Nr. 534.020: Kreisschulbaukasse, Raumplanung, Statistiken, nachschulische Betreuung

 

  • Stellenplan-Nr. 551.001: Leitung des Sachgebietes 552, Ersatzbeschaffungen für Schulen, Protokollführung im Schulausschuss

 

  • Stellenplan-Nr. 534.010: Leitung des Bereichs 55 in personeller, finanzieller, fachlicher und organisatorischer Hinsicht, Schulentwicklungsplanung, Begleitung der Schulbaumaßnahmen, Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Ganztagsschulangebotes und Inklusion an Schulen in städtischer Trägerschaft, Unterstützung bei Vergabeverfahren, Mitarbeit im Schulausschuss und Netzwerkarbeit

 

Die operativen Aufgaben wurden nach ganz klaren Themenfeldern aufgeteilt. Eine Aufteilung nach Schulen (Prinzip: Jeder macht Alles) kommt aufgrund des teilweise hohen Grad an Spezifikation nicht in Betracht. Daher herrscht ein großes Bedürfnis an lückenloser Information und Kommunikation im Bereich.

 

Mit der jetzigen personellen Ausstattung des Bereichs 55 sind die vorgenannten Aufgaben kaum abzudecken. Aktuell erfolgt täglich eine Priorisierung, so dass sich die tigkeiten meist auf operative Aufgaben beschränken. Mit Entwurf des geplanten Schulpakt 2040 soll auch die Personalsituation nochmal neu beleuchtet und die vorliegenden Aufgaben und deren Verteilung geprüft werden. Damit wird dem Rat in 2025 ein Vorschlag unterbreitet, wie auch weiterer Raumr die notwendigen strategischen Überlegungen geschaffen werden kann.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Eine personell gut ausgestatte Schulverwaltung trägt zu einer gelingenden Schullandschaft bei.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: