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Vorlage - VO/1202/04  

 
 
Betreff: 55. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Schlieffen-Park"; Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
04.10.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bereich der Schlieffenkaserne soll nach Aufgabe der militärischen Nutzung im Sinne einer nachhaltigen ökologisch-ökonomisch-sozialen Entwicklung zu einem Gebiet mit wohnungswirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung umgewandelt werden. Hierzu ist eine planerische Neuordnung sowie eine ausreichende öffentliche Erschließung des Gebietes notwendig.

Für die Stadt Lüneburg hat eine schnelle Verwirklichung der Umnutzung der Flächen der Schlieffenkaserne eine sehr hohe Priorität. Um nach erfolgter Freigabe der Liegenschaften durch den Bund und das Land eine zeitnahe Konversion durchführen zu können, ist die Gesamtentwicklung frühzeitig auf der Grundlage entsprechender Bauleitpläne planungsrechtlich abzusichern.

 

Als erste Schritte zur Verwirklichung einer städtebaulichen Gesamtplanung wurden ein städtebaulicher Vorentwurf (Rahmenplan) sowie ein Freiflächenkonzept erarbeitet. Daneben waren Fragen des Verkehrs und der Schallimmissionen durch Sonderfachleute zu untersuchen. Bedarf an Wohneinheiten unterschiedlicher Ausprägung wurde durch das Pestel-Institut bestätigt.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zivile Nutzung, nämlich z.B. für Zwecke der Wohn- und nicht störenden gewerblichen Nutzung, Grün- bzw. Ausgleichsflächen und vor allem eine bedarfsgerechte Erschließung begründet werden. Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist jedoch vorab bzw. parallel ebenso eine Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt stellt z. Zt. das Kasernengelände als Sondergebiet und den in die künftigen Planungen einzubeziehenden nördlichen Bereich insbesondere als Flächen für die Landwirtschaft sowie Grünflächen „Ballspielplatz“ und „Dauerkleingärten“ dar. Eine Änderung unter Berücksichtigung der o.a. Planungsziele ist somit im Rahmen einer 55. Änderung für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ erforderlich.

Ausgenommen von dieser Flächennutzungsplanänderung bleiben zunächst die Flächen der ehemaligen Standortverwaltung und die Kleingärten westlich des Meisterweges. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt beplant. Der Geltungsbereich der anstehenden Flächennutzungsplanänderung ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

 

Als erster Verfahrensschritt zur 55. Flächennutzungsplanänderung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                   50,00

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage F-Plan Schlieffenkaserne (299 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan in einem 55. Änderungsverfahren für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ zu ändern. Ziel ist es, durch entsprechende Darstellungen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Zwecke der Wohn- und nicht störenden gewerblichen Nutzung, Grün- und Ausgleichsflächen zu begründen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

 

2.        Im Rahmen des Verfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.