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Vorlage - VO/11486/24  

 
 
Betreff: Antrag "Förderung der Sicherheit und Regelkonformität im Fahrrad- und E- Scooter-Verkehr" (Antrag der CDU-Fraktion vom 23.09.2024, eingegangen am 23.09.204 um 09:35 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 35 - Mobilität
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zum beigefügten Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung sieht wie auch bei anderen Verkehrsträger Defizite in der Regeltreue und daher die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen des fließenden Radverkehrs und E-Sooter-Verkehrs zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere des Fußverkehrs. Das gilt losgelöst von verkehrsverplanerischen Mängeln und im Allgemeinen, aber insbesondere an neuralgischen Punkten im Stadtgebiet und in der Lüneburger Fußngerzone.

 

Dies soll durch eine verstärkte Kooperation im Kontext der geschlossenen Sicherheitsvereinbarung zwischen der Hansestadt und der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen durch gemeinsame Aktionen bzw. Bestreifungen in der Innenstadt, gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen wie Informationskampagnen, Pressearbeit erreicht werden. Dazu findet zwischen den Behörden bereits auf operativer Ebene ein intensiver Austausch statt, um entsprechende Maßnahmen abzusprechen und umzusetzen. Dies ist jedoch vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation in beiden Behörden nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Die ersten Schritte dazu sind bereits auf beiden Seiten getan. Seit August 2024 gibt es wieder 5 Kontaktbeamt:innen bei der Polizeiinspektionneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, die für das Stadtgebiet Lüneburgs zuständig sind. Seitens der Hansestadt wird ein kommunaler Ordnungsdienst (KOD) aufgebaut, sofern hierfür über die Stelleplan vorhandnen Stellen hinaus der seitens der Verwaltung angemeldete Stellenbedarf durch den Rat der Hansestadt zur Verfügung gestellt wird.

 

Im Rahmen der Implementierung des KOD befindet sich die Verwaltung in einem Prüfprozess, ob abweichend von der bisherigen Rechtsauffassung unter den geltenden Vorschriften oder unter deren Anpassung in engen rechtlichen Grenzen eine effektive Überwachung des fließenden Radverkehrs möglich ist.

 

Über den aktuellen Sachstand wird die Verwaltung im Ausschuss für Mobilität regelmäßig berichten.

 

 

Zusammenfassung

Da die Stadtverwaltung ohnehin aufgrund ihres Selbstverständnisses und der ihr übertragenen Aufgaben im Rahmen der personellen Ressourcen, die oftmals leider anderweitig gebunden werden an den beantragten Maßnahmen arbeitet, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen eine entsprechende Beschlussfassung. Gleichwohl ist zu betonen, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ohnehin antragsgemäß verfährt.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 52,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag "Förderung der Sicherheit und Regelkonformität im Fahrrad- und E- Scooter-Verkehr"

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Regelkonformität des fließenden Verkehrs (147 KB)