Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zum beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Die Verwaltung sieht – wie auch bei anderen Verkehrsträger – Defizite in der Regeltreue und daher die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen des fließenden Radverkehrs und E-Sooter-Verkehrs zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere des Fußverkehrs. Das gilt losgelöst von verkehrsverplanerischen Mängeln und im Allgemeinen, aber insbesondere an neuralgischen Punkten im Stadtgebiet und in der Lüneburger Fußgängerzone.
Dies soll durch eine verstärkte Kooperation im Kontext der geschlossenen Sicherheitsvereinbarung zwischen der Hansestadt und der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen durch gemeinsame Aktionen bzw. Bestreifungen in der Innenstadt, gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen wie Informationskampagnen, Pressearbeit erreicht werden. Dazu findet zwischen den Behörden bereits auf operativer Ebene ein intensiver Austausch statt, um entsprechende Maßnahmen abzusprechen und umzusetzen. Dies ist jedoch vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation in beiden Behörden nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Die ersten Schritte dazu sind bereits auf beiden Seiten getan. Seit August 2024 gibt es wieder 5 Kontaktbeamt:innen bei der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, die für das Stadtgebiet Lüneburgs zuständig sind. Seitens der Hansestadt wird ein kommunaler Ordnungsdienst (KOD) aufgebaut, sofern hierfür über die Stelleplan vorhandnen Stellen hinaus der seitens der Verwaltung angemeldete Stellenbedarf durch den Rat der Hansestadt zur Verfügung gestellt wird.
Im Rahmen der Implementierung des KOD befindet sich die Verwaltung in einem Prüfprozess, ob – abweichend von der bisherigen Rechtsauffassung – unter den geltenden Vorschriften oder unter deren Anpassung in engen rechtlichen Grenzen eine effektive Überwachung des fließenden Radverkehrs möglich ist.
Über den aktuellen Sachstand wird die Verwaltung im Ausschuss für Mobilität regelmäßig berichten.
Zusammenfassung Da die Stadtverwaltung ohnehin aufgrund ihres Selbstverständnisses und der ihr übertragenen Aufgaben – im Rahmen der personellen Ressourcen, die oftmals leider anderweitig gebunden werden – an den beantragten Maßnahmen arbeitet, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen eine entsprechende Beschlussfassung. Gleichwohl ist zu betonen, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ohnehin antragsgemäß verfährt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 52,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag "Förderung der Sicherheit und Regelkonformität im Fahrrad- und E- Scooter-Verkehr"
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