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Vorlage - VO/11488/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Aktueller Stand der Reaktivierung der Strecke Lüneburg - Soltau" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.09.2024, eingegangen 25.09.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  03 - Steuerung und Service
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 35 - Mobilität
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.09.2024 zum Thema „Aktueller Stand der Reaktivierung der Strecke Lüneburg Soltau

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Aktueller Planungsstand der Haltepunkte:

 

Die Streckenreaktivierung wird seit Januar 2024 intensiv bearbeitet. Im Rahmen der Analysen durch die SinON, LNVG und in Abstimmung mit der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg, wurden Empfehlungen für Haltepunkte im Stadtgebiet erarbeitet. Dabei standen insbesondere drei Standortvarianten für die Universität (Uelzener Straße) und vier Varianten im Bereich Rettmer/Häcklingen im Fokus.

 

Nach den Standortanalysen empfiehlt die SinON folgende Haltepunkte:

- Lüneburg Universität (Uelzener Straße, Westseite): Dieser Standort bietet eine optimale Lage zum Universitäts-Zentralgebäude und zur Uelzener Straße. Er ermöglicht eine barrierefreie Erschließung und kurze Wege für Studierende, Beschäftigte und Besucher:innen.

- Bahnhof Rettmer: Dieser Standort schneidet im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und die verkehrliche Anbindung am besten ab.

 

Die Entscheidung für diese beiden Haltepunkte wurde unter Einbindung der Hansestadt Lüneburg getroffen und gilt als verbindlich. Auf die Entscheidung des Verwaltungsausschusses vom 18.06.2024 zu Vorlage VO/10670/23-2 wird verwiesen. Weitere Haltepunkte entlang der Strecke werden derzeit untersucht und mit dem Betriebskonzept der LNVG abgeglichen. Die SinON befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung für die Bahnsteige. Diese erhalten eine Standardausstattung, die mindestens einen barrierefreien Zugang vorsieht. Weitere infrastrukturelle Maßnahmen, wie P+R und B+R, werden in Abhängigkeit der Nutzerzahlen abgestimmt, welche derzeit mit Mobilfunkdaten von 2023 und dem endgültigen Fahrplan modelliert werden.

 

2. Eingriffe in den Kurpark und Umweltschutzmaßnahmen

 

Ohne konkrete Planungen ist eine valide Beantwortung der Frage nicht möglich. Nach Kenntnis der Verwaltung sollen die Überlegungen der SinON nur zu minimalen Eingriffen in den Kurpark führen und sich auf die bestehende Trasse konzentrieren, die seit über 100 Jahren in Betrieb ist. Der Bahnsteig soll auf einer Fläche errichtet werden, auf der früher ein zweites Gleis lag. Die Zuwegungen sollen kurz bleiben und die Lage im Einschnitt die Emissionen im Park minimieren. Begleitende Gutachten zu Natur- und Schallemissionen werden die Umweltbeeinflussung sowie landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen weiter spezifizieren.

 

Es ist möglich, dass einige wenige Bäume weichen müssen, für die entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden müssen. Eine weitergehende Beeinträchtigung der Grünflächen wird nicht erwartet.

 

3. Planungen am Bahnhof Rettmer P+R-Anlagen:

 

Das Gelände der SinON am Bahnhof Rettmer ist ausreichend groß dimensioniert, um P+R-Anlagen zu errichten, die die erwartete Nachfrage abdecken können. Die Anbindung an das Straßennetz erfolgt über die Lüneburger Straße, und ein Fuß- und Radweg vom Drögenkamp soll für eine bessere Erreichbarkeit des Bahnhofs ausgebaut werden.

 

Zusätzliche Mobilitätsangebote wie Carsharing oder Fahrradverleihstationen sollen in einem späteren Planungsstadium berücksichtigt werden.

 

4. Finanzierung und Fördermittel:

 

Die Investitionskosten für die Strecke und Haltepunkte werden zu 90 % vom Bund gefördert. Infrastrukturmaßnahmen wie P+R und B+R-Anlagen sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen. Genaue Kostenschätzungen für die Haltepunkte und begleitende Maßnahmen können nach der Entwurfsplanung, die Anfang 2025 abgeschlossen sein wird, angegeben werden.

 

5. Bürgerbeteiligung und Kommunikation

 

Die SinON berichtet regelmäßig in öffentlichen Gremien über den Fortgang der Planung. Mit Abschluss der Entwurfsplanung wird das Informationsangebot erweitert und es werden Bürgerbeteiligungen zu wesentlichen Planungsaspekten, wie dem Betriebskonzept und den Haltepunkten, folgen. Ein Bürgerdialog spezifisch zu den Haltepunkten ist aktuell nicht geplant, aber weitere Informationen werden bereitgestellt, sobald konkrete Maßnahmen absehbar sind.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

sh. Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.09.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_09_25_Anfrage FDP_Reaktiverung der Soltauer Bahn_ (232 KB)