Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: sh. gemeinsamer Antrag der FDP- und SPD-Fraktion vom 01.10.2024, eingegangen 07.10.2024
Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag wie folgt Stellung:
Es ist selbstverständlich im Interesse der Verwaltung, den betroffenen Personenkreis umfänglich über die zukünftigen Änderungen und den Verfahrensablauf zu informieren. Die Verwaltung beabsichtigt daher, in Form von adressatengerechten persönlichen Anschreiben zum Themenkomplex „Bewohnerparken“
Ergänzend dazu wird eine ausführliche Presseinformation unter Einbeziehung der Social-Media-Kanäle erfolgen und eine ausführliche Darstellung auf der Homepage der Hansestadt eingestellt.
Vor dem Hintergrund dieser adressatengerechten Informationswege erachtet die Verwaltung eine „Bürgerinformationsversammlung“ für nicht zielführend. Die Verwaltung hatte in der VO/11281/24 zur Umsetzung des Themenkomplexes „Bewohnerparken“ im Übrigen wie folgt ausgeführt: „Vor Umsetzung werden die betroffenen Bewohnerparkausweisinhaber:innen sowie die direkten Straßenanrainer über den Entfall der Stellplätze und die geplanten Neuregelungen der Bewohnerparkgebiete durch die Verwaltung informiert.“
Bürgerinformationsveranstaltungen zum Themenkomplex „Parkhaustarife“ werden seitens der Verwaltung als nicht zielführend empfunden. Die im Stadtgebiet befindlichen Parkhäuser haben einen unbestimmten Nutzerkreis. Neben Stadtbewohnern nutzen Einwohner:innen aus dem Landkreis Lüneburg und benachbarten Landkreisen aber auch darüber hinausgehend z.B. touristische Besucher:innen aus Niedersachsen, dem übrigen Bundesgebiet und vermutlich auch aus dem europäischen Ausland die Parkhäuser. Der kommunalverfassungsrechtliche Bürgerbegriff beschränkt sich auf jene Personen, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben. Unter Berücksichtigung der im Antrag genannten Zielrichtung einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Themenkomplex „Parkhaustarife“, „Anregungen bei der Gremienbeteiligung berücksichtigen zu können“, stellt sich die Verwaltung die Frage, welche Erkenntnisse aus einer solchen Informationsveranstaltung für die weitere Gremienbeteiligung Berücksichtigung finden könnten. Zielrichtung der geplanten Erhöhung der Parkhaustarife – soweit diesbezüglich Einflussmöglichkeiten der städtischen Gremien bestehen – ist die Erreichung einer Lenkungsfunktion sowohl im Verhältnis der einzelen Verkehrsträger untereinander als auch im Verhältnis der Nutzung öffentlich zugänglicher Parkplätze im Allgemeinen (Parkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen (Gebührenparken) – öffentliche zugängliche Parkanlagen/Parkhäuser (Entgelte). Die Lüneparken hat unter Berücksichtigung dieser Zielrichtung einen ersten Vorschlag unterbreitet und darüber hinaus Tarifvorschläge gemacht, die auch auf die Interessen von Bewohner:innen und Pendler:innen eingeht. Eine „Bürgerinformationsveranstaltung“ als Grundlage für die weitere Gremienbeteiligung wird vor diesem Hintergrund daher als nicht zielführend angesehen.
Zum Themenkomplex „Bewirtschaftung Parkplatz Sülzwiesen“ besteht zum jetzigen Zeitpunkt als Zielformulierung die Beschlusslage, dass die kostenpflichtige Bewirtschaftung des Parkplatzes an die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH übertragen werden soll. Es ist nicht auszuschließen, dass eine kostenpflichtige Bewirtschaftung des Parkplatzes Auswirkungen auf die Parksituation der (Wohn-)Quartiere im nähreren Umfeld hat. Dies gilt vermutlich insbesondere für das Quartier Klinikum. Hier herrscht bereits jetzt eine deutlich wahrzunehmende Konkurrenzsituation im öffentlichen Parkraum, weswegen die Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert in ihren „Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg“ für dieses Quartier die Notwendigkeit der Einrichtung eines Bewohnerparkbereiches nicht ausschließt, aber vor einer möglichen Umsetzung eine Beteiligung der Anwohnerschaft anregt. In der VO/11281/24 (dort Nr. 1.5) heißt es hierzu:
„Für das Umfeld des Klinikums empfiehlt der Gutachter die Beteiligung der Anwohner:innen, bevor dem durchaus in Teilbereichen festgestellten Parkdruck durch Einrichtung eines weiteren Bewohnerparkbereiches Rechnung getragen wird. Die Verwaltung wird die Situation im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiter beobachten und parallel eine Anwohnerbeteiligung vorbereiten, in der Vor- und Nachteile der Einrichtung eines Bewohnerparkbereiches erörtert werden.“
In dieses ohnehin seitens der Verwaltung geplante Anwohnerbeteiligungsformat werden selbstverständlich die Zusammenhänge einfließen, die sich durch eine mögliche kostenpflichtige Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen ergeben.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass aus Sicht der Verwaltung die notwendige aber auch zielführende Beteiligung im Kontext der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes seitens der Verwaltung ohnehin vorgesehen ist.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 81,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: gemeinsamer Antrag der FDP- und SPD-Fraktion
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