Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der
Bereich der Schlieffenkaserne soll nach Aufgabe der militärischen Nutzung im
Sinne einer nachhaltigen ökologisch-ökonomisch-sozialen Entwicklung zu einem
Gebiet mit wohnungswirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung umgewandelt
werden. Hierzu ist eine planerische Neuordnung sowie eine ausreichende
öffentliche Erschließung des Gebietes notwendig. Für
die Stadt Lüneburg hat eine schnelle Verwirklichung der Umnutzung der Flächen
der Schlieffenkaserne eine sehr hohe Priorität. Um nach erfolgter Freigabe der
Liegenschaften durch den Bund und das Land eine zeitnahe Konversion durchführen
zu können, ist die Gesamtentwicklung frühzeitig auf der Grundlage
entsprechender Bauleitpläne planungsrechtlich abzusichern. Als
erste Schritte zur Verwirklichung einer städtebaulichen Gesamtplanung wurden
ein städtebaulicher Vorentwurf (Rahmenplan) sowie ein Freiflächenkonzept
erarbeitet. Daneben waren Fragen des Verkehrs und der Schallimmissionen durch
Sonderfachleute zu untersuchen. Bedarf an Wohneinheiten unterschiedlicher
Ausprägung wurde durch das Pestel-Institut bestätigt. Durch
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 sollen nunmehr die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zivile Nutzung, nämlich z.B. für
Zwecke der Wohn- und nicht störenden gewerblichen Nutzung, Grün- bzw.
Ausgleichsflächen und vor allem eine bedarfsgerechte Erschließung begründet
werden. Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes ist jedoch vorab bzw. parallel ebenso eine Änderung des
Flächennutzungsplanes. Der
Flächennutzungsplan der Stadt stellt z. Zt. das Kasernengelände als
Sondergebiet und den in die künftigen Planungen einzubeziehenden nördlichen
Bereich insbesondere als Flächen für die Landwirtschaft sowie Grünflächen
„Ballspielplatz“ und „Dauerkleingärten“ dar. Eine Änderung unter
Berücksichtigung der o.a. Planungsziele ist somit im Rahmen einer 55. Änderung
für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ erforderlich. Ausgenommen
von dieser Flächennutzungsplanänderung bleiben zunächst die Flächen der
ehemaligen Standortverwaltung und die Kleingärten westlich des Meisterweges.
Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt beplant. Der Geltungsbereich der
anstehenden Flächennutzungsplanänderung ist in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Als
erster Verfahrensschritt zur 55. Flächennutzungsplanänderung ist zunächst der
Aufstellungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch
(BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €)
50,00 a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan in einem 55. Änderungsverfahren
für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ zu ändern. Ziel ist es, durch
entsprechende Darstellungen insbesondere die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für Zwecke der Wohn- und nicht störenden gewerblichen Nutzung,
Grün- und Ausgleichsflächen zu begründen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage
zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch
Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung
erfolgen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |