Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 20.12.2023 durch den Rat beschlossen. Die Haushaltsgenehmigung wurde am 07.05.2024 vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport erteilt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wurde mit der Haushaltssatzung auf 145 Mio. € festgesetzt. Der Liquiditätsverlauf- aber auch die Entwicklung der Liquidität wird durch die Kämmerei intensiv verfolgt.
Allgemein ist seit Jahresbeginn eine deutliche Beschleunigung der Verschuldung zur Liquiditätssicherung festzustellen. Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 09.10.2023 erwirtschaftete die Hansestadt Lüneburg einen negativen Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 19,7 Mio. €. Im selben Zeitraum des aktuellen Haushaltsjahres belief sich der negative Saldo bereits auf 28,2 Mio. €. Die Gründe hierfür liegen in:
Zinsaufwendungen: Die Hansestadt Lüneburg schafft es seit circa zwei Jahren ein erhöhtes Investitionsvolumen umzusetzen (Schulen, Kinderbetreuung, Straßen). Die daraus resultierende kurz- und langfristige Verschuldung führt zu einem Zinsaufwand, der circa 2,2 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres liegt.
Kreisumlage: Aufgrund einer soliden und krisenfesten Gewerbestruktur im Stadtgebiet sowie einer zwischenzeitlich erhöhten Inflation steigt die Steuerkraft der Hansestadt Lüneburg, Die sich daraus berechnende Kreisumlage liegt circa 1,6 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres. Personalaufwendungen: Der Hansestadt Lüneburg gelingt es nahezu alle Stellen kurzfristig wiederzubesetzen. Durch die hohe Plan/Ist Besetzung können die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zeitnah und mit einer hohen Qualität erbracht werden. Diese positive Entwicklung führt gleichzeitig zu Personalauszahlungen, die circa 1,3 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres liegen.
Aufgabenübernahmen im Kontext der Konnexität: Die Hansestadt Lüneburg erbringt im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises Aufgaben, die ursächlich auf Landes.- oder Bundesebene zu erbringen wären. Viele dieser Aufgaben sind im Rahmen des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg geregelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind, teils durch steigende Fallzahlen oder geänderte Entgeltvereinbarungen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe (inkl. Grundsicherung) deutliche Auszahlungssteigerungen festzustellen. Sie belaufen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf circa 5,7 Mio €. Bis zur unterjährigen Anpassung der Abschläge ist diese Summe über die Liquidität der Hansestadt Lüneburg zwischenzufinanzieren.
Im Vergleich zum Vorjahr sind zudem mit erhöhten Auszahlungen für die Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen (betrifft auch sog. Rechtskreiswechsler) in Höhe von 6,0 Mio. € festzustellen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Höchstbetrag für Liquiditätskredite zum Jahresende, insbesondere um Liquiditätsspitzen abzufedern, auskömmlich ist.
Darüber hinaus gelten bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 die Höchstbeträge für die Inanspruchnahme der Liquditätskredite aus der Vorjahressatzung fort. Eine Nachtragshaushaltssatzung zur Anpassung des Höchstbetrages für Liquditätskredite ist daher noch zwingend in diesem Jahr vorzunehmen und wurde dahingehend bereits mit der Kommunalaufsicht erörtert.
Trotz einer weiterhin gesamtwirtschaftlichen guten Ausgangssituation im Gebiet der Hansestadt Lüneburg, bestehen im Hinblick auf die Entwicklung der Liquidität keine kurzfristigen Steuerungsmöglichkeiten. Insofern ist der festgesetzte Höchstbetrag zur Inanspruchnahme für Liquiditätskredite von derzeit 145 Mio. € mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 auf 160 Mio. € anzuheben.
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Nachtragshaushaltssatzung 2024 im Entwurf
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
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