Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Die Hansestadt Lüneburg hat im Jahr 2021 mit der damaligen Unternehmenstochter der DB AG, der DB Station und Service, ein so genanntes Memorandum of Understanding (VO/9401/21) unterzeichnet, welches die Ziele einer Zusammenarbeit in allen Belangen rund um den Lüneburger Bahnhof besiegelt hat. In diesem Zusammenhang sind auch die Ziele zur Förderung der Barrierefreiheit im Bahnhofsumfeld festgehalten worden; z.B. durch das Bestreben eines barrierefreien Haupteingangs (siehe auch VO/10588/23). Auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Wartehalle und der Konzeptionierung der Mobilitätszentrale sind die Aspekte der Barrierefreiheit Gegenstand des Austausches gewesen und die Stadtverwaltung hat in diesem Zusammenhang auf die Einbeziehung des Behindertenbeirates hingewirkt. Hinsichtlich der Sanierung der Fahrstühle an den Bahnsteigen sind durch die Hansestadt deutlich und mehrfach in mündlicher und schriftlicher Form die Forderungen für eine Beschleunigung der Baumaßnahme und eine Unterstützung von mobilitätseingeschränkte Personengruppen ggü. der Deutschen Bahn kommuniziert worden. Auch in den Gremien ist hierzu berichtet worden. Die Verwaltung sieht das Vorgehen der Deutschen Bahn im Hinblick auf die Bedarfe von mobilitätseingeschränkten Personen und insbesonere Menschen mit Behinderung sehr kritisch und erachtet den Zustand während der Baumaßnahme als nicht akzeptabel. Zuletzt hat die Oberbürgermeisterin eine parallele Inititiatve des Behindertenbeirates unterstützt, der mit Schreiben vom 27.09.2024 den Vorstandsvorsitzenden der DB AG und ihre Konzernbevollmächtigte für die Länder Bremen und Niedersachsen gemeinsam mit den lokalen Verwaltungsspitzen, Mandatsträgern und Interessenvertreter:innen mit verschiedenen Forderungen zum Thema „Fahrstuhlsanierung“ konfrontiert hat. Verwaltung und Behindertenbeirat stimmen sich derzeit ab, in welcher Form man auf die nach wie vor unbefriedigende Antwort der DB reagiert. Es bestehen verwaltungsseitig keine Bedenken dagegen, dass der Rat der Hansestadt Lüneburg eine Resolution zur Herstellung von Barrierefreiheit am Lüneburger Bahnhof gegenüber der Deutschen Bahn beschließt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 21,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag "Resolution für einen barrierefreien Bahnhof" (Antrag der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 15.10.2024)
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